Netzfund: Wenn das so stimmt?
Zitat:
"IRRITIERENDE PROZEDUR ERFAHREN
Ich möchte Dein Verständnis hinsichtlich behördlicher Abläufe schärfen. Du sollst erkennen und verstehen, welche Fehler im System sind und wie leicht das Manipulation und Missbrauch Tür und Tor öffnet, dargestellt am Beispiel der "Vogelgrippe".
- Ausgangspunkt ist ein totes Tier, z.B. ein totes Huhn auf einer Hühnerfarm mit einem Bestand von 91.000 Hühnern.
- Der Farmer/Bauer meldet das tote Tier dem Tierarzt, weil dieser vielleicht besorgt ist und Angst um seinen Nutztierbestand hat (oder der unredliche Farmer/Bauer Kasse machen möchte - dazu später mehr).
- Der Tierarzt schaut sich das tote Tier an. Falls der Tierarzt das tote Tier als Verdachtsfall für "Vogelgrippe" einstuft, meldet der Tierarzt diesen Verdacht an die zuständige Stelle (Veterinäramt der Stadt oder des Kreises).
- Das Veterinäramt schaut sich das tote Tier an. Falls das Veterinäramt aufgrund Sichtung das als Verdachtsfall "Vogelgrippe" einstuft, darf es eine aus seiner Sicht angemessene Verfügung festlegen, was jetzt zu geschehen hat - zum Schutz des Bestands und zum Schutz der Tierbestände in der Umgebung, nicht selten leider dramatisch und ggf. Ängste auslösend formuliert.
Mögliche per Verfügung festgelegte Anweisungen könnten zum Beispiel das Einsperren des gesamten Bestandes der Nutztiere sein, damit es nicht zu einer Verbreitung außerhalb des Bestandes kommt. Es könnte aber auch verfügt werden, dass alle Tiere in der Region (Kreis) innerhalb einer bestimmten Zeit nicht mehr aus den Betrieben geholt und transportiert werden dürfen. Es könnte aber auch verfügt werden, dass der gesamte Bestand sofort getötet werden muss, um eine Ausbreitung angeblich gefährlicher "Viren" (Vogelgrippe-Viren) zu vermeiden, die bis zu diesem Zeitpunkt noch in keiner Form nachzuweisen sind oder überhaupt einmal nachgewiesen wurden - so geschehen Anfang Juli 2024 im Landkreis Grafschaft Bentheim in Deutschland, wo danach in einem Betrieb 91.000 Legehennen aufgrund einer entsprechenden behördlichen Verfügung getötet wurden.‼️ (Quelle (https://www.ndr.de/nachrichten…szone,vogelgrippe766.html))
- Das Veterinäramt meldet den Verdachtsfall "Vogelgrippe" inklusive Probe (totes Tier) an das "Friedrich-Löffler-Institut" als zur Abwehr von Tierseuchen zuständige Bundesbehörde (oder kooperierende Labore) weiter.
- Das "Friedrich-Löffler-Institut" hat die Probe nach wissenschaftlichen Standards zu analysieren. Ein wesentlicher wissenschaftlicher Standard ist das Isolieren eines Virus, falls der Verdacht einer Virus-Infektion besteht, im "Verdachtsfall Vogelgrippe" müsste also der umgangssprachlich so genannte "Vogelgrippe-Virus" isoliert werden und es müssten entsprechende Kontrollversuche durchgeführt werden, um Irrtümer jeglicher Art verlässlich ausschließen zu können.
💥Problem: Bisher wurde der "Vogelgrippe-Virus" offenbar noch NIE wirklich nachgewiesen!‼️
[Falls doch, wird hiermit die wissenschaftliche Nachweislegung öffentlich angefordert!]
Nehmen wir also den obigen Fall, wie er praktisch Anfang Juli 2024 gemeldet wurde, und schauen, wie das dann weitergeht:
- Schadenersatz-Meldung an die Tierseuchenkasse, in die alle Tierhalter einzahlen müssen! Der Bauer meldet seinen Schaden, belegt diesen mit der entsprechenden behördlichen Verfügung, und der betroffene Bauer erhält rund 80% des Marktpreises als Schadenersatz ausgezahlt. Der Bauer spart dabei sogar die Kosten der Vermarktung und der Schlachtung, die mit rund 20% des Marktpreises als Kosten angesetzt werden können.
👉 Man könnte sagen, so ein von einer vermuteten, bisher NICHT, mutmaßlich noch NIE nachgewiesenen "Tierseuche" betroffener Bauer erhält schnellen "Schadenersatz". Kritischere Betrachter könnten auch sagen, so ein Bauer (und alle damit Beteiligten) macht schnell Kasse, ohne sich dem Markt stellen zu müssen, oder?⁉️"