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Einfuhr-Umsatzsteuer bedeutet für den Unternehmer die volle Dröhnung von 19 %, und das ohne Abzugsfähigkeit irgendwelcher Vorsteuer.
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Das stimmt nicht Goldmohr:
Bei einem Unternehmer wird die gezahlte Einfuhr-Umsatzsteuer auf seine Umsatzsteuerschuld angerechnet, was dem Vorsteuerabzug bei gezahlter inländischer Umsatzsteuer entspricht.
Die Einfuhr-Umsatzsteuer ist auf Unternehmensebene ein durchlaufender Posten und damit kostenneutral.
Darum geht es doch nicht, es geht darum wie teuer es für den Endverbraucher wird.
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Wenn ein Endverbraucher bei einem inländischen Händler kauft, interessiert es ihn nicht, dass dieser vorher möglicherweise beim Wareneinkauf oder für die Produktion Einfuhr-Umsatzsteuer gezahlt hat.
Wie schon (öfters !!!) dargelegt, geht die Einfuhr-Umsatzsteuer auf Unternehmensebene nicht in die Kosten ein, weil sie auf die Umsatzsteuerschuld angerechnet wird.
Da die Einfuhr-Umsatzsteuer beim Unternehmer nicht zu Kosten führt, geht sie auch nicht in die Preiskalkulation ein und verteuert deswegen auch nicht die vom Endverbraucher zu zahlenden Preise.
Das wars von mir zu diesem Thema, ob ihr es jetzt kapiert habt oder nicht.