Auf die Gefahr hin, dass ihr es auch weiterhin nicht versteht:
Einfuhr-Umsatzsteuern können von Unternehmern als Vorsteuern von ihrer Umsatzsteuerschuld abgezogen werden, gehen nicht in die Kosten ein und sind deswegen gewinnneutral. Da sie gewinnneutral sind, gehen sie nicht in die Preiskalkulation ein und verteuern nicht die Waren für den Endverbraucher.
Zölle werden nicht vergütet, verbleiben also in den Kosten eines Unternehmens und mindern dessen Gewinn. Zölle verteuern deswegen die Preise für den Endverbraucher.
Du verstehst das Wort Endverbraucher? Damit sind Private gemeint.
Und selbstverständlich wird die Umsatzsteuer durchgereicht. Was soll immer dieser Unsinn mit dem Vorsteuerabzug?