US Präsident Donald Trump

  • Auf die Gefahr hin, dass ihr es auch weiterhin nicht versteht:


    Einfuhr-Umsatzsteuern können von Unternehmern als Vorsteuern von ihrer Umsatzsteuerschuld abgezogen werden, gehen nicht in die Kosten ein und sind deswegen gewinnneutral. Da sie gewinnneutral sind, gehen sie nicht in die Preiskalkulation ein und verteuern nicht die Waren für den Endverbraucher.


    Zölle werden nicht vergütet, verbleiben also in den Kosten eines Unternehmens und mindern dessen Gewinn. Zölle verteuern deswegen die Preise für den Endverbraucher.

    Du verstehst das Wort Endverbraucher? Damit sind Private gemeint.

    Und selbstverständlich wird die Umsatzsteuer durchgereicht. Was soll immer dieser Unsinn mit dem Vorsteuerabzug?

    Die Seele hat die Farbe deiner Gedanken. Marc Aurel (121-180)
    Die Großen werden aufhören zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen. Friedrich von Schiller (1759 – 1805)
    Wer eine friedliche Revolution unmöglich macht, macht eine gewaltsame unvermeidbar. John Fitzgerald Kennedy (1917-1963)
    Ich bedaure nicht, was ich getan habe. Ich bedauere, was ich nicht getan habe.
    Ingrid Bergman (1915-1982)

    Einmal editiert, zuletzt von Lupus ()

  • Trump will die vollständige Demontage des iranischen Atomprogramms, etwas anderes würde er nicht akzeptieren. Viel Spaß beim Verhandeln.


    https://www.bitchute.com/video/pkHKpg0rkmvs/

    Mancher ertrinkt lieber, als daß er um Hilfe ruft. (Wilhelm Busch/Spricker)

    "In jeder Organisation gibt es eine Person, die Bescheid weiss. Diese Person muss entdeckt und gefeuert werden, sonst kann die Organisation nicht funktionieren."

    Cyril Northcote Parkinson

  • Die Umsatzsteuer wird auf den Gesamtpreis gezahlt, den Endverbraucher interessiert dabei nicht der Gewinn eines Zwischenhändlers.

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  • Und wo ist jetzt der Unterschied (Zölle außen vor) für den Endverbraucher im Preis, ob das Produkt aus dem Ausland (Einfuhr-Umsatzsteuer) oder aus dem Inland (MwSt.) geliefert wird?


    Die Rechnung möchte ich sehen.

    „Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann, wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen, dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt. Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang."
    Carl J. Burckhardt

    Einmal editiert, zuletzt von Smithm ()

  • Warum sollte man als deutscher Staat einen ausländischen Händler bevorteilen, indem man ihm die Möglichkeit bietet seine Waren umsatzsteuerfrei zu verkaufen, während man seine eigenen deutschen Händler dann benachteiligen würden, weil diese für ihre Verkäufe Umsatzsteuer abzuführen haben ???


    Hoffe, dass jetzt endlich auch dem Letzten hier klar geworden ist, warum es im deutschen Umsatzsteuerrecht die Einfuhr-Umsatzsteuer gibt. Das hat aber nichts mit Zöllen zu tun.

  • foxl60

    Ein kleiner Unterschied besteht m. E. schon.

    Deutsche Unternehmer zahlen nur UST für den Mehrwert ihrer Lieferung oder sonstigen Leistung (da ja auf die eingekaufte Ware etc. bereits MwSt zu bezahlen war, die dann wiederum als Vorsteuer von der eigenen MwSt-Belastung abgesetzt werden konnte).

    Einfuhr-Umsatzsteuer bedeutet für den Unternehmer die volle Dröhnung von 19 %, und das ohne Abzugsfähigkeit irgendwelcher Vorsteuer.


    Interessant im übrigen, daß während meiner Schulzeit Ende der 60er der Steuersatz lediglich 10 % betragen hat.

  • Warum sollte man als deutscher Staat einen ausländischen Händler bevorteilen,

    Darum geht es doch nicht, es geht darum wie teuer es für den Endverbraucher wird. Und da ist ein Bürger eines Staates, der geringere Abgaben auferlegt, ob Steuer oder Zoll, im Vorteil. Das die 19% überall abgezockt werden, macht es keineswegs besser. Trumps Tricksereien mit den Zöllen werden bald wieder beendet sein, sobald er sein Ziel erreicht hat (China ist gerade eingeknickt), die Mwst bleibt uns erhalten.

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  • Ist bekannt, ist aber weniger als 19 - 2,9 bis 7,25%.

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  • Gehts jetzt bitte wieder mal ums Thema Trump??


    || :/

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    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

  • Die Zölle sind doch Thema Trump. Und die Frage ist spinnt er nur oder hat er durchaus recht mit seinen Vorwürfen (das die US-Industrie durch die höheren Abgaben der anderen Länder gegenüber den US-Zöllen +Ust bisher im Nachteil ist).

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  • das die US-Industrie durch die höheren Abgaben der anderen Länder gegenüber den US-Zöllen +Ust bisher im Nachteil ist

    ich denke das es oftmals schon zutrifft das die us-zollstätze niedriger sind.

    allerdings wird der us-dollar aus der diskussion herausgehalten, was eigentlich nicht möglich ist da

    die ganze welt seit jahrzehnten die usa durch den (welt)währungsmechanismus(reservewährung, handel bestimmter rohstoffe(öl) nur in usd) subventioniert hat.


    auch wenn sich dies momentan rapide ändert(siehe china und saudi arabien rmb yuan settlement in gold), kann für mich eine abschließende beurteilung nur unter berücksichtung eben aller einflussnehmender faktoren erfolgen....


    die subventionierung der usa wird zuenede gehen, die frage ist wann.

    ob trump mit den zöllen (ausreichend) industriekapazität in die usa rücksiedeln kann, wird man wohl erst noch sehen....

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  • Kann er oder kann er nicht - wie auch immer - in jedem Fall wird der Lebensstandard dort deutlich sinken.

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  • in jedem Fall wird der Lebensstandard dort deutlich sinken.

    bestreitet ja keiner. ich befürchte, bei genauer betrachtung nur, wir(deutschland/eu) werden das niveau der amerikaner noch unterbieten. eroei im us energiesektor >>>>>>>>> germany

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  • bestreite ich auch nicht ;)

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  • ...

    Einfuhr-Umsatzsteuer bedeutet für den Unternehmer die volle Dröhnung von 19 %, und das ohne Abzugsfähigkeit irgendwelcher Vorsteuer.

    ...


    Das stimmt nicht Goldmohr:


    Bei einem Unternehmer wird die gezahlte Einfuhr-Umsatzsteuer auf seine Umsatzsteuerschuld angerechnet, was dem Vorsteuerabzug bei gezahlter inländischer Umsatzsteuer entspricht.


    Die Einfuhr-Umsatzsteuer ist auf Unternehmensebene ein durchlaufender Posten und damit kostenneutral.


    Darum geht es doch nicht, es geht darum wie teuer es für den Endverbraucher wird.

    ....


    Wenn ein Endverbraucher bei einem inländischen Händler kauft, interessiert es ihn nicht, dass dieser vorher möglicherweise beim Wareneinkauf oder für die Produktion Einfuhr-Umsatzsteuer gezahlt hat.


    Wie schon (öfters !!!) dargelegt, geht die Einfuhr-Umsatzsteuer auf Unternehmensebene nicht in die Kosten ein, weil sie auf die Umsatzsteuerschuld angerechnet wird.


    Da die Einfuhr-Umsatzsteuer beim Unternehmer nicht zu Kosten führt, geht sie auch nicht in die Preiskalkulation ein und verteuert deswegen auch nicht die vom Endverbraucher zu zahlenden Preise.



    Das wars von mir zu diesem Thema, ob ihr es jetzt kapiert habt oder nicht.

  • Eigentlich unglaublich, dass so triviale Fakten wie Einfuhrumsatzsteuer / Mehrwertsteuer von einem Großteil der Foristen nicht verstanden werden und dann noch auf offensichtlich falschen Meinungen beharrt und geliked wird.

    Und das ganze schon seit Anfang April [smilie_happy]

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  • Wie schon (öfters !!!) dargelegt, geht die Einfuhr-Umsatzsteuer auf Unternehmensebene nicht in die Kosten ein, weil sie auf die Umsatzsteuerschuld angerechnet wird.

    Natürlich geht sie in die Kosten ein, soweit etwas verbraucht wird. Nur die durchlaufenden Posten werden gegengerechnet, deswegen heißt es doch "Mehrwertsteuer", weil die Steuer für den Teil fällig wird, um den es für den Endverbraucher teurer ist (ist ja nicht unbedingt wirklich mehr wert). Für den Endverbraucher ist es aber gleichgültig, er bezahlt die gesamte Steuer. Und der Verkäufer muss letztlich die gesamte Steuer an den Staat abführen. Der Vorsteuerbetrag sorgt nur dafür das seine Einkaufskosten netto sind und die Steuer nicht doppelt oder mehrfach berechnet wird. Es ist kein besonderer Vorteil für ihn, denn diese Rechnung wird nur für Dinge oder Materialien benutzt, die durchgereicht werden. Für alles was der Händler oder Hersteller selber (für sich, nicht für die Produktion) verbraucht, bezahlt er auch die Steuer.

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