Erzeugt eine möblierte Wohnung andere Kündigungsfristen- bzw. Rechte?
Mein Vorschlag war (zur Vermeidung von Problemen den Mieter beim geplanten Verkauf los zu werden!) primär, nicht DIREKT an den Bewohner zu vermieten, sondern an eine Firma o.ä. - als "2B" zur Unterbringung von Mitarbeitern/Praktikanten/...
--> "2B" statt "2C" gibt es i.a. keinen "Verbraucherschutz"!
Manche Krankenhäuser bauen extra Schwesternwohnheime, weil fehlender Wohnraum die Gewinnung von dringend benötigtem Personal erschwert...
Andere Möglichkeit ist: EIN Zimmer selber bewohnen ... und in der SELBST bewohnten Wohnung weitere Zimmer MÖBLIERT (unter)zuvermieten ...gibt dafür extra einen § im BGB ...