Richtig, ein notariell erstelltes Testament hat Vorteile.
Die Gebühren dafür sind quasi identisch mit denen eines Erbscheins, nur dass beim Erbschein der Wert des Erbes zum Todeszeitpunkt bewertet wird und beim Testament der aktuelle Wert zum Zeitpunkt der Testamentserstellung zu Grunde gelegt wird. Bis zum Tod kann das Vermögen dann ja noch ordentlich wachsen ...
Außerdem entfällt die Wartezeit bis ein Erbschein ausgestellt wird.
Insbesondere wenn ggf. noch Erbberechtigte gesucht werden müssen. Beim Ableben einer Großtante dauerte es fast 3 Jahre, bis die Erbscheine ausgestellt wurden. Die Erbengemeinschaft war während dieser Zeit quasi Handlungsunfähig
Und selbst als meine Schwiegermutter verstarb und meine Frau als einzige verbliebene Angehörige Alleinerbin war, warteten wir 18 Monate auf den Erbschein.