Das dürfte Goldhut egal sein:
Ihm geht es darum, VOR einem möglichen Kauf mögliche Altlasten zu erkennen...
(so dass die potentiellen NACHkaufprobleme ein anderer weniger vorsichtiger Käufer haben möge)
Dem Häuslebauer aber nicht, bei dem der Erdaushub anfällt und außerdem sind die Analysen nur 12 Monate gültig. Nach Ablauf dieser Frist muß neu beprobt werden, falls wieder Boden abgefahren werden muß. Es könnte ja sein, daß das Material in der Zwischenzeit belastet wurde.
Die Untersuchungen waren zwar noch vor dem 01.08.2023, ich habe aber nochmal in die Unterlagen geschaut.
Neben vielen aufgeführten DIN und ISO Angaben in den Ausführungen und Ergebnistabellen steht fett auf der ersten Seite oben drüber, dass "gemäß LAGA PN 98" die Untersuchungen durchgeführt wurden.
In den Unterlagen habe ich zufällig auch noch ein damaliges Gegenangebot einer anderen Firma gefunden, die für ein vergleichbares Angebot einen rund 30%ig höheren Preis aufgerufen hatte.
Dann kann man Dir zu Deinem Deal nur gratulieren. Dein AN hat vorausschauend und pragmatisch gedacht und Dir dabei verholfen, ein Dokument zu erhalten, mit dem Du etwas anfangen kannst. Ich denke mal, es ist ganz unbürokratisch abgelaufen. Nachdem Du ihm den Auftrag erteilt hast, kam er, machte die Probenahme und ist dann wieder gegangen. Nichts spektakuläres, habe ich Recht? Das ist lobenswert und er ist ein Samariter. Du hast das gewünschte Dokument und er hat eine schnelle Mark verdient, win-win.
Es gibt aber auch jede Menge Arschlöcher, mit denen man es zu tun haben kann, habe ich selbst oft genug erlebt, die auf die vorschriftsmäßige Probenahme bestehen und da gehört dazu:
-Die Probenahme erfolgt in einem keimfreien Schutzanzug, um Verunreinigungen an dem beprobten Material zu vermeiden
-Die Eimer, die zur Probenahme verwendet wurden, müssen danach entsorgt werden.
-Die Probenahmegeräte müssen nach der Probennahme sorgfältig gereinigt und, falls nötig, desinfiziert werden.
-Die Entnahme von Teilen, die möglicherweise flüchtige Stoffe enthalten, müssen in extra dafür vorgesehene Behältnisse mit den entsprechenden chemischen Substanzen eingebracht und konserviert werden.
Das wiederum bedingt, daß
-es sich bei den chemischen Konservierungsstoffen um Gefahrgüter handelt, die wiederum nur von Personen transportiert werden dürfen, die über die Genehmigung zum Transport von Gefahrgütern verfügen.
-Das Fahrzeug, welches zum Transport dieser Gefahrgüter verwendet wird, muß über die entsprechende Genehmigung und Kennzeichnung verfügen.
und noch vieles mehr.
Ihr seht, man befindet sich im Bereich der Gerichtsmedizin. Es gibt Typen, die machen sich einen Spaß daraus, das bis zum Ende durch zu exerzieren.
Das kann passieren, wenn man auf ein öffentliches Aushublager angewiesen ist, das nur einen Gutachter akzeptiert, der im Sinne der öffentlichen Hand arbeitet.
Ich heiße das Ganze nicht für gut, ganz im Gegenteil, es treibt viele Häuslebauer und Bauunternehmen zur Weißglut und stört nur die Bauprozesse.
Ich weiße nur darauf hin, daß man solche Schikanen auf dem Schirm haben sollte. Wenn es ohne Probleme abläuft, um so besser, falls nicht, wird man sich an meine Worte erinnern.