Man darf nichts besitzen, das auffindbar ist (Bankguthaben,Immobilien, Firmen, Land, Gehalt, Einkommen, Renten, Aktien, Mieteinnahmen, regelmässige Zuwendungen, etc.), weil dies besteuert werden kann und auch besteuert werden wird.
Der Arbeitgeber von Minijobbern, muss ab 2009 diese Infos weitergeben. Z.B. dumm für die Arbeitgeber, die bislang keine Unfallversicherung für Ihre Minijobber abgeschlossen haben - aber das macht man ja auch nicht.
Auch dies zeigt - das die Schlinge immer enger geschnallt wird. Die offizielle Devise kann nur heissen - nix haben und nix wissen
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1. sv.net/classic und sv.net/online
Folgende Änderungen werden zum Jahreswechsel in beiden Ausprägungen von sv.net vorgenommen:
1.1 Meldungen
- Änderungen aufgrund des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes (UVMG)
Ø Aufnahme der unfallversicherungsrelevanten Daten bei Entgeltmeldungen (Ab-, Jahres-, Unterbrechungs-, Sondermeldungen ....)
v Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers
v Gefahrtarifstelle
v UV- Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt
v Geleistete Arbeitsstunden
Ø Für Meldezeiträume ab 1.1.2009 verpflichtend
Ø Erweiterung bei Personengruppe 110 (kurzfristig Beschäftigte) um weitere Entgeltmeldungen (Jahres-, Unterbrechungsmeldungen ....)
- Integration einer Sofortmeldung für bestimmte Wirtschaftsbereiche (Bau, Gaststätten, Schausteller usw.)
Ø Neuer Meldegrund 20
Ø Meldung direkt an die Datenannahmestelle der Rentenversicherung (DRV-Bund)
- Sonstige Änderungen aufgrund gesetzl. Vorgaben bzw. Besprechungsergebnisse
Ø Neue Staatsangehörigkeitsschlüssel für das Kosovo „150“ und für Serbien „170“
Ø Wegfall Beitragsgruppe „2“ in der KV zum 1.1.2009
Ø etc.
1.2 Beitragsnachweise
- Änderungen aufgrund des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes (UVMG)
Ø Aufnahme einer neuen Beitragsgruppe:
v „Umlage zur Insolvenzgeldversicherung - 0050 -“
- Änderungen bezüglich der Einführung des Gesundheitsfonds
Ø Umdeutung des Feldes „Korrekturbeitragsnachweis für abgelaufene Kalender-jahre“ in „Korrekturbeitragsnachweise für Nachweiszeiträume vor dem 1.1.2009“
· Sonstige Änderungen
Ø Beitragsgruppe 2000 ab 1.1.2009 nicht mehr zulässig
Ø Beitragsgruppen „0200“, „0400“ und „0600“ werden aus den Beitragsnachweisen entfernt
v Hintergrund: Diese Beitragsgruppen dürfen auch für Zeiträume vor 1.1.2005 nicht mehr gemeldet werden
1.3 Sonstige Änderungen
- Elektronische Rückmeldung der Versicherungsnummer
Ø Bei Anmeldungen ohne Versicherungsnummer wird die bei der Kasse festgestellte bzw. von der RV zu vergebende Versicherungsnummer elektronisch an den Absender der Meldung (Arbeitgeber; Steuerberater usw.) zurückgemeldet
v Sobald die Versicherungsnummer bekannt ist werden sv.net Benutzer per E-Mail benachrichtigt, dass sie über sv.net abgerufen werden kann
2. sv.net/online
Darüber hinaus werden ausschließlich in sv.net/online folgende neue Funktionen aufgenommen:
2.1. Meldungen an Berufsständische Versorgungseinrichtungen
- DEÜV-Meldungen für Mitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (BV), die von der RV-Pflicht befreit sind (Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater usw.)
Ø Zusätzlich an Datenannahmestelle der BVen (DASBV)
Ø Beitragsgruppe x0xx
2.2 Meldungen zur Beitragserhebung an Berufsständische Versorgungseinrichtungen
- Monatliche Meldungen zur Beitragserhebung je berufsständisch Versicherten
Ø Personaldaten
Ø Abgerechneter Monat
Ø SV-Tage
Ø Laufendes Arbeitsentgelt
Ø Einmaliges Arbeitsentgelt
Ø Höherversicherungsbeitrag
Ø etc.