Das Problem ist aber: Das GG besitzt seit 1990 keinen Geltungsbereich mehr denn den hat James Baker gestrichen(Art.23).Die neue zusammengelogene Fassung,Textausgabe 2010,endet mit Art.141.Das nächste Problem ist der §37 Parteiengestz wo sich die Parteien für nicht Haftbar erklären,also nicht Rechtsfähig
habe mal nachgeschhaut: §37 Parteiengesetz -> § 54 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird bei Parteien nicht angewandt PUNKT
hmmm...unsere Parteien agieren also in einem rechtfreien Raum ?! ...
Zum GG: Bis 1990 war der Geltungsbereich des Grundgesetzes in seiner Präambel und in Artikel 23 festgelegt. Und als das Saarland zur BRD kam, war der ursprüngliche Artikel 23 einfach ergänzt worden. Das gleiche Vorgehen hätte man auch bei der Aufnahme der neuen Bundesländer erwarten können.
Tatsächlich wurde vor der Eingliederung der DDR in die BRD die alte Präambel und der alte Artikel 23 gestrichen und zwar am 17. Juli 1990 bei der Pariser Konferenz auf Anweisung des damaligen US-Außenministers James Baker. Diese Anweisung Bakers wurde im August 1990 vom Bundestag hingenommen, "ratifiziert".
Es ist eine verbreitete Meinung, daß ein Gesetz, wie auch ein Grundgesetz, unwirksam sei, wenn das geografische Gebiet nicht festgelegt ist, auf dem es gelten soll.
Man darf nicht einfach den kompletten Text von Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland entfernen und einen vollständig anderen Inhalt einfügen.
Selbstverständlich wird sowas auch nicht gemacht – oder etwa doch ?
Also, ich fasse es mal so zusammen:
Wir leben in einem Land wo das Grundgesetz keinen Geltungsbereich mehr besitzt, einem Land wo Leute regieren, die rechtlich nicht belangt werden können und ihre eigenen Gesetze machen ?! ....ist das nicht illegal ?! ...müsste dann nicht am Ende jedes Richterspruches anstatt: Im Namen des Volkes nicht Im Namen der Unterdrücker stehen ?! ...Fragen über Fragen...einfach...wun-der-bar !