Alles anzeigenein bekannter hatte auch so einen fall: hat eine Münze bei ebay verkauft, aber als empfängeradresse ein Postfach bekommen.
Glücklicherweise hat er auf einer normalen adresse bestanden:
dorthin hat er die Münze geschickt,
als das Geld auf seinem kontop war.
das seltsame war, dass das eingegangene geld auf seinem konto nach dem verrsand der münze plötzlich eingefroren war und zurückgebucht wurde,
weis gar nicht wie das techisch gehen soll.
habe leide vergessen zu fragen, ob er mir giro oder paypal das geld bekommen hat.
um ein haar wären geld und münze weggewesen,
aber die Post hat die münze als unzustellbar zurück geschickt,
vermutlich hatte der betrüger irgendwo ein neues namensschild angebracht, dass der postbote glücklicherweise nicht kannte.
Ich lese in letzter Zeit immer häufiger, dass Geldbeträge welche schon verbucht sind, aufgrund von "Rückrufen" des Auftraggebers wieder retourniert werden. Ich persönlich kenne keinen einzigen Fall und das widerspräche auch den AGB`s der Banken.
Sobald der Zahlungsempfänger "Kenntnis" von dem Zahlungseingang hat, kann ohne Seine Zustimmung der Betrag nicht mehr vom Auftraggeber zurückgerufen werden.
Basierend auf dem Zahlungsdienstevertrag (Sonderform des Geschäftsbesorgungsvertrags) §675p Abs.1 BGB.