"Bankenüblich" ist einer typischsten Gummi-Begriffe, den's gibt. 
Oder auch wieder nicht: wenn man ihn nämlich nur so verwendet, wie er URSPRÜNGLICH gemeint war/ist: nämlich als das, was in der Spitze der Gausskurve beim Erhaltungsgrad angesiedelt ist. Hierbei geht es einfach um den problemlosen Wiederverkauf an Sammler - es sollen also in etwa deren Ansprüche abgebildet werden. Allgemeine "Bankster"-Schelte ist genau in DEM Punkt kontraproduktiv: Sie benehmen sich hier wie jeder gewöhnliche Münzhändler auch. 
Und dabei gelten dann für unterschiedliche Münzklassen VÖLLIG verschiedene Maßstäbe:
Eine Halbunze BRD (die sog. "100-€-Münzen") gilt schon dann zumeist NICHT mehr als "bankenüblich", wenn sie ohne die komische Plastikdose, das schwarze Kunstlederdingens mit dem Reichspleitegeier in Goldprägung drauf und das "Zertifickat"
daher kommt.
Kangaroos werden aber meist auch ohne das (viereckige) Original-Döschen akzeptiert, wenn sie nicht allzu zerkratzt sind.
Krügers sind dann schon der Übergang zu Handelsmünzen (siehe gleich) - wie hier schon richtig geschrieben: Randfehler gelten als kritisch. Ein paar Kratzer und dellen im Feld sind okay. Vor allem muß das Gewicht GENAU stimmen.
Handelsmünzen laufen bei "bankenüblich" eher außer Konkurrenz. Hier gehen die Banken davon aus, daß bei manchen Jahrgängen/Münzzeichen auch ausgemachte "Ruinen" noch ihren abnehmer finden. Auch hier ist die WESENTLICHE Ausnahme oben genannt: Henkelung, Fassung, oder gar lochung - nicht mehr bankenüblich! Ansonsten ist eigentlich alles Handelsgold ab fachnumismatischem Erhaltungsgrad "schön" immer noch "bankenüblich". Problematisch ist m.W. Nur, wenn mehr als 1% vom Norm-rauhgewicht fehlt. Also ein Sovereign sollte schon noch 7.92 g wiegen; ein "Goldfuchs" Deutsches Kaiserreich mindestens 7,90 g. Auch durch normale Zirkulation bedingte Randfehler werden noch toleriert, solange die Prägung noch korrekt erkennbar ist und die eben genannte Bedingung mit dem Rauhgewicht erfüllt ist.
Hilft Euch das schon weiter? 