Wo kann man hier schnell mal Hartz 4 beantragen 
In deiner zuständigen ArGe oder Optionskommune vor Ort - anbei die Links zu den Antragsformularen:
Hauptformular: http://www.arbeitsagentur.de/z…g-Arbeitslosengeld-II.pdf
Anlage WEP: http://www.arbeitsagentur.de/z…d-Bedarfsgemeinschaft.pdf
Anlage Kinder: http://www.arbeitsagentur.de/z…tion/Anlage-KI-Kinder.pdf
Anlage KdU (Kosten der Unterkunft): http://www.arbeitsagentur.de/z…-Unterkunft-u-Heizung.pdf
Anlage Vermögen (muss immer ausgefüllt werden): http://www.arbeitsagentur.de/z…n/Anlage-VM-Vermoegen.pdf
Ach weißt du - ich schmeiße dir einfach den Hauptlink hier herein: http://www.arbeitsagentur.de/n…eitslosengeld-II-Nav.html
... bitte nichts vergessen, nur ein fehlendes, nicht vollständig ausgefülltes Antragsformular oder eine fehlende Anlage und du wartest erst einmal 3 Monate auf die Bearbeitung deines Antrages... nach 4 Wochen kannst du dann zwar einen Antrag auf Vorschuss auf zu erwartende Leistungen stellen, diesen aber lediglich formlos (am Besten per Einschreiben/Rückschein) - ansonsten hast du das Recht zur regulären Klage vor dem SG - wegen verschleppter Bearbeitung (du bist beweispflichtig!!!!) oder sog. "Untätigkeit" nach 6 Monaten - der Antrag auf eine einstweilige Anordnung macht da dann schon Sinn (Hauptsacheverfahren folgt).
Bei manchen ArGen ist die Antragsabgabe nur zu bestimmten Terminen möglich - sprich - sie verweigern die Antragsannahme zunächst, geben dir irgendwann einen Termin... oder aber, sie machen dir ein sog. Sofortangebot und davon die Antragsannahme abhängig - ist natürlich nicht legal, aber nicht jeder hat dann noch das Geld, um zunächst die Straßenbahn zum Amtsgericht zu bezahlen, dort einen Beratungshilfeschein zu beantragen und mit diesem dann zu einem RA zu gehen, der auch noch einmal 10 Euro Beratungshonorar verlangt (darf er) - dieser fertigt dann ein Schreiben an die ArGe und berät dich - Plan B. du fährst noch einmal zum Amtsgericht - stellst dieses Mal einen Antrag auf PKH (Ausweis, Vorgang sowie Kontoauszüge und Einkommensnachweise nicht vergessen) und taperst mit dieser PKH-Bewilligung noch einmal zum Anwalt, der dann für dich den Antrag auf einstweilige Anordnung stellt... Plan C - du kennst dich aus und gehst ohne anwaltliche Beratung direkt zum Sozialgericht und stellst den Antrag selbst... entweder erstellst du die Klageschrift selbst oder aber - du gibst sie zu Protokoll...
... dann dauert es noch einmal mindestens 14 Tage, bis dir das Gericht Bescheid gibt - bei neg. Beschluss gehst du dann eine Instanz höher- spätestens dann musst du leider viel Geld für Einschreiben/Rückschein ausgeben - und für Kopien für die dreifache Ausfertigung, denn die LSG sind meist nicht vor Ort...
PS. wenn du den Antrag stellst, bist du verpflichtet u.a. zuzustimmen, dass dein Vermieter die Miete durch die ArGe direkt überwiesen erhält, überdies musst du in nicht wenigen Kommunen von ihm auch noch einmal eine gesonderte Bescheinigung zur Miete ausfüllen lassen (er weiß also künftig Bescheid) - oder du versuchst darum zu kämpfen "Direktzahler" zu werden, hilft aber nur beschränkt, denn spätestens bei der nächsten Nebenkostenabrechnung erfährt dein Vermieter sowieso, was Plan und Fakt ist. Wenn der dann manchmal komisch guckt - Augen zu und durch 
Solltest du selbstständig sein (Anlage EKS - Siehe Link), kannst du dich getrost von allen steuerlichen Regeln verabschieden, denn künftig entscheidet dein Sachbearbeiter, was Betriebskosten sind (ohne davon Ahnung zu haben!!!!) - natürlich brauchst du für diesen Zweck dann künftig eine Buchhaltung für das FA und eine für die ArGe... spätestens dann kommt richtig Freude auf.
Solltest du einen Job haben, darf die Lohnbuchhaltung dir einen Wisch für die ArGe ausfüllen (Einkommensbescheinigung), so dass auch der letzte Kollege im Betrieb bald weiß (tuschel, tuschel), dass du Sozialleistungen beziehst.
Die Anlage "Vermögen" sollte wahrheitsgemäß ausgefüllt werden, gleiches gilt für die Anlage "Einkommen", es finden nämlich im Dreimonatsrhythmus Datenabgleiche mit z.B. dem Finanzamt und anderen Institutionen statt - sie wissen dann, welches Einkommen vorliegt, wo welche Konten bestehen, welches Auto gefahren wird (Angemessenheit?), sollte dein KfZ mehr als 7.500 Euro wert sein, darfst du es verkaufen, ein anderes Auto für 7.5000 Euro kaufen und den "Rest" erst einmal verleben... und Achtung... sie machen auch gern unangekündigte Hausbesuche - treffen sie dich nicht an, befragen sie deine Nachbarn.
Solltest du arbeitslos sein, kannst du damit rechnen, alsbald in ein sog. "Bewerbungstraining" gesteckt zu werden - dort lernst du an fremden Rechnern, die übrigens sämtliche Daten speichern, wie man ein Bewerbungsschreiben verfasst... kannst du schon? Interessiert trotzdem niemanden - erscheinst du nicht, wirst du um 30 % sanktioniert - bist du unter 25 Jahre alt, zahlen sie für die nächsten 3 Monate nur noch deine Miete, fällst du ein zweites Mal auf, nicht einmal mehr das (freut den Vermieter und den Energieversorger). Und nein, deine Klage bei dem SG hat keine aufschiebende Wirkung, nicht dass du die Dinge am Ende allzu rosig siehst.
Mitunter lädt dich sogleich dein zuständiger Fallmanager ein, der wird dir dann einen sog. öffentlich-rechtlichen Vertrag vorlegen, eine sog. "Eingliederungsvereinbarung" - diese legt fest, dass du dich nur in Abstimmung mit ihm ortsabwesend melden darfst, wieviele Bewerbungen du wie und wann zu schreiben hast und das die ArGe dich eventuell (Kannleistung!) auf Antrag bei einem Teil der Bewerbungen finanziell bezuschussen kann - gleiches gilt für Vorstellungsgespräche in weit weit weg, die meistens so kurzfristig sind, dass du es nicht mehr schaffst vor der Anreise den Antrag zu stellen, weil die ArGe natürlich nur an 3 Tagen von 9 - 12 Uhr geöffnet hat 
Unterschreibst du die Eingliederungsvereinbarung nicht, bekommst du sie per Post als "Verwaltungsakt" - also zwangsverordnet, dabei darfst du dann überlegen, wie du von deinen Bewerbungen die notwendigen Absageschreiben erhältst, viele ArGen erkennen nämlich die reinen Bewerbungsbemühungen als Nachweis nicht an - Dummerweise bekommst du überhaupt kaum je die meisten deiner versendeten Mappen zurück und schon gar keine Absageschreiben (so ist das eben, wenn man verpflichtet ist, sich die gelben Seiten rauf- und runter zu bewerben) - auf lange Sicht eine kostspielige Angelegenheit (Mappen, Passfotos, Porto etc.).
Manchmal entscheidet dein Sachbearbeiter in der Vermittlung auch kurzerhand, dich "fremdbetreuen" zu lassen - u.a. deshalb, weil du dann in der Statistik nicht mehr als arbeitslos geführt wirst (es aber trotzdem bist), dann wirst du erleben, das wildfremde sog. "Träger" dein ganzes Leben kennen, bevor du sie kennenlernst - sie wiederum sind sehr interessiert daran, nein, nicht dich in Arbeit zu vermitteln, sondern dir einen sog. EEJ auf´s Auge zu drücken - du hast dann fortan um die 130 Euro mehr - abzüglich Fahrkosten versteht sich, dein Vermieter und die Nachbarn schauen aber immer noch komisch - dabei gehst du doch jetzt arbeiten... Plan B - man bietet dir eine "super" Fortbildung, nein, nicht SAP oder so etwas - eher einfachste Office-Workshops - die meisten der Teilnehmer spielen dann Solitäre, denn Unterricht findet nicht wirklich statt, danach wird ein halbes Jahr Praktikum - bevorzugt in Altenheimen - stattfinden... unentgeltlich - versteht sich. Dann bist du qualifiziert für den ersten Arbeitsmarkt ![smilie_happy [smilie_happy]](https://goldseiten-forum.com/wcf/images/smilies/smilie_happy_058.gif)
btw. vergiss nicht die Kopien der Kontoauszüge der letzten 3 - 6 Monate - ungeschwärzt natürlich