Ist nicht ganz richtig.
Bei einer nach und nach liquidierung könnte seitens des FA eine Gewerbsmäßige Handlung unterstellt werden.
Da sind dann die Nachweise wichtig.
Dem Händler dürfte es eigentlich egal sein solange es sich nicht um Hehlerware handelt.
Und in solch einem Fall ist man selbst in der Pflicht die Nachweise zu erbringen.
Da ist es wieder: Die Angst ![]()
Wenn du EM bei einem Händler verkaufst, wird keine Meldung ans FA vorgenommen
Egal ob es € 1000 oder € 10000 sein sollte
Auch wenn du mehrmals am selben Händler oder bei verschiedenen Händler klingelst.
Wie stellst du dir die Datenflut beim FA vor ?
Pro aurum lacht Dich aus