Lern erst mal was.
Danke, aber wie wäre es, wenn du erst mal bei dir selbst anfängst ... als Einstieg zum Thema:
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Das Besatzungsstatut trat am 21. September 1949 in Kraft. Es sollte ursprünglich binnen 18 Monaten revidiert werden (revidierte Fassung vom 6. März 1951) und eine größtmögliche Zahl von Einschränkungen aufgehoben werden, gleichwohl blieb es bis zu den Pariser Verträgen am 5. Mai 1955 wirksam. Mit diesen Verträgen wurden die besatzungsrechtlichen Befugnisse und Zuständigkeiten vollständig aufgehoben. Die damit verbundenen alliierten Vorbehaltsrechte verloren erst 1990 mit der deutschen Wiedervereinigung und dem Inkrafttreten des Zwei-plus-Vier-Vertrages am 15. März 1991 auch völkerrechtlich ihre Wirkung, als Deutschland die volle Souveränität wiedererlangte.
Durch das Besatzungsstatut war die Bundesrepublik Deutschland nur begrenzt souverän; die Regierungen von Frankreich, den USA und Großbritannien räumten der Bundesrepublik aber das „größtmögliche Maß an Selbstregierung“ ein. Die Sicherheit der Westalliierten stand im Vordergrund. Änderungen des Grundgesetzes bedurften formal der Zustimmung der drei Mächte. Mit dem Ende des Besatzungsstatuts entfielen schließlich die dem Grundgesetz auferlegten alliierten Besatzungsvorbehalte.
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@Mods
die letzten Beiträge gehören eher in den Faden "ist Deutschland ein souveräner Staat ?" ... bitte ggf. verschieben.