Um eine Größenordnung vertan!
Ich schäme mich zutiefst - ist mir auf die Schnelle gar nicht aufgefallen. Stimmt das Ansparen der Abwrackprämie mittels der Leistungen für Verkehr innerhalb Hartz IV dauert fast 15 Jahre (sofern kaum weitere Ausgaben in diesem Bereich) - bei einem 5000 er Billigst-Kleinwagen macht es dann 29 Jahre.
Die Richter scheinen sich dafür nicht zu interessieren.
http://www.sozialgerichtsbarke….php?modul=esgb&id=119556
Zitat
Allerdings steht es Leistungsbeziehern nach dem SGB II auch frei, einen Teil ihrer Leistungen für die Anschaffung und den Betrieb eines PKW zu verwenden, sofern dieser sich in seinem Wert im Rahmen dessen hält, was nach § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB II als angemessenes Kraftfahrzeug anzusehen ist.
...
http://agora.free.de/sofodo/th…s-alg-2-regelsatzes-2008/
Fremde Verkehrsdienstleistungen 14,26 €