Gibt ja hier einige, die da reichlich Ahnung, teilweise auch beruflich mit zu tun haben.
Ich weiss nur so grob dass sich da letztes Jahr im Rechtlichen etwas bzgl. der 7 Jahre Regel getan hat, aber die genauen Konsequenzen o.ä. hab ich noch nicht so wirklich verstanden.
Hoffe mir kann hier jemand kurz weiterhelfen,
mal die Eckdaten:
Bausparvertrag wüstenrot aus 2003 über Bausparsumme 16k,
Gutehabenzinssatz 1,75% p.a. *
(*=bei Verzicht auf das Bauspardarlehen nach Zuteilung erhöht sich die Gesamtverzinsung rückwirkend auf 4% p.a. wenn seit Vertragsbeginn mindestes 7 Jahre vergangen sind)
Mindestsparguthaben: 50% der Bausparsumme
Darlehen blabla
aktuelles Guthaben (Ende 2009): ca. 3500 Euro.
Soweit die Eckdaten, wofür ist der gedacht: reine Kapitalanlage, es besteht kein Interesse an einem Darlehen o.ä., das Geld wird nicht zum Bauen o.ä. verwendet werden.
Nun die Fragen:
a) die 7 Jahre Frist sind Ende 2010 abgelaufen, gilt die Regel noch dass dann der Bausparvertrag einfach aufgelöst werden kann oder wurde das jetzt so geändert und gilt auch für diesen Vertrag rückwirkend?
b) je nach a), macht es Sinn noch Geld einzuzahlen? Muss für eine Auflösung die sog. Mindestsparsumme von 8k vorhanden sein?
Kann man das umgehen und mit einem Schlag 5k einzahlen? Oder sowieso irrelevant?
c) Was passiert wenn man gar nix mehr einzahlt?
d) beim o.g. *, Formulierung "Zuteilung", muss man da auf eine Zuteilung warten bis man auflösen kann? oder wie funktioniert das?
Sorry für die vielen Anfängerfragen, und bevor jemand (gerechtfertigt) sagt was ich da abgeschlossen hätte ohne zu wissen was genau das ist und wie es funktioniert - ich frage für die Familie
Danke schonmal