Brauche Hilfe/Rat bzgl. Bausparvertrag

  • Gibt ja hier einige, die da reichlich Ahnung, teilweise auch beruflich mit zu tun haben.
    Ich weiss nur so grob dass sich da letztes Jahr im Rechtlichen etwas bzgl. der 7 Jahre Regel getan hat, aber die genauen Konsequenzen o.ä. hab ich noch nicht so wirklich verstanden.
    Hoffe mir kann hier jemand kurz weiterhelfen,
    mal die Eckdaten:


    Bausparvertrag wüstenrot aus 2003 über Bausparsumme 16k,
    Gutehabenzinssatz 1,75% p.a. *
    (*=bei Verzicht auf das Bauspardarlehen nach Zuteilung erhöht sich die Gesamtverzinsung rückwirkend auf 4% p.a. wenn seit Vertragsbeginn mindestes 7 Jahre vergangen sind)
    Mindestsparguthaben: 50% der Bausparsumme


    Darlehen blabla
    aktuelles Guthaben (Ende 2009): ca. 3500 Euro.


    Soweit die Eckdaten, wofür ist der gedacht: reine Kapitalanlage, es besteht kein Interesse an einem Darlehen o.ä., das Geld wird nicht zum Bauen o.ä. verwendet werden.


    Nun die Fragen:
    a) die 7 Jahre Frist sind Ende 2010 abgelaufen, gilt die Regel noch dass dann der Bausparvertrag einfach aufgelöst werden kann oder wurde das jetzt so geändert und gilt auch für diesen Vertrag rückwirkend?
    b) je nach a), macht es Sinn noch Geld einzuzahlen? Muss für eine Auflösung die sog. Mindestsparsumme von 8k vorhanden sein?
    Kann man das umgehen und mit einem Schlag 5k einzahlen? Oder sowieso irrelevant?
    c) Was passiert wenn man gar nix mehr einzahlt?
    d) beim o.g. *, Formulierung "Zuteilung", muss man da auf eine Zuteilung warten bis man auflösen kann? oder wie funktioniert das?


    Sorry für die vielen Anfängerfragen, und bevor jemand (gerechtfertigt) sagt was ich da abgeschlossen hätte ohne zu wissen was genau das ist und wie es funktioniert - ich frage für die Familie ;)
    Danke schonmal :)



  • Ich bin in Sachen Bausparen zwar kein Profi, aber als ex-User folgende 5 cents:


    1) IST Ende 2010 abgelaufen??? :hae: 2010 ist nächstes Jahr, also entweder 'ist Ende 2009 abgelaufen' oder 'wird Ende 2010 ablaufen' ??
    2) das sind zwei unterschiedliche Fragestellungen
    a) wann mußt Du über das Geld verfügen
    b) Mindestansparsumme muß nicht für eine Auflösung vorhanden sein, sondern nur für ein Zuteilung des Vertrages
    c) dauert es länger bis Dein Vertrag zugeteilt wird
    d) die 'Zuteilung' hat nichts mit der Auflösung zu tun, die Zuteilung ist der Zeitpunkt ab dem Du über ein Darlehen verfügen kannst, dass den Unterschiedsbetrag zwischen Deiner eingezahlten Beträge (inkl Verzinsung)
    und der Höhe des Bausparvertrages ausmacht.
    Je nach Laufzeit, Beitragshöhe und Bausparsumme kann dies schon ein paar Jahre dauern, allerdings müßtest Du auf Deinem Bausparauszug sowohl eine Information über den 'Punktestand' und den voraussichtlichen
    Zuteilungszeitpunkt (welcher von Deinen regelmäßgen Beiträgen getriggert wird) finden.
    Eine 'Auflösung' sollte im Regelfall mit einer 3 monatigen Kündigungsfrist, egal ob zugteilt oder nicht, möglich sein.


    Letztlich kommt es aber auf Deinen Tarif an... d.h. was ist die Mindestansparsumme zur Zuteilung?
    Evtl macht es Sinn einen 'Grund' zu finden, dass Du auch den Darlehensbetrag nutzen kannst, zumal die 1,75% ja nicht schlecht sind.


    Der einzige GRUNDSÄTZLICHE Problempunkt ist nebn dem geringen Haben-ZInssatz die Tatsache das Bausparverträge mit geringem Zins in relativ kurzer Zeit (somit hohe monatliche Belastung) zurückgezahlt werden
    müssen. (im Regelfall)



    Conclusio: Da müßtest Du genauer auf den Tarif und Deine persönliche Situation eingehen um DIr wirklich einen guten Rat zu geben.

  • Bzgl 2010 abgelaufen hatte ich jetzt eigentlich selbst so errechnet bzw. gedacht, der Vertrag wurde 2003 abgeschlossen, also wäre die 7 Jahre Frist zur Auszahlung Ende 2010 abgelaufen, sprich man könnte Anfang 2011 auszahlen. Richtig gedacht? (bzw. wenn die Zuteilung käme mit den 4%)


    Bzgl. pers. Situation:
    Das Geld wird nicht dringend benötigt. Zeitpunkt der Verfügung egal. Die Nutzung des Guthabens für Bau o.ä. ist für den Vertragsinhaber quasi ausgeschlossen. Die Nutzung des Darlehens dementsprechend ebenfalls. Es kann jederzeit auf den Bausparvertrag eingezahlt werden, auch die ca. 5k um die Mindestsparsumme zu erreichen.
    Die Frage ist eben, ob/wie sinnvoll weitere Einzahlungen/Weiterführung etc. ist.


    Das bisherige Guthaben stammt aus mehreren Einmalzahlungen in verschiedenen Jahren in verschiedenen Höhen, es ist keine automatische Abbuchung oder ein bestimmter Betrag/Monat bzw. Jahr.


    Neue Fragen:
    Wenn eine Auflösung jederzeit möglich ist, und das würde man jetzt machen, bekommt man dann
    a) die Zinsen (1.75%) ausgezahlt?
    b) die bisherigen Bausparzuschläge zusätzlich ausgezahlt? (denk mal nicht, oder?)


    Und die Erhöhung des Zinssatzes auf 4% ist nur dann, wenn man eine Zuteilung bekommt und diese ablehnt? Wobei man darauf keinen Einfluss hat wann diese kommt, dafür jedoch auch zuerst die Mindestsparsumme von 8k erreicht sein muss?


    Bzgl. Darlehen:
    effektiv 4.84% p.a., monatliche Tilgung 5% der Bausparsumme


    Wenn man den wirklich beanspruchen will, ist die Frage ob der Bausparvertrag übertragbar und/oder vererbbar ist, denn der aktuelle Vertragsinhaber wird weder bauen noch kaufen.

  • ich habe vor ca einem jahr meinen bausparer bei der lbs gekündigt. bonuszahlungen bzw. die staatliche förderung gab es nicht, normale zinsen auf das guthaben ja.
    die reguläre auszahlungsdauer war mehrere monate ich glaube 6 monate, für sofortige kündigung innerhalb 2 wochen vielen ein paar prozentpünktchen wegen vorzeitiger kündigung an in beträgen ausgedrückt waren es glaub ich 20-30 euro die flöten gingen.


    nach ablauf der 7 jahre bekommst du die staatliche förderung auch wenn du nicht baust und zwar dann wenn du beispielsweise renovierst, oder haus/wohnung modernisierst


    grundsätzlich wäre es aber auch denkbar, das alles von bausparkasse zu bausparkasse unterschiedlich gehandhabt wird. zum bausparer müssten unterlagen beigelegt sein, die darüber aufschluss geben was in welchen fällen ausgezahlt oder einbehalten wird


    übertragbar ist ein bausparer soweit ich weiß. es können auch mehrere bausparer zusammen gefasst werden.

  • Soweit die Eckdaten, wofür ist der gedacht: reine Kapitalanlage, es besteht kein Interesse an einem Darlehen o.ä., das Geld wird nicht zum Bauen o.ä. verwendet werden.


    ... und warum hast Du dann einen Bausparvertrag abgeschlossen?
    Ein Bausparvertrag ist doch KEINE Kapitalanlage,
    schon gar nicht wenn man nicht bauen will und schon gar nicht wenn man das Darlehen nicht braucht.
    Der Name sagt es doch schon: BAU sparvertrag


    ... oder kaufst Du dir ein Auto wenn Du nicht fahren willst?


    Mit Deinen 1,75% Guthabenszins finanzierst Du doch die Darlehen der anderen, die 5% dafür zahlen müssen,
    die Differenz steckt die Bausparkasse ein.


    Kapitalanlage ist was anderes:
    Aktien, Anleihen, Investmentfonds, etc ...

  • er hat ja keinen bausparer, er fragt ja für jemanden aus der familie...


    ich gebe dir aber recht, ein bausparer ohne bauvorhaben/modernisieren von haus/wohnung macht wenig sinn da man so von den ganzen zulagen nicht profitiert
    und 1,75% zinsen ist nicht so der bringer

  • romario
    Es steht doch bereits im 1. Post dass ich diesen Vertrag nicht abgeschlossen habe.
    Desweiteren ist er aus 2003, und Dinge bzw. das Leben ändert sich nunmal. Zum Zeitpunkt des Abschlusses wurde der Vertrag eben nicht als reine Kapitalanlage abgeschlossen, das hat sich aber nun geändert, da nix gebaut oder renoviert werden muss.
    Auch wenn ich hier äusserst dankbar für jeden Post bin, aber ausser sinnlosem Flame enthält dein Post leider absolut gar nichts was mich weiterbringt oder mir noch nicht klar war.
    Aber vielleicht hast du ja auch noch etwas konstruktives auf Lager, ansonsten hast du leider nicht nur deine, sondern auch die Zeit jeden Lesers deines Posts verschwendet.


    Vielen Dank aber soweit erstmal an waechter und mike :)


    Bzgl. des Zinssatzes kann der Vertrag ja aber 4% p.a. rückwirkend bringen, wenn er 7 Jahre lief, die Mindestsparsumme erreicht, und eine Zuteilung kommt die man dann ablehnt. Oder nicht?

  • Bausparprämie gibts übrigens auch ohne Bauvorhaben, Renovierung, usw blabla solange man besagte 7 Jahre Laufzeit einhält, werf ich mal in die Expertenrunde. :rolleyes:
    Verwendung für Immobilie ist nur nötig, wenn man VOR den 7 Jahren den Vertrag nutzt.


    Bausparer haben daher früher viele Leute halt "vorsichtshalber" abgeschlossen, jedenfalls einen kleinen, um die Bausparprämie mitzunehmen, was dann teilweise eine Nominalrendite von 14-15% bedeutete. Nicht ganz uninteressant, wenn man nicht wusste wohin sonst mit dem Geld.
    Bei den besseren konnte man auch nach 7 Jahren einschließlich Bausparprämie abheben ( =/= kündigen) und dann neu einzahlen.


    Gesetzliches Sonderkündigungsrecht bei Heirat gabs auch mal, weiß aber nicht, ob das noch gilt. Wäre den Obertanen zuzutrauen, pöhse Diskrimierung von Schwulen und so.


    Derzeit würde ich auch keinen abschließen.

  • Bzgl. des Zinssatzes kann der Vertrag ja aber 4% p.a. rückwirkend bringen, wenn er 7 Jahre lief, die Mindestsparsumme erreicht, und eine Zuteilung kommt die man dann ablehnt. Oder nicht?

    Grundsätzlich ja, hängt aber vom Tarif ab.Aber meist ist ein guter Zinsfuss nur scheinbar gut. Bedenke,
    dass du in der Zeit bis du das Geld herausnimmst noch einige Hürden bzw. Gebühren hinnehmen musst.
    So verlangen die B-Kassen ja auch weiterhin ihre Kontogebühren, die Kündigungsfrist ist 3 - 6 Monate,
    evtl. noch das doofe Bau-Heft für 2.50€.... ja und Kapitalertragsteuer plus Soli..
    :)

  • Also Gebühren werden aktuell keine eingezogen, es gab eine Abschlussprämie bei Beginn des Vertrags, aber bisher keine weiteren laufenden o.ä.
    Kapitalertragssteuer+Soli wird ebenfalls nicht gezahlt, ist freigestellt. Die 1,75% Zinsen werden also jährlich immer komplett gutgeschrieben.


    Kündigungsfrist müsste ich mal nachforschen, aber wie gesagt braucht das Geld im Moment niemand, und gebaut o.ä. wird auch nicht mehr, daher eher uninteressant.


    Aber der Hinweis von Jemineh ist sehr interessant, wenn die Bausparprämie erhalten bleibt nach 7 Jahren, auch wenn man gar nicht baut sondern auszahlt/auflöst, und man zusätzlich rückwirkend die Zinsen auf 4% erhöht bekommt, dann macht das bzgl. der Kapitalanlage ja schon Sinn den weiterzuführen, die Rendite ist ja dann sehr hoch.


    Sprich, das bisherige Fazit ist, den Vertrag als Kapitalanlage weiterführen und zur Mindestsparsumme erhöhen, in 1 Jahr läuft die 7 Jahre Frist ab, und dann könnte man bei einer Zuteilung ablehnen, bekommt das Guthaben mit 4% ausgezahlt zzgl. der Bausparprämien.
    Durchblick ich das so richtig?^^ In dem Fall wäre das ja unter Renditepunkten sogar eine ziemlich gute Anlage bisher.

  • Wir haben auch noch so einen 4 Prozenter liegen, und den lassen wir auch. Zur Zeit bekommt man nirgends solche Zinsen. Und etwas Differenzierung und nicht alles in Gold ist auch besser.
    Unserer wird im April fällig, aber im Moment neigen wir dazu, ihn noch liegen zu lassen, und vielleicht eher noch einzuzahlen, solange, bis wir das Geld brauchen.

    Wenn man mir schon nicht das Wasser reichen kann, dann reicht mir wenigstens den Wein.

    Einmal editiert, zuletzt von hegele ()

  • Hallo Michael,


    nachdem hier einiges Halbwissen verbreitet wurde, melde ich mich mal zu Wort.


    Grundsätzlich kannst Du deinen Bausparvertrag jederzeit kündigen, jedoch sind folgende Punkte zu beachten / abzuklären:


    - Besteht ein Wohnungsbauprämienanspruch den Du dadurch verlierst? Wie hoch wäre der?
    - Wie hoch ist der Kündigungsabschlag? Einige Anbieter haben da 1 % Abzug bei sofortiger Auszahlung.


    Und grundsätzlich:
    - Bei vorzeitiger Kündigung verlierst Du grundsätzlich auch den Bonus für einen Darlehensverzicht
    - Ein Bausparer kann sich lohnen mit Bonus bei Darlehensverzicht und Wohnungsbauprämie (es gelten Einkommensgrenzen) wobei das zumindest früher noch so war...
    - Eine abschlagsfreie Auszahlung gibts grundsätzlich erst bei Zuteilung
    - Für die Zuteilung gibt es unterschiedliche Vorraussetzung je nach Anbieter, ein auf 50 % aufgezahlter Vetrag ist nicht sofort zuteilungsreif, dafür benötigt der noch in der Regel einige bis viele Monate, hierfür ist auch der geflossene Zinsbetrag ausschlaggebend, näheres beim Berater vom Anbieter, die Zuteilungsaussicht bei Aufzahlung auf 50 % hat normal jeder Anbieter in seiner Software direkt zum Abfragen.
    - die sog. Wohnwirtschaftliche Verwendung gem. Bausparkassengesetz hat sich mit 1.1.09 geändert, aber zu den Details bitte googeln, so tief bin ich in der Thematik nicht drin, ich glaube da war was mit Wohnunsbauprämie nur noch bei nachgewiesener wohnwirtschaftlicher Verwendung aber ohne Gewähr
    - Es besteht auch die Möglichkeit der Teilung oder Reduzierung des Vertrages, dadurch wird der schneller Zuteilungsreif, weil er mehr Guthaben und Zinsfluss im Verhälntnis zur Bausparsumme hat dann...


    Soweit erstmal, bei weiteren Fragen einfach stellen
    Goldhamster (ohne Bausparer ;))

    „Wenn kein Mensch mehr die Wahrheit suchen und verbreiten wird, dann verkommt alles Bestehende auf der Erde, denn nur in der Wahrheit sind Gerechtigkeit, Frieden und Leben!“ Friedrich von Schiller

  • Ich hatte eine sehr ähnliche Situation denke Du siehst das weitgehend richtig.


    Eventuell bekommst Du auch die Abschlußgebühr wieder raus, wenn Du bei Zuteilung auf das Darlehen verzichtest. Den Fall hatte mein Tarif.


    Falls es zusätzlich zu den 4% noch WOP und evtl. sogar Arbeitnehmersparzulage gibt, macht unter Renditegesichtspunkten die Sache m.E. einen gewissen Sinn. 7 Jahre sind dann nur die MINDEST-Laufzeit, Dein Familienmitglied kann auch länger laufen lassen als 7 Jahre und z.B. die Minimalbeiträge bringen, um die Förderungen bzw. die 4% Zinsen zu bekommen.


    Wichtig ist, den Vertrag nicht zu kündigen! Sondern dafür zu sorgen, daß er zugeteilt wird - indem man entweder die nötige Bewertungspunktzahl erreicht (dafür reicht eine Einzahlung nicht immer aus, es kommt auch auf die Laufzeit an), oder z.B. die Bausparsumme vermindert (wodurch sich die Bewertungspunktzahl erhöht), - und die dann unter Verzicht auf das Darlehen anzunehmen.


    Ich habe mich damals entsprechend bei der Bausparkasse beraten lassen mit sehr sehr ähnlichen Fragen, das kann ich Dir nur empfehlen. Die Verkäufer Berater können Dir prognostizieren, bei welcher Sparsumme der Vertrag mit hoher Wahrscheinlichkeit zum gewünschten Zeitpunkt zugeteilt wird. Sie können Dir auch sagen, wie lange nach Zuteilung Du diese annehmen kannst usw. Man muß nur zusehen, daß die Berater Verkäufer einem nicht gleich irgend was Anderes aufs Auge drücken, wenn da eine vielleicht naive Person hingeht.


    Gruß, GL


    PS Wenn es klappt, scanne ich ma so ein Merkblatt zur Zuteilung von meiner Bausparkasse. Das hilft auch weiter.
    Edit: PPS: Was ist schreibe sind auch gesammelte Erfahrungen vor 2009!

  • Durchblick ich das so richtig? In dem Fall wäre das ja unter Renditepunkten sogar eine ziemlich gute Anlage bisher.


    Ja.
    Solange es der einzige Vertrag ist und man unter der Einkommensgrenze liegt lohnt sich das. So wie hier alle angeben sollten sie ja weit jenseits dieser Grenze sein. :hae:
    Muss man sich halt mal durchrechnen, macht man normalerweise schon bei Abschluß...


    Ein Renditetraum ists natürlich auch nicht, hab mich da etwas missverständlich ausgedrückt. Die ~14% gibts nur auf den jeweils im aktuellen Jahr eingezahlten Betrag, auf den Rest eben nur 4. Aber zur Zeit bringen Altverträge kaum schlagbare Zinsen.


    Ich heiß ja nicht Eichelburg, daß ich keinerlei Forderungen haben will...aber zuviel davon find ich auch nicht gut.

  • Moin,
    ich bin ebenfalls kein Fachmann in dem Bereich,aber soweit ich weiss können Bausparverträge, die man nicht braucht, auch verkauft werden an solche die sowas in Zukunft nutzen wollen.


    Geht auch mit anderen Verträgen wie LV usw.


    Genaueres müsste recherchiert werden.


    Ist nur als Gedankenanstoss gedacht.


    Gruss foxele

  • Idee ja, aber nicht beliebig möglich.


    Nur auf Angehörige im Sinne des § 15 AO sind: Ehegatten, Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie (Eltern, Kinder, Schwiegereltern, Schwiegerkinder), Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten (Schwager, Schwägerin), Geschwister der Eltern (Onkel, Tante), Pflegeeltern, Pflegekinder, Verlobte.


    Hier auch noch schön beantwortet
    http://www.lbs.de/bayern/service/fragen/bausparen#15417


    Grundsätzlich hilft google weiter ;)


    Goldhamster

    „Wenn kein Mensch mehr die Wahrheit suchen und verbreiten wird, dann verkommt alles Bestehende auf der Erde, denn nur in der Wahrheit sind Gerechtigkeit, Frieden und Leben!“ Friedrich von Schiller

  • Da kann ein guter Draht zum Bausparmenschen nicht schaden, Zwangs- oder Zweckehen würde ich allerdings vermeiden aufgrund zu großer möglicher Nebenwirkungen :D

    „Wenn kein Mensch mehr die Wahrheit suchen und verbreiten wird, dann verkommt alles Bestehende auf der Erde, denn nur in der Wahrheit sind Gerechtigkeit, Frieden und Leben!“ Friedrich von Schiller

  • Aufgepasst wenn der Zinsbonus/staatl.Förderung realisiert werden soll !


    Hier bitte genau in den Bedingungen lesen, wann es diesen Bonus (Förderung ohnehin erst nach 7 Jahren) gibt. Normal war es bisher, dass die Bewertungszahl so ca. nach 7 Jahren erreicht wurde, wenn der empfohlene monatliche Beitrag eingezahlt wurde.


    Es gibt Kassen, die haben die Berechnung der Bewertungszahl umgestellt (z.B. mit so nem blauen Schriftzug). Damit erfolgt die Zuteilung nach etwa 4 Jahren.


    Zwei Tage später ruft Dich ein netter Onkel an, der Dir das Darlehen nahe bringen möchte. Die Fragen, z.B. zum Zinsbonus beantwortet er absichtlich falsch. Auf die Frage, ob man bei Darlehensverzicht den Bonus denn auch jetzt schon bekomme, antwortet er mit JA :wall: .
    In den Bedingungen steht aber eindeutig, dass man den Vertrag sieben Jahre haben muss.


    Also, nur die Bausparbedingungen sind an der Stelle maßgeblich. Da musst Du ggf. auch zwei... viermal lesen, denn die sind so geschrieben, dass man sie nicht sofort verstehen soll kann.


    Bei meinem ersten Vertrag, dem mit dem Leo, habe ich es sogar gepackt, die Bewertungszahlberechnung aus den Bedingungen zu erlesen und die Zahl ca. 1,5 Jahr vorher monatsgenau zu berechnen. Nicht alle BSK beschreiben es aber so, dass es nach zu vollziehen ist.


    Wer eine Immobilie hat, ist doch mit einem regelmäßigen BSV gut dran. Nur der Tarif sollte vernünftig gewählt sein, ebenso die Einzahlung. Gewöhnlich bringen 10..11 € Monatsbeitrag/Tausend Euro Bausparsumme so einen Vertrag nach sieben Jahren zur Zuteilung. Wenn es dann ein Renditevertrag oder besser noch ein Vertrag mit Wahlrecht ist, kann ich nach 7 Jahren eine gute Rendite realisieren, habe aber alternativ auch noch Anspruch auf ein kleines Darlehen. Wenn sich dann der Arbeitgeber noch an den Prämien beteiligt und/oder WobauPrämie dazu kommt ist es schon nicht uninteressant.

    "Im alten Rom hat ein Senator vorgeschlagen, man sollte alle Sklaven mit einem weissen Armband versehen, um sie besser erkennen zu können. „Nein“, sagte ein weiser Senator, „Wenn sie sehen wie viele sie sind, dann gibt es einen Aufstand gegen uns.“


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