Angesägte Münze

  • der eröffner dieses freds scheint ein troll zu sein - jedenfalls ignoriert er seine PNs. keine reaktion. schade.


    Was hat das mit Trollen zu tun? Ich habe dem Verkäufer eine Email geschrieben indem ich ein Angebot unterbreitet habe. Und derzeit warte ich auf seine Antwort. Außerdem habe ich einem Mod dieses Forums eine Frage bezücklich der Richtlinien dieses Forums bezüglich Namensnennung gestellt, da ich hier nicht noch in ein eventuelles Fettnäpfchen treten möchte. Auch auf diese Antwort warte ich noch. Aktuell halte ich es nicht für richtig den Namen zu nennen, weder hier noch per PN, so sehr ich die Neugier auch nachempfinden kann. :S

  • eine Namensnennung wäre schon angebracht. Goldkauf ist Vertrauenssache und wenn das Vertrauen mißbraucht wird sollen andere schon vor solchen Händlern gewarnt werden. Sonst kann es sein das bald der nächste einen vergleichbaren Thread aufmacht da er von diesem Verkäufer ähnlich schlecht behandelt wurde.


    Gruß


    Magellan

  • ich denke nicht, dass es hier um neugierde geht.



    im übrigen wäre es sinnvoll, wenn der fred-starter erzählt, in welcher form diese münze angeboten wurde. sollte es sich beispielsweise um so ein angebot gehandelt haben, wäre m.e. wohl alles ok:


    http://www.ps-coins.com/index.php?page=categorie&cat=28



    gruss
    fux

    Erfolgreich gehandelt u.a. mit smp, Flo, ertz78, foxl60, samba, ziemer, mütze, silberbuggy, EM-Hamster

  • "Neugierde" war wohl eine schlechte Wortwahl, habe damit nichts negatives gemeint. Es handelte sich nicht um ein Angebot dieser Art. Es war ein ganz normales Angebot einer bestimmten Münze ohne besonderen Hinweis in der Produktbeschreibung.


    Ansonsten verstehe ich das Interesse am Namen. Aber ich bin gerade einfach verunsichert diesbezüglich, und möchte zumindest auf die Antwort von David M. Reymann warten (Ist doch hoffentlich die richtige Person an die ich mich gewand habe?). Ich bitte um Verständnis.

  • gebt FMK doch die Chance das so umzusetzen das er/sie ein reines Gewissen hat....


    DMR wird FMK aber wohl raten den Namen hier nicht zu nennen, solange unklar ist ob die Ware zurückgenommen wird....


    Ich hätte erst mal den Verkäufer kontaktiert und dann bei negativem Bescheid hier Rat geholt..... die gezeigte Münze würde ich
    im Übrigen auch nicht als Ware der Rubrik wie fux sie gepostet hat akzeptieren.... Münze ist komplett und weder "Misan"isiert (also mechanisch geprüft),
    noch geviertelt, geachtelt oder mit Lötstelle(n).....

  • Es gibt doch hier die Möglichkeit, Händler zu bewerten.


    Der Thread-Eröffner kann ja schauen, ob schon ein Thread zu dem Händler besteht und dort seine Bewertung abgeben (z.B. Bin mit der Abwicklung bei Reklamation unzufrieden !) .


    Es weiß ja niemand hier, worum was es geht ! :D

    "Im alten Rom hat ein Senator vorgeschlagen, man sollte alle Sklaven mit einem weissen Armband versehen, um sie besser erkennen zu können. „Nein“, sagte ein weiser Senator, „Wenn sie sehen wie viele sie sind, dann gibt es einen Aufstand gegen uns.“


    Einmal editiert, zuletzt von ECU ()

  • Auch ohne Beschädigung hast du nach Fernabsatzgesetzt ein Rückgaberecht,
    wobei der Händler auch die Versandkosten zahlen muss ..


    wie kommst darauf?
    es geht hier nicht um Handys oder Babywindeln, sondern um GOLD! (also ein Produkt, dessen Wert von den Finanzmärkten abhängt)



    Wer sägt denn zur Prüfung eine solche Münze an, wenn Maße und Gewicht stimmen?
    Welcher Händler? Ich will einen Namen!


    der Händler hat die Münze sicher nicht angesägt :D


    hat wohl eher in der Hektik der letzten Tage die eingehenden Münzen nicht sorgfältig einzeln geprüft ...


    ... sondern nur im Akkord entsprechend der eingehenden Bestellungen umverpackt ;)
    (kann mir nicht vorstellen, dass jemand diese Münze bewußt so weiterverkauft hat)

  • Fehler passieren überall einmal. Es kommt darauf an, wie man damit umgeht.


    Diese Reaktion ist für mich nicht akzeptabel.


    Ich werde nicht mehr online kaufen.

  • Warum sollte es dann o.k. sein?I

    also für mich wäre es ok eine angesägte (oder befingerte) Münze zu kaufen wenn ich von vornherein weiß dass ich Gold gegen Geld tausche. Die Nuggest die direkt aus der Erde /dem Wasser kommen sind doch auch krumm und befingert und sehen nicht (immer) schön aus oder ?

  • Fux schrieb:
    Es war ein ganz normales Angebot einer bestimmten Münze ohne besonderen Hinweis in der Produktbeschreibung.


    Also kann es besagtes Gramm-Angebot nicht gewesen sein, denn da wird keine bestimmte Münze zugesichert.


    Dann erwarte ich, daß der Zustand korrekt geschildert wird oder korrekte Ware geliefert wird, die ich einem anderen Händler ohne Abschlag verkaufen kann.

  • also für mich wäre es ok eine angesägte (oder befingerte) Münze zu kaufen wenn ich von vornherein weiß dass ich Gold gegen Geld tausche. Die Nuggest die direkt aus der Erde /dem Wasser kommen sind doch auch krumm und befingert und sehen nicht (immer) schön aus oder

    Zwischen befingert und angesägt (in etwa wie: ein Loch durchbohren) liegen Welten.
    Vergleichbar mit zwei Menschen, von denen der eine gesund und munter ist und dem anderen jemand ein Messer ins Herz gestoßen hat... da würde auch kein Arbeitgeber auf die Idee kommen zu sagen, man könnte ja auch den Toten einstellen, da er weniger Lohnkosten verursacht.
    Ebenfalls Welten bzw. Galaxien liegen zwischen Münzen und Nuggets, d.h. undefinierbaren Klumpen (Reinheit unbekannt)...
    Aber wahrscheinlich ist's dem Händler wirklich nur durch die Lappen gegangen, kein Drama, aber die Reaktion, Leute, die Reaktion.. :whistling:


    PS: findus, nach der Lektüre deines Beitrags hier verstehe ich jetzt allerdings, warum du obiges geschrieben hast... :|

  • also für mich wäre es ok eine angesägte (oder befingerte) Münze zu kaufen wenn ich von vornherein weiß dass ich Gold gegen Geld tausche. Die Nuggest die direkt aus der Erde /dem Wasser kommen sind doch auch krumm und befingert und sehen nicht (immer) schön aus oder ?


    Dein Vergleich hinkt leider ein wenig. Wenn ich einen Nugget kaufe, dann weiß ich, was ich da kaufe. Wenn ich eine Münze kaufe, auch wenn es sich "bloß" um eine Anlagemünze handelt, dann erwarte ich unbeschädigte Ware. Mag der Erhaltungsgrad auch schlecht sein, aber Manipulationen wie Löcher, angelötete Henke oder eben Sägespuren sind nicht hinnehmbar.


    Außerdem hättest Du im Zweifel auch Probleme beim Wiederverkauf. Wenn einer die Wahl hat, zwischen einer unbeschädigten Münze und einer angesägten, welche meinst Du würde er wohl nehmen ?


    Gruß,
    Goldelefant

  • "Neugierde" war wohl eine schlechte Wortwahl, habe damit nichts negatives gemeint. Es handelte sich nicht um ein Angebot dieser Art. Es war ein ganz normales Angebot einer bestimmten Münze ohne besonderen Hinweis in der Produktbeschreibung.


    Ansonsten verstehe ich das Interesse am Namen. Aber ich bin gerade einfach verunsichert diesbezüglich, und möchte zumindest auf die Antwort von David M. Reymann warten (Ist doch hoffentlich die richtige Person an die ich mich gewand habe?). Ich bitte um Verständnis.

    es gibt hier bewertungsthreads, da gehören natürlich die namen rein, was denn sonst? verstehe deine unsicherheit überhaupt nicht. abgesehen davon, finde ich es ziemlich rücksichtslos gegenüber anderen jederzeit hilfsbereiten forumsmitgliedern, die dir hier zwar gerne mit rat und tat zur seite stehen, denen du aber den namen dieses händlers verweigerst.


    frag du hier noch mal um hilfe! :wall:

  • Hast Du ein Interesse daran, diese Firma in Zusammenhang mit dieser Münze zu bringen?


    nein, im gegenteil. warte nur gerade auf die 20 pesos-münzen, die ich bei denen bestellt habe, da wüsste ich schon gerne, wer die angesägte münze verkauft hat. ich habe allerdings bislang nur beste erfahrungen gemacht und kann die bedenkenlos weiterempfehlen!

    Erfolgreich gehandelt u.a. mit smp, Flo, ertz78, foxl60, samba, ziemer, mütze, silberbuggy, EM-Hamster

  • Die Sache ist doch relativ eindeutig.


    Die gekaufte Münze hat einen Mangel, den der Verkäufer (auf seine Kosten!) beseitigen muss; er hat sich mit Annahme des Angebots zur Lieferung einer einwandfreien Münze verpflichtet. Dass er (momentan!) keine solche Ersatzmünze besitzt ist unerheblich, da diese Münzen im Zweifel noch gehandelt werden, er sich also Ersatz beschaffen kann.
    Bei einer Wandlung hätte der Käufer ggf. Anspruch auf entgangenen Gewinn, wenn er z.B. Nachweisen kann, dass er die Münze mittlerweile gewinnbringend weiterverkauft hätte.


    Einschränkungen des Fernabsatzgesetzes oder irgendwelche "Umtausch ausgeschlossen"regelungen greifen bei Sachmängeln nicht!


    Der Name würde mich im übrigen auch interessieren...


    Ping

    Diese Signatur ist unter Deiner Landesdomain nicht sichtbar, da sie aufgrund eines behördlichen Hinweises bzw. einer Anordnung entfernt wurde.

  • Hallo Zusammen,


    nach dem Mitlesen der Sache kann ich den Wunsch nach "Karten auf den Tisch" nur unterstreichen.
    Was soll dieses "ich bin mir unsicher" und Zeugs? Entweder man hat einen gesicherten Anspruch auf Umtausch und der besteht m.M.n. oder nicht. Dieses "geduckte" Gutmenschentum, nur um sich einen gesicherten Rückweg offen zu lassen ist mehr als anstrengend.


    Die Hilfe der anderen wird auch sehr gern in Anspruch genommen. Wenn alle so handeln würden, wären Antworten wie "Ich weiß was aber sage es nicht!" hier der Grundtenor. Hätte sich der Treaderöffner bei der Ratsuche dann hier an die Leute gewendet? :hae:


    Wenn ich das als Händler hier mitlesen müsste, würde ich als ein möglicher (aber nicht wirklicher) Kandidat schon etwas schlechte Laune bekommen. Der mögliche Topfavorit ist allseits bekannt für offene Komunikation am Telefon und hat zumindest auch den Anspruch darauf endlich genannt zu werden bzw. von der Liste gestrichen zu werden. Dann wären wir hier bei Big Brother angekommen. Na schönen Dank auch! :boese:


    Grüße Ag

    Bis Neulich!
    ______________________________________________________________________
    Erfolgreich mit 15 "Forumianern" gehandelt. [smilie_blume]

  • Ich würde es als am sinnvollsten erachten, wenn der TO den Händler auf diesen Thread hinweist. Dann kann sich der Händler hier selbst zu Wort melden und die Sache öffentlich gradebiegen. Die letzte Zeit war sicher stressig für die Händler. Da kann sowas schon mal passieren. Man sollte sich imho zu seinen Fehlern bekennen und diese dann beseitigen bzw. daraus lernen.


    Das einfachste wäre hier sicher den Preis der Münze auf den damaligen Spotpreis, eventuell leicht darunter, herabzusetzen. Dann wäre mir auch sone Kerbe wurscht.

  • Hallo FMK wie ist der neuste stand der ding?


    es gibt einige paragraphen im bgb die die erfühlung der nachlieferung in deinem fall unterstützten oder zumindestens eine richtline für deinen fall an geben.
    du hast da nicht schlechte karten so atok habe ich die paragraphen nicht kann sie dir aber ganz schnell raus suchen wenn bedarf dafür besteht.

    Zitat

    „Terror ist der Krieg der Armen. Krieg ist der Terror der Reichen.“
    Sir Peter Ustinov


    ""Lesen Gefährdet die Dummheit""


    "Wer Freiheit für Sicherheit aufgibt, hat beides nicht verdient."
    Benjamin Franklin

  • Hallo Zusammen,


    nach dem Mitlesen der Sache kann ich den Wunsch nach "Karten auf den Tisch" nur unterstreichen.
    Was soll dieses "ich bin mir unsicher" und Zeugs? Entweder man hat einen gesicherten Anspruch auf Umtausch und der besteht m.M.n. oder nicht. Dieses "geduckte" Gutmenschentum, nur um sich einen gesicherten Rückweg offen zu lassen ist mehr als anstrengend.


    Die Welt ist halt nicht so einfach Schwarz-Weiß. Schon gar nicht die juristische Welt.....


    Und das ist am Ende des Tages eine juristische Frage. Ist die Ware mangelfrei? Endgültig wissen tut man das erst, wenn ein Richter das entschieden hat. Sofern man sich nicht ohne Richter einigen kann. Und wie Richter entscheiden, ist fast so schwer vorherzusagen, wie der POG in drei Wochen. Das hat relativ wenig mit Gutmenschentum zu tun. Auf hoher See und vor Gericht.....


    Wenn der Händler schon sein Geld hat und auf Stur stellt, dann gibt es nur den Weg, eine Zivilklage zu erheben. Ich würde das für die Differenz zwischen Münzwert und Schmelzwert (das wäre ja der maximale Verlust, den der Threadersteller erleiden könnte) nicht machen. Aber das kann jeder selber entscheiden. Dass die Sache auf jeden Fall gewonnen wird, kann man jedenfalls nicht garantieren. Am Ende wird es einen Gutachterstreit geben, was man noch als Bankenüblich durchgehen lassen kann, und was nicht. Wenn man sich den Zustand vieler jüngerer Krügerränder anschaut, die ganz normal in Tubes gehandelt werden, wäre ich mir zumindest nicht mehr sicher, wie die Sache ausgeht.

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