dann solte man sich besser doch nicht auf reichsgold einlassen oder auf lmu ?
Sollte, hätte, täte, Was-wäre-wenn, ...
He, Du bist hier in der BRD! Fakt ist, nach der UNESCO-Konvention zum Schutz von Kulturgütern (oder wie die genau auf Beamtenkauderwelsch heißt... - google selber !) kann ALLES, was "Ausdruck künstlerischen Schaffens der Menschheit" (sinngemäß wörtlich aus'm Gedächtnis) und älter als 100 Jahre ist, zum "geschützten Kulturgut" erklärt werden, für das Besitz- und Handelsbeschränkungen zulässig sind. Die "genaue Ausgestaltung" ist Sache des nazionalen Rechts (hier: der BRD) - und die hat zunächst "nur" die UNO-Konvention in Kraft gesetzt, ohne jedwede "Durchführungsbestimmungen". Und demnach sind auch 100 Jahre alte Briefmarken aus Kaiser Wilhelms Zeiten ggf. ein "Kulturgut", genauso wie Omas Sammlung der "Gartenlaube" - es muß nur ein BRD-Beamter offiziell so "festlegen".
Alternatives Szenario: Es KANN genausogut auch so kommen: Jedes "bloße Anlagegold" wird wie 1933 in den U$A verboten und sofort ersatzlos eingezogen (lt. des BRD-Verfassungssurrogats "Grunzdgeschwäetz" sind Enteignungen bekanntlich jederzeit zulässig!!) - "wissenschaftlich orientierte" Sammlungen werden demgegenüber zwar als Kulturgut "registriert", aber du darfst sie behalten, wenn dir die persönliche, moralische etc. pp. "Reife" unterstellt wird, daß du sie auch sicher vor "Verlust" oder "Abwanderung ins Ausland" schützen kannst. Was machste dann? Dann freuste dich, wenn du KEINE Krügis et al. hast.
Merkregeln:
a) Diversifizierung!
b) Legal? Illegal?! SCHEISZEGAL!
Siehste, bei Onkel Mithras, dem ollen Anarcho, kannste noch was lernen...