@ patou , angenommen ein geringverdiner wird arbeitslos , also null euro auf dem sparbuch - solls ja geben . wer bezahlt dem die nebenkostennachzahlung - den umzug in die billigere wohnung - die neue waschmaschine ? , was wird aus denen .
So lange die Wohnung angemessen ist (inkl. Nebenkostennachzahlung!), die ArGe ... sofern nicht, erfolgt die Ankündigung, dass man sich bitte günstigeren Wohnraum beschaffen soll und zwar in einer Frist zwischen 3 und 6 Monaten, gelingt das nicht, muss ein Teil der Miete aus dem Regelsatz bezahlt werden.
Wenn der Umzug in die günstigere Wohnung "angeordnet" wurde bzw. notwendig ist, erhält man eine Pauschale für einen kleinen Transporter + Pauschale für Verpflegung der Helfer. Wer einen vollumfänglichen Umzug benötigt, darf sich dann durchkämpfen, muss u.a. beweisen können, dass keine Helfer zur Verfügung stehen, die Pauschale bzw. der Transporter unzureichend ist etc. pp. - zur Not bis zur einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht.
Für die Waschmaschine gibt es nichts - diese ist in Form von Ansparbeiträgen - im Regelsatz enthalten... wer nicht angespart hat, weil er z.B. andere defekte Haushaltsgeräte ersetzen musste, erhält ein Darlehen von der ArGe, das mit bis zu 30 % vom Regelsatz aufgerechnet werden kann, so lange, bis die Summe getilgt ist.