Wertsendungen über einen Wertelogistiker zu versenden, der im Verlustfall aber dann doch nicht erstattet, ist allerdings nur begrenzt sinnvoll.
Da würde sich bei entsprechendem Sendungsvolumen doch lohnen den Unterschiedsbetrag vom normalen Paket einfach in Edelmetallen als "eigene Verlustversicherung" auf die Seite zu legen, da sollte doch kein Gesetz dagegen sprechen, oder?