Bei Edelmetallen is nix mit Rückgabe weil hoppala billiger gesehn.
Drachen Thread Lunar II 2012 ... Year of the Dragon
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Ich habe mir gestern zwei 1Oz Golddrachen für 1370€ geordert, kann da jetzt nicht von überzogenen Preisen sprechen. Im Silberbereich sieht das bei der 1 Oz Version natürlich schon etwas anders aus. Aber wie heisst es immer so schön: Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Es wird ja niemand gezwungen bei solchen Preisen zu kaufen.
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Widerufsrecht bei Edelmetallen?
[Blockierte Grafik: http://media.tumblr.com/tumblr_lot9smZGdD1qdemeu.jpg] § 312d Abs. 4 Satz 6 BGB -
Bei Edelmetallen is nix mit Rückgabe weil hoppala billiger gesehn.
dann lies Dir die Geschäftsbedingungen durch bevor Du Dich lustig machst...- bei der Lieferung von Münzen aus Edelmetall sowie Barren, die nicht zu Sammlerzwecken dienen, sondern allein aufgrund ihres Edelmetallgehaltes zu Kapitalanlagezwecken erworben werden, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können (312d Abs.4 Ziff.6 BGB).
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dann lies Dir die Geschäftsbedingungen durch bevor Du Dich lustig machst...- bei der Lieferung von Münzen aus Edelmetall sowie Barren, die nicht zu Sammlerzwecken dienen, sondern allein aufgrund ihres Edelmetallgehaltes zu Kapitalanlagezwecken erworben werden, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können (312d Abs.4 Ziff.6 BGB).
Was glaubst du was das ist? Stinknormal Bullionkrempel.
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Kein Widerrufsrecht besteht -wenn Sie in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt haben (Bestellungen durch Unternehmer).
- bei der Lieferung von Münzen aus Edelmetall sowie Barren, die nicht zu Sammlerzwecken dienen, sondern allein aufgrund ihres Edelmetallgehaltes zu Kapitalanlagezwecken erworben werden, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können (312d Abs.4 Ziff.6 BGB).
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Also so langsam kommen mir auch Zweifel an der Seriosität im Handel mit den Drachen.
Hielt ich es noch bis heute morgen als ein Beispiel für das funktionieren der Marktwirtschaft (Angebot und
Nachfrage regeln den Preis), finde ich das Geschäftsgebaren von Münzhandlung Kl***** doch schon fragwürdig.Kaum wurde sein gestriger Preis von 72 Euro von einem anderen Händler unterboten, schon geht man mit dem
Preis runter, sodass man wieder der günstigste Händler im Vergleich bei gold.de ist.Habe bisher schon einige Sachen dort gekauft, werde mir aber in Zukunft schwer überlegen, ob ich das noch mal
mache.Denke mal, viele Leute, die zu diesen hohen Preisen gekauft haben, werden ihr 14 tägiges Widerrufsrecht in Anspruch nehmen und dann werden diese Händler auch ihren Preis für diese überhöhten Forderungen zahlen.
Zwar nicht in bar - aber der administrative Aufwand kostet halt auch...Was mich in diesem Zusammenhang etwas irritiert ist die Tatsache, dass alle Händler das 14 tägige Widerrufsrecht mit folgender Begründung ausschließen:
"Das Widerrufsrecht für die Lieferung von Edelmetallen wird aufgrund § 312d Abs.4 Nr.6 BGB ausgeschlossen, da der Preis dieser Waren auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können."
Wie wir jedoch in den vergangenen Tagen gesehen haben, unterlag der Preis des Drachens mitnichten den Schwankungen auf dem Finanzmarkt. Ganz im Gegenteil, unterlag der Drachenpreis vielmehr der Preisfestsetzung der Händler, denn während der Silberpreis wie ein fallendes Messer von über 44 Dollar auf unter 39 Dollar rauschte, stieg der Preis vom 1 oz Silber Drachen von 65 auf über 79 Euro!
Müsste der Preis des Drachens EIGENTLICH nicht ebenfalls parallel zum Silberpreis fallen oder gilt in diesem Fall dieser Teil der AGB nicht mit der Konsequenz, dass die, die "überteuert" gekauft haben dann tatsächlich das Widerrufsrecht wahrnehmen können?mmmmmhhh....
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sammlermünzen dürfen aber wiederufen werden,kann man doch beim drachen durchaus so auslegen.mit ner anlagemünze hat das wenig zu tun spot 29 preis 70 oder???
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sammlermünzen dürfen aber wiederufen werden,kann man doch beim drachen durchaus so auslegen.mit ner anlagemünze hat das wenig zu tun spot 29 preis 70 oder???
wo steht das?
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Kein Widerrufsrecht besteht .........
- bei der Lieferung von Münzen aus Edelmetall sowie Barren, die nicht zu Sammlerzwecken dienen, sondern allein aufgrund ihres Edelmetallgehaltes zu Kapitalanlagezwecken erworben werden.......
So ganz von der Hand ist das nicht zu weisen, auch wenn es Pandadler gesagt hat Bei den Preisen dienen die Drachen ganz eindeutig Sammlerzwecken ; der Preis wird nicht mehr vom EM-Gehalt bestimmt.
Wäre interessant, wenn bei fallenden Preisen für den 1 Oz Drachen ab dem 01.09.11 die Kunden vom Kauf zurücktreten würden und die Händler ihre vermeintlich sicheren Gewinne wieder abgeben müssten.
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also bei sc und kleiner und hab ich ohne probleme schon lunar proof zeugs wiederrufen als ich noch ne nacht drüber geschlafen habe.sind ja nur die münzen die taglichen börsenschwankungen unterliegen soweit ich weiss.
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Der Drachen wird wohl als Sammlermünze zu definieren sein. Dafür spricht insbesondere die Limitierung der 1 oz auf 300.000 Stück.
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Der Drachen wird wohl als Sammlermünze zu definieren sein. Dafür spricht insbesondere die Limitierung der 1 oz auf 300.000 Stück.
Das ist doch Quatsch, mit Verlaub gesagt!
Kookaburra und Co. sind auch limitiert, wie auch Pandas... Dennoch sind das astreine Bullion-Münzen.
Dass händlerseitig so hohe Preise verlangt werden, qualifiziert die Dinger nicht als Sammlermünzen...
Ein bissel weniger Geschnatter und Gegacker, und die Preise für die 1 oz würden runterpurzeln, wie die faulen Äpfel von den Bäumen... -
Das ist doch Quatsch, mit Verlaub gesagt!
Kookaburra und Co. sind auch limitiert, wie auch Pandas... Dennoch sind das astreine Bullion-Münzen.
Dass händlerseitig so hohe Preise verlangt werden, qualifiziert die Dinger nicht als Sammlermünzen...
Ein bissel weniger Geschnatter und Gegacker, und die Preise für die 1 oz würden runterpurzeln, wie die faulen Äpfel von den Bäumen...wieso unterliegt dann der Preis des Drachens nicht den "Schwankungen" des Finanzmarktes? Denn nur wenn ein Edelmetallprodukt die Schwankungen des Finanzmarktes mitmacht, wäre ein Ausschluss des Widerrufsrecht gerechtfertigt. Wie wir aber gesehen haben, folgte der Preis des 1 oz Drachens den fallenden Silberpreis überhaupt nicht, sondern verteuerte sich.
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weil der preis gerade nur von den händlern gemacht wird!
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weil der preis gerade nur von den händlern gemacht wird!
Konsequenz: Dann gilt also der Ausschluss des Widerrufsrechts in diesem Fall nicht.
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Zitat
wieso unterliegt dann der Preis des Drachens nicht den "Schwankungen" des Finanzmarktes?
Das tut er ja, der Ausgabepreis der Perth Mint orientierte sich strengstens am Silberpreis....
Dass jetzt händlerseitig versucht wird, noch eine extra Mark aus dem Hype rauszuschlagen, steht natürlich auf einem anderen Blatt... Aber die Preise werden möglicherweise purzeln, sowie sich Angebot und Nachfrage im freien Spiel der Marktkräfte ausgleichen, wovon ich mal ausgehe... -
Den Drachen als "Sammlermünze" einzustufen find ich gar so abwegig.
Bei Goldmünzen gibts doch auch so eine Regelung: Anlagegold mehrwertssteuerfrei, Sammlermünze mit Mehrwertssteuer.
Für die 20€ Eiche z.B. muss man beim Händler MwSt. zahlen, bei der günstigeren Buche nicht.Kennt jemand die genau Regelung, ab wieviel Prozent Aufschlag zum Materialwert eine Goldmünze Sammlermünze ist?
Die Frage ist halt ab wann Silber Sammlersilber ist, weil ja als Münze immmer nur mit 7% besteuert werden.
Edit sagt: ...Goldmünzen, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt.
(Quelle: http://www.finanztip.de/recht/bank/gold-steuertipps.htm)Also bei Gold 80% über Spot!
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wieso unterliegt dann der Preis des Drachens nicht den "Schwankungen" des Finanzmarktes? Denn nur wenn ein Edelmetallprodukt die Schwankungen des Finanzmarktes mitmacht, wäre ein Ausschluss des Widerrufsrecht gerechtfertigt. Wie wir aber gesehen haben, folgte der Preis des 1 oz Drachens den fallenden Silberpreis überhaupt nicht, sondern verteuerte sich.
Dem kann ich mich nur anschließen.
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Das tut er ja, der Ausgabepreis der Perth Mint orientierte sich strengstens am Silberpreis....
Dass jetzt händlerseitig versucht wird, noch eine extra Mark aus dem Hype rauszuschlagen, steht natürlich auf einem anderen Blatt... Aber die Preise werden möglicherweise purzeln, sowie sich Angebot und Nachfrage im freien Spiel der Marktkräfte ausgleichen, wovon ich mal ausgehe...davon gehe ich auch aus. Aber die meisten wollten wahrscheinlich zu 35 kaufen und dann selbst zu 65 verkaufen...diese Zeiten sind aber vorbei...das ging 2008 und früher mit der notwendigen Geduld.
ja, wie lautet denn die Definition einer Sammlermünze?
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