Den Heilpraktiker kann man im Selbststudium machen, also ohne Universität.
Weil Heilpraktiker keine geschützte Berufsbezeichnung ist. So kann sich jeder Idiot nennen, der mal in einer "Schrot & Korn" geblättert hat. Da freut sich dann besonders der Patient darüber, wenn er diese Heilpraktikerrechnung dann bei seinem Versicherer zur Erstattung einreichen will. Die erkennen nämlich nur Rechnungen von Heilpraktikern an, die eine medizinische Ausbildung haben und nach Gebührenordnung abrechnen. Aber du machst das schon Lukas, toi toi toi.