Die Antwort der Bundesregierung liegt mittlerweile seit dem 03.09.2019 als Drucksache 19/12969 vor
Dann darf ich das Dokument mal zusammenfassen:
"Danach ist im Bereich Edelmetallhandel ein starker Bargeldverkehr unterhalb des nach bisheriger Rechtslage geltenden Schwellenbetrages von 10.000 Euro zu beobachten."
Woher das wohl kommt?
"Edelmetalle bieten als Produkt – vergleichbar Bargeld – eine hohe Anonymität und eignen sich zur Anlage großer Vermögenswerte bei überdurchschnittlicher Wertstabilität, einfacher Verbringungsmöglichkeit und globaler Akzeptanz."
Ah, daher! Danke, Watson.
"Nach Kenntnis der Bundesregierung haben einzelne Aufsichtsbehörden der Länder im Rahmen von Prüfungen bei Edelmetallhändlern festgestellt, dass die anonyme Abwicklung unterhalb des jeweils gültigen Schwellenbetrages regelmäßig das Kerngeschäft eines Händlers bildet."
Hatten wir das nicht gerade?
"Die Anzahl der Tafelgeschäfte oberhalb des Schwellenwertes ist demgegenüber als verhältnismäßig gering anzusehen."
Das nenn ich jetzt mal logische Deduktion, Respekt.
"Insbesondere im Bereich des Goldhandels findet hierbei ein starker Bargeldverkehr unterhalb des Schwellenbetrages statt."
Hätte ich jetzt nach dem Vorangegangenen nicht erwartet.
Im übrigen...
"Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor."
Eigentlich schon, aber die entsprechenden Dokumente tragen den Stempel "Verschlusssache".