Schmuck bzw. Armbänder sind Verschleißartikel ??

  • Hallo,


    ich hoffe der Post/ Threat passt in den Bereich "Sonstiger Bereich"...


    Folgende Darstellung:


    Ich habe Anfang des Jahres ein Silber-Pandora Armband (für Charms) gekauft. Ca. im Juli ist es beim Anlegen einfach abgefallen und in der Mitte gerissen (Materialermüdung?! ). Daher habe ich es zur RMA (Austausch) zum Händler eingeschickt. Jetzt sagte man mir heute telefonisch, dass das ein Verschleißartikel sei und noch darüber entschieden werden müsse, ob ich überhaupt Ersatz oder eine Gutschrift über den gekauften Artikel bekomme. Ein Austausch seitens Pandoras sei angeblich nicht vorgesehen...
    Per Mail lautete es noch so: "Mit Bedauern teilen wir Ihnen mit, das wir laut Hersteller keine Ersatzlieferung wegen fehlenden Lieferstandes zusenden können. " (im OnlineShop aber sofort lieferbar :wall: ). Ich habe auch erfahren, dass ich angeblich Anfang September eine Ersatzlieferung bekommen habe. Daraufhin habe ich nach der Sendungsnummer gefragt und meinte ich habe nichts bekommen. Dann hat er zurück gerudert und meinte, dass sei im System wieder storniert worden...


    Das der Artikel Gebrauchsspuren durchs Tragen bekommt ok, aber unter Verschleißartikel verstehe ich etwas anderes (z.B. die Bremsklötze beim Auto)...


    Kennt sich da jemand aus und kann mir ggf. gesetzliche Bestimmungen nennen, in denen das verankert ist?
    Möchte mich nicht damit abspeisen lassen, dass ich etwas gekauft habe und hinterher mit nichts da stehe...


    Für mich ist das ein versteckter Mangel (Materialfehler, denn wie kann ein Armband einfach abfallen und in der Mitte des Bandes brechen...) und damit Garantie...
    Etwas bei Pandora über die Herstellergarantie zu erfahren ist gar nicht so einfach, der eShop von denen ist ja auch nur ein Händler, welcher den Namen von Pandora als Geschäftspartner führen darf...in deren AGb ist das klar geregelt, gilt aber nur für die Käufe über deren Shop (oder gilt das auch im Allgemeinen so?)...



    Danke für Eure Hilfe.


    Viele Grüße
    cc


    P.S. was mich damals bei Pandora ein wenig erschreckt: viel Traraum nix - m.M.n. überteuert und schlecht verarbeitete Qualität - naja, aber was die Frau will, kauft manN 8)

  • So und nachdem ich da vor einer nichtmal guten halben Stunde angerufen habe, bekomme ich die nächste Mail...
    das ging jetzt aber prompt...


    Da kann ich einfach nur mitm Kopf schütteln...



    So kann man auch Kasse machen....gut das das den Neukauf mit 59 Euro abdeckt... :wall:


    Würde mich aber immer noch brennend interessieren, ob EM-Schmuck unter Verschleißteile fallen ?!


    Viele Grüße
    cc

  • Für mich ist das ein versteckter Mangel (Materialfehler, denn wie kann ein Armband einfach abfallen und in der Mitte des Bandes brechen...) und damit Garantie...


    Wenn ich mir die Bilder auf dem Netz so auf die Schnelle anschaue, dann meine ich auch, das diese Armbänder bei normalem Gebrauch nicht einfach so auseinander brechen dürften, sehen durchaus solide aus. Also Materialfehler. Ist aber nur meine Meinung, der Hersteller kann eine andere haben...


    Verschleissartikel ist mE ein Bisschen hoch gegriffen. Denn das wär' etwas, das zwangsläufig unbrauchbar wird, wie eben die Bremsklötze oder Reifen beim Fahrzeug. Aber wie schnell z.B. so ein goldener oder silberner Ring arge Gebrauchsspuren abbekommt, hat mich auch schon überrascht. Kaum getragen, ist der Schmuck auch schon nicht mehr neuwertig, es sei denn, man trägt sehr viel Sorge dazu und trägt ihn z.B. nur für Anlässe, zum gediegenen Dinner oder so. Einfach so reissen, das sollte aber nicht passieren, auch nicht nach jahrelangem Gebrauch.


    Ich kenne die Gesetzeslage nicht, aber befürchte, dass Du womöglich ein Wenig in Beweisnot bist. Wenn Hersteller oder Verkäufer behaupten, Du (oder die Liebste) seist unachtsam damit umgegangen (irgendwo hängengeblieben oder so), wird's nicht einfach. Ein wirklich seriöser Hersteller würde aber in diesem Fall Kulanz walten lassen, der gute Goldschmied um die Ecke etwa. Schliesslich kann ja ein Kunde, den man so hängen lässt, dies überall herumerzählen und allen von der Marke abraten.


    Gruss & viel Glück
    Ophiuchus

  • > aber unter Verschleißartikel verstehe ich etwas anderes (z.B. die Bremsklötze beim Auto)...


    klar sind Armbänder verschleißartikel: ständig in Bewegung, ständig unter reibung und anders als bei sinnvoll konstruierten Maschinen/Motoren keinerlei verschleißhemmende Schmierung möglich


    sollte aber trotzdem länger als ein halbes Jahr halten und Verschleiß kommt an normalen Bändern zuerst am Verschluß
    und überhaupt merkt man Verschleiß an Armbändern daran, daß sie sich um z.B. 10% verlängert haben (manche Frauen denken, sie würden am Arm abnehmen ;) )


    welche Garantie in welchem gesetz?
    es gibt gewährleistung: in der ersten 6 Monaten wird per Gestz davon ausgegengen, daß das Objekt von anfang an Mist war und der Verkäufer müßte dir nachweisen, daß du dran Schuld bist (Gutachten)


    in den restlichen gesetzlichen 18Mon. Gewährleistung mußt du dem verkäufer nachweisen, daß der Kaufgegenstand den Fehler schon bei Übergabe hatte: kaum zu schaffen, selbst mit von dir vorzustreckendem Gutachter


    zum Preisleistungsverhältnis von Pandora sag ich mal lieber nix ;)


    Garantie ist was freiwilliges, was ich keine Lust habe, bzgl. Pandora nachzugurgeln

  • kauf dir im BauMarkt eine richtige EdelMetallKette für deine FesselSpiele :D die kannste dann dreimal weiter vererben :D


    Gruss
    alibaba :D
    PS:
    schreib der Pontorosa zurück ,bei der Kette haben sich die Glieder verdoppelt ,welche du nicht mit zurück gesendet hast :D


    PS: "
    :D wer ein kauf nie bereuht , hat in Leben nix' versäumt :D "

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

    Einmal editiert, zuletzt von alibaba ()

  • Ich denke der Händler im Beispiel ist doch kulant gewesen,
    so verhalten sich seriöse Händler, die Kunden behalten möchten.


    Ein Irrtum sind die Ansprüche an die gesetzliche Gewährleistung:
    Zwar muss der Verkäufer (nicht der Hersteller, sondern der Vertragspartner des - privaten - Endkunden)
    2 Jahre Gewährleistung geben, aber dass heisst nicht, dass der Artikel auch solange halten muss oder
    nach 2 Jahren wie neu sein muss bei normalem Gebrauch.


    Rechtliche Ansprüche lassen sich daraus weit weniger ableiten, als man denkt:
    gewährleistet wird nämlich nur, dass der Gegenstand bei Auslieferung keine Fehler hatte:
    Fehlerhaft ist etwas, wenn es bei normalem Gebrauch nicht funktioniert oder "kaputtgeht"
    Aber was ist normaler Gebrauch ? und weise mal nach, dass der Akku im Handy einen Defekt hatte
    der eine versprochene Lebensdauer nicht erfüllen könnte ? .. keine Chance !
    oder eine Münze die Anläuft ? hat keiner behauptet dass nicht.
    Uhrenarmbänder halten bei mir selten 2 Jahre .. aber kein Gewährleistungsfall, normal.
    Die Banane ist auch nur ein paar Tage frisch, auch bei diesem Kauf gilt das 2 Jahre
    Gewährleistungsrecht .. aber das besagt nur, dass die Banane bei Auslieferung frisch gewesen ist
    Und ggfs Eigenschaften: es ware eine Banane und das Gewicht zutraf ...

  • hmm, nur so ausm Kopf; meine mich erinnern zu können, dass in punkto Matrialfehler und Gewährleistung/Garantie das erste halbe Jahr nach Kauf die Beweislast beim Verkäufer liegt, danach beim Käufer. D.h. hättest du innerhalb der ersten sechs Monate reklamiert, dann hätte dir der Verkäufer beweisen müssen, dass KEIN Matrialfehler vorlag. Nach Ablauf des ersten halben Jahres musst du beweisen, dass EIN Matrialfehler vorlag. Googelt mal danach, bin jetzt zu faul und hab keine Zeit dafür.

  • warum soll er das nachgoogln?
    ich habe diese Tatsache doch auch schon geschrieben


    es gibt gewährleistung: in der ersten 6 Monaten wird per Gestz davon ausgegengen, daß das Objekt von anfang an Mist war und der Verkäufer müßte dir nachweisen, daß du dran Schuld bist (Gutachten)


    in den restlichen gesetzlichen 18Mon. Gewährleistung mußt du dem verkäufer nachweisen, daß der Kaufgegenstand den Fehler schon bei Übergabe hatte: kaum zu schaffen, selbst mit von dir vorzustreckendem Gutachter

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