Rechtsberatung ist keine Straftat, also wenn man etwa jemandem rät, wie er es vermeiden kann, strafrechtlich relevante Dinge zu tun. Es ging um das Aufzeigen der Grenze zwischen legal und verboten bei der neuen Rechtslage betr. Pressefreiheit, vermute ich jedenfalls.
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1. Man darf Gedankengänge aus privaten Gesprächen oder auch Dinge wiedergeben, die man irgendwo gelesen oder gehört hat, egal wie falsch oder abwegig sie auch sein mögen.
2. MAN DARF NICHT GANZE SÄTZE ODER ABSCHNITTE WÖRTLICH HERÜBERKOPIEREN VON VERBOTENEN QUELLEN!!!!!
Nun seid mal nicht zu faul, um selbst ein paar Sätze zu schreiben, das ist doch nicht schwer!
Unser Watchdog und Währungshüter hat doch das alles sonst am Hals, wenn einer auch nur einen einzigen Satz herüberkopiert!! Das muss gelöscht werden!!
Es ist nunmal ein totalitäres System, es ist keine Option, die Regeln einfach zu missachten, auch wenn sie unrichtig erscheinen, sie sind gültig. So wie Sokrates erklärt hatte, das Fehlurteil zu akzeptieren und den Schierlingsbecher angesetzt hat. Nur nicht so viel Drama halt.
Quelle Netzfund, Insta, X, Youtube, irgendwo gelesen, kann den Link gerade nicht finden, sorry. Denn der Running Gag mit dem Wirtshaus wird auf Dauer nicht für Heiterkeit sorgen bei den Blockwarten und Schergen.