Ja, aufnehmen lassen. Oder hast du etwa unerlaubte Handlungen? Nee...nicht doch!
(Ich habe noch nie in der Bucht...und werde wohl auch nie...scheint mit dubiose Leute anzuziehen wie Licht die Motten)
Gruss, LF
24. November 2024, 01:03
Ja, aufnehmen lassen. Oder hast du etwa unerlaubte Handlungen? Nee...nicht doch!
(Ich habe noch nie in der Bucht...und werde wohl auch nie...scheint mit dubiose Leute anzuziehen wie Licht die Motten)
Gruss, LF
ich doch nicht bin immer artig
Wenn Du mit Schwarzgeld bezahlt hast, was keiner wissen darf, musst Du die Forderung mit "S" für Schwarzgeld kennzeichnen.
Kleiner Tip: Forderung zur Insolvenztabelle anmelden, aber ansonsten keinen Euro mehr investieren... bei dem wenigen Geld, was die noch gefunden haben, geht alles für den Insolvenzverwalter drauf und Geld, was Du in Anwalt oder Gerichtsverfahren steckst, ist erstmal von Dir vorzustrecken und zu bezahlen... hast Du zwar einen theoretischen Anspruch gegen den Schuldner, aber die Erfahrung lehrt: Geld siehst Du nie wieder. Die Buchung dazu lautet: Gier und Geiz an Erfahrung.
Wenn Du mit Schwarzgeld bezahlt hast, was keiner wissen darf, musst Du die Forderung mit "S" für Schwarzgeld kennzeichnen.
mal ganz ehrlich ... alles bis 5.000,-€ kann man immer wegargumentieren.
Deshalb mein Tip, immer brav jeden Monat, soviel es geht, Bargeld vom Konto abheben.
Am Schluss war es eben genau dieses Geld, was man jahrelang im Strumpf unter dem Kopfkissen gespart hat.
Frei nach Henry Ford :
"die Farbe ist egal, HauptSache Schwarz" ##
Gruss
alibaba
PS: ohne SchwarzGeld funktioniert keine Regierung und keine Firmen , der Motor der Wirtschaft läuft nur
gut geschmiert wie sagt der tote Beamte, ach hät ich mich doch lieber bestechen lassen, alswie erstechen
KöthenerHerzVerSargung, und plötzlich blieb das Herz stehen, weil kein Blut mehr gepumpt werden konnte,
nach AderLass
... insolvernsverwalterin schreibt :
diesbezüglich bitte ich um mitteilung, ob die forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten handlung
herrführt und die forderung als solche in die insolvenstabelle aufgenommen werden soll
(( versteht das wer ???? ))
ja
manchmal hilft ein Blick in den Gesetzestext
Insolvenzordnung (InsO) § 302 Ausgenommene Forderungen
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt:
1.Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, ...
sprich:
wenn Deine Forderung gegen Marco Berk beispielsweise aus einem Betrugsdelikt (im Sinne des StGB) resultiert - und Du dies im Insolvenzverfahren so meldest - dann greift keine Restschuldbefreiung, und sollte Herr Berk in 28 Jahren das Häuschen seiner Oma erben, dann kannst Du es pfänden/zwangsversteigern lassen
ich denke man kann das PflichTeil aus dem €rbe schon Heute einpfänden lassen, zumindest
eintragen lassen , mit dem entsprechenden UrTeil
Gruss
alibaba
nö - kann man nicht...und der Erbe kann das Erbe auch ausschlagen, dann erbt es jemand anders, der ihm dann klammheimlich was zusteckt..und es gibt wieder lange Gesichter
du kannst sogar auf solch rentenanspardingbums ein geldtitel eintragen lassen , viele hasen4er
denken sie können sich alles erlauben, im volkbeschiss "ihr müsst tiefer graben"
der wird sich umschauen, wenns am auszahlen geht , die Höhe ist egal denn auch kleines BescheisserGeld
tut dem weh, wer keines hat glaube in zwei oder drei Jahre schlägt die SchuldnerUhr zu, das ist wie ein
OrGasMuss bei solch Kriminellen
"mal gewinnt man und mal verlieren die Anderen"
Gruss
alibaba
danke euch sehr !!!
Da er ware bei ebay verkauft hat, die es wohl nie gab, ist es möglicherweise betrug ?
dazu:
- diesbezüglich bitte ich um mitteilung, ob die forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten handlung -
dann sollte ich wohl das wohl machen und abwarten
Habe eh keine hoffnung etwas zu bekommen