wie ist eigentlich aktuell die rechtliche lage beim privatverkauf einer größeren sammlung?
fallen da steuern auch für den privatmann an?
Rechtliche Lage beim Privatverkauf einer Sammlung
-
-
-
wie ist eigentlich aktuell die rechtliche lage beim privatverkauf einer größeren sammlung?
Anlagegold oder Ü-Eier? Bei letztem vielleicht, bei ersteren sicher nicht, wenn die Haltedauer über ein Jahr war.
-
Wenn du das Finanzamt fragst - > JA
-
es geht hier um eine größere numismatiksammlung eines älteren herren.
es sind gold-, silber- und unedle münzen vorhanden, der wert liegt um die 100k.die frage konnte ich ihm aber nicht 100% beantworten.
eigentlich ist es doch nur eine umschichtung des vermögens, oder?
sämtliche münzen der sammlung wurden vor dem jahr 2000 erworben.
-
Als ganze Sammlung...geht ganz klar privat....egal was für Metall.
Oldtimer....einen je Jahr und wenn er 10 Mio kostet....nixxe Gewerbe.
cu DL....er soll aber ja nix einzeln verscherbeln
-
-
Ist halt eine Frage des Vorgehens beim Verkauf. Die Spekulationsfrist dürfte locker überschritten sein, soweit es Gold ist spielt auch die Mwst keine Rolle. Bei dem nicht-Gold erst ab über 17.5 k und bei "nachhaltigem" Verkauf. Das FA unterstellt "nachhaltig" schon bei vielen kleinen Verkäufen. Nur was ist, wenn du ein Auto oder ein Haus verkaufst? Also in größeren Packen verkaufen, soweit es nicht Gold betrifft, und keine dummen Fragen (den falschen Personen) stellen. Es ist nur Vermögen, und es ist nicht viel. Die größere Frage ist es doch wohl, möglichst Abnehmer zu finden, die gut+gerecht zahlen. Das ist dann wohl eher ein Gebiet für Numesmatiker, die sicher auch Foren haben.
-
der ältere herr möchte seine numismatik veräußern, bevor seine anscheinend gar nicht interessierten erben das zeug unter wert verscheuern.
-
Das ist einzusehen. Andererseits sollte er dann das Geld auch für sich verbrauchen. Warum die Erben, die so unbedarft sind, auch noch belohnen.
Wenn er gläubig ist, kommt er ins Paradis, und hat ausgesorgt. Wenn nicht, hat er andere Probleme. Ist er Atheist (Agnostiker), merkt er ohnehin nichts mehr. In jedem Fall ist es nicht sein Problem, was die Erben anstellen.
Das klügste ist es also, wenn das Erbe vorraussichtlich nicht wertgeschätzt wird, das Zeug zu verprassen. Und da sollte einem die eventuelle Steuer auch egal sein. Sollen sie doch in die Hölle kommen, um nachzufragen.Ich würde mal https://www.numismatikforum.de/ anfragen. Hier nur das Gold.
-
hätte er mal BriefMarken gesammelt, dann hätte er Heute keine VerÄusserungsSteuerSorgen , wobei da fressen ihn
die PapierMilben auf
soll er sich ein deutschen Käufer suchen mit SchweizerBankKonto
eine ganz normale Abwicklung
Gruss
alibaba
PS: jeder Siebente Deutsche hat wenigste ein legales BankKonto, nach 75jähriger BeFreiung,
Pohlitiker solle es wohl viel höher sein vermutlich jeder HarzGeVierte , und ZweiGrüne
verjess den Blinzler nich -
aische frag deinm cheffe
Marsmännchen und cem
Blinzeln beide
LG Tulius
-
-
Als ganze Sammlung...geht ganz klar privat....egal was für Metall.
Yep
Das zerstückeln, wie schon angesprochen, kann (muss nicht zwingend) zu einem Problem führen. Ansonsten gelten ja folgende bekannte Regeln:
EM ist nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei veräußerbar
U.U. kann zum Teil auch eine 10-jährige "Spekulationsfrist" gelten wenn es normale Werte verläßt, wie bei Immos, Kunstschätzen, etc. auch
Ein zerstückeln und veräußern kann als gewerblich angesehen werden.Also wenn...besser 1x komplett verkaufen (plausible Historie verausgesetzt)...sollte wie P.L. auch anmerkte ohne Zusatzbelastungen funktionieren (wobei bei größeren Beträgen durchaus Nachfragen wahrscheinlich wären)
Wünsche
...einen goldigen Tag
Tut -
Wie ist es, abgesehen von den Auktionsgebühren, wenn man die Sammlung über ein Auktionshaus versteigern lässt ?
-
Yep Das zerstückeln, wie schon angesprochen, kann (muss nicht zwingend) zu einem Problem führen. Ansonsten gelten ja folgende bekannte Regeln:
EM ist nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei veräußerbar
U.U. kann zum Teil auch eine 10-jährige "Spekulationsfrist" gelten wenn es normale Werte verläßt, wie bei Immos, Kunstschätzen, etc. auch
Ein zerstückeln und veräußern kann als gewerblich angesehen werden.wobei bei kunstgegenständen mWn auch 12 monate gelten.
der herr in unserem beispiel verfügt über eine wenige belege aus den 80ern und 90ern, aber die decken nicht die gesamte sammlung ab. er hat viel auf börsen etc. erworben.
-
Wie ist es, abgesehen von den Auktionsgebühren, wenn man die Sammlung über ein Auktionshaus versteigern lässt ?
du könntest in so einem fall auf eine einmalige überweisung diverser posten beharren, dem auktionator ist das egal.
-
das Problem bei solchen Sammlungsauflösungen ist doch meistens, dass eben nicht alles eigentlich geeignet (aus Sicht des Verkäufers) für ein Auktionshaus ist.
Beispiel: In der Sammlung sind deutsche "Silberfünfer Heiermann" oder "Gedenkmünzen" komplett enthalten.
Selbst wenn die Versicherungskosten beim Auktionshaus entfallen (z.Bsp weil darüber verhandelt wurde), wird ein Käufer sein zu bezahlendes Aufgeld einberechnen und daher die Sammlung deutlich weniger erzielen als wenn ich nur die ersten 4 guten deutschen Gedenkmünzen anbiete oder versteigern lasse. Und die CuNi ab zur BuBa (die wollen auch nichts wissen bis zu 2000€) und die Silbermünzen gehen nach Gewicht irgendwohin (aber sicherlich nicht in ein Auktionshaus)Ich würde auf jeden Fall vorab eine Auswahl treffen. Anlagematerial in ein Auktionshaus zu bringen ist in meinen Augen Geldvernichtung.
Sinnvoll ist es nur für (echte) Numismatik und Spitzenerhaltungen und ggf. komplette historische Sammlungen -
-
Sollte der Herr in unserem Beispiel seine Sammlung nie in seinen Steuererklärungen erwähnt haben, könnte es echt Probleme geben
-
Sollte der Herr in unserem Beispiel seine Sammlung nie in seinen Steuererklärungen erwähnt haben, könnte es echt Probleme geben
Soso, in welchem Anlageformular denn.
-
Sollte der Herr in unserem Beispiel seine Sammlung nie in seinen Steuererklärungen erwähnt haben, könnte es echt Probleme geben
Warum?
eventuell bis 1996 hinterzogene Vermögenssteuer ist längst verjährt ...
-
@ taheth + skeptisch4ever
ob eine Münzsammlung, jegliche Form von Edel-Metallen, Bilder etc mit einem Wert von 100'000 oder auch nur ein Bruchteil davon - müssen in der Steuererklärung aufgeführt werden, wie das Wertschriftenkonto, ein Haus oder Land
....ist doch selbstverständlich oder sonst handelt es sich um Steuerhinterziehung
-
ob eine Münzsammlung, jegliche Form von Edel-Metallen, Bilder etc mit einem Wert von 100'000 oder auch nur ein Bruchteil davon - müssen in der Steuererklärung aufgeführt werden, wie das Wertschriftenkonto, ein Haus oder Land
BULLSHIT!
in der Steuererklärung ist nur das Einkommen (und ggfs. bei Gewerbetreibenden in der USt-Erklärung Umsätze) anzugeben
Ausnahme:
Erbschaftssteuererklärung - aber eine solche hat der Sammler ja hoffentlich nicht zu erstellen -