Quarantänepflicht für Einreisende außer Vollzug gesetzt
Dies wäre ja zumindest mal ein Anfang, wenn Gerichte dem Treiben der Regierungen (ob Land oder Bund) Grenzen setzen.
- Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die generelle Quarantänepflicht für Menschen außer Vollzug gesetzt, die aus dem Ausland ins Land einreisen.
- Der Senat setzte einen Paragrafen der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus vom 8. Mai einstweilig außer Vollzug.
- Ein Argument der Richter: Das Infektionsschutzgesetz lasse eine Regelung durch Rechtsverordnung nur zu, wenn bestimmte Voraussetzungen vorlägen. Dieses Gesetz sehe Quarantäne nur für bestimmte Personen vor - etwa Kranke oder Krankheitsverdächtige.
- Die Freiheit von Menschen, die unter Quarantäne gestellt würden, werde in erheblichem Maße beschränkt.
Es sei aber möglich, durch Rechtsverordnungen Risikogebiete auszuweisen, die die Verhängung einer Quarantäne rechtfertigten, argumentierten die Richter.