[Blockierte Grafik: https://3c-bap.gmx.net/mail/client/attachment/view/tmai1676517088ccbe2a/aWlfa25rNWcwZXcw;jsessionid=3F5F256E8ABF471457D20AC2EEB37EC2-n4.bap58b]
[Blockierte Grafik: https://3c-bap.gmx.net/mail/client/attachment/view/tmai1676517088ccbe2a/aWlfa25rNXNjbmYx;jsessionid=3F5F256E8ABF471457D20AC2EEB37EC2-n4.bap58b]
-
-
-
-
Bedeutet, wir kommen um den Test, der dort zum Einsatz kommt wo die Sonne niemals hinscheint, wohl nicht herum.
-
So, das Gesundheitsamt hat heute im Wege der Kontaktnachverfolgung meiner symptomfreien aber positiv getesteten Lebensgefährtin auch für mich fernmündlich eine zweiwöchige Quarantäneanordnung ausgesprochen.
Dabei wurde ausschließlich auf den gemeinsamen Hausstand und nicht auf die konkreten Lebensumstände abgestellt.
Bei meiner Lebensgefährtin wurde die Quarantänezeit auf neue volle 2 Wochen festgesetzt, weil sie nun selbst erkrankt sei. Was natürlich nicht richtig ist, denn sie ist lediglich positiv getestet, und zwar nach Auskunft mit einem Ct von 36, woraus sich wissenschaftlich überhaupt nichts ableiten lässt.
Bei meiner Lebensgefährtin wird der abschließende Wiederholungstest ürigens auch angeordnet, weil meine Tante die Briten-Mutante hätte. Unsinnigerweise hat der PCR meiner Lebensgefährtin bei ihr aber keinen Hinweis auf die Britenmutante ergeben, aber der erneute Test sei bei ihr trotzdem obligatorisch.
Allerdings könnte es sein, dass auf die Testanordnung bei mir verzichtet wird, weil bei meiner Lebensgefährtin die Britenmutante halt nicht festgestellt wurde.Dass das alles zusammen überhaupt keinen Sinn ergibt, liegt auf der Hand. Für irgendwelche Rechtsmittel sehe ich aber keine Erfolgsaussichten, nur Kosten und die Aussicht, in der erwachenden Diktatur auf die Abschussliste zu kommen.
Diskussionsbeiträgen, dass so etwas in einem Rechtsstaat eigentlich nicht richtig sein kann, schließe ich mich komplett an, aber bloße Meinungsbekundungen helfen mir leider auch nicht, es sei denn, mir kann jemand ganz konkrete und nachprüfbare Hinweise liefern, wo und wie man hier am besten den rechtlichen Hebel ansetzt und mit welchem spezialisierten Rechtsbeistand.
Ich bin leider nicht so vermögend, dass ich mir einen aussichtslosen Krieg gegen staatliche Windmühlen leisten kann... -
was ist das jetzt wieder für eine scheisse??
Union und FDP für Maßnahmenaufhebung bei nichtansteckenden Geimpften
-
-
Gesundheitsamt sagt nur das es gut wäre sich Testen zu lassen zwecks Statistik und Zahlen... aber da es auch nicht hilft ist es nicht obligatorisch! .. nur die Quarantäne .. die eh mit oder ohne test ansteht ...
Auch ein "Frei-Testen" Nach der Quarantäne ist nicht erforderlich ... allerdings wollen manche Arbeitgeber sowas bevor du wieder kommen darfst -
Gesundheitsamt sagt nur das es gut wäre sich Testen zu lassen zwecks Statistik und Zahlen... aber da es auch nicht hilft ist es nicht obligatorisch! .. nur die Quarantäne .. die eh mit oder ohne test ansteht ...
Auch ein "Frei-Testen" Nach der Quarantäne ist nicht erforderlich ... allerdings wollen manche Arbeitgeber sowas bevor du wieder kommen darfstDas Dortmunder Gesundheitsamt will die Quarantäne aber ohne Test partout nicht beenden, und nun!?
-
Das Gesundheitsamt kann keine Quarantäne anordnen, diese Anordnung muss vom Ordnungsamt kommen. Man kann einen Test empfehlen, aber dazu zwingen darf man dich nicht.
-
Heute will Merkel das Bundesgesetz durchpeitschen und das endgültige Ende von Deutschland besiegeln. Wisst Ihr was gerade auf den Straßen und in Berlin los ist?
Richtig: Nichts
Da hilft nur
-
Diskussionsbeiträgen, dass so etwas in einem Rechtsstaat eigentlich nicht richtig sein kann, schließe ich mich komplett an, aber bloße Meinungsbekundungen helfen mir leider auch nicht, es sei denn, mir kann jemand ganz konkrete und nachprüfbare Hinweise liefern, wo und wie man hier am besten den rechtlichen Hebel ansetzt und mit welchem spezialisierten Rechtsbeistand.
Ich bin leider nicht so vermögend, dass ich mir einen aussichtslosen Krieg gegen staatliche Windmühlen leisten kann...Das einzige was du machen könntest wäre einen Schnelltest machen der sicher negativ ausfallen wird. Dann können sie dich nicht 2 Wochen lang einsperren
-
-
Das Dortmunder Gesundheitsamt will die Quarantäne aber ohne Test partout nicht beenden, und nun!?
In der Verordnung sollte es klar geregelt sein .. und da steht nix davon drin das du ein negativen Tests braucht .. kenne jetzt die von deinem Wohnsitzt nicht explizit, sollt aber eigentlich in keiner drin stehen ...
Nach der Quarantäne und die ist zeitlich befristet vom Gesundheitsamt festgelegt, darfst du dich wieder frei bewegen .. falls du in der Zwischenzeit natürlich Symptomfrei geblieben bist ...
Das witzige ist sogar .. wenn du positiv getestest bist nachdem du Symptome bekommst ist deine Quarantäne meist kürzer als derjenige der keine Symptome hat .. sprich .. deine Lebensgefährtin muss vermutlich kürzer in die Quarantäne als du ...
-
Schaut mal wer als nächstes der Impfung zum Opfer gefallen ist.
[Blockierte Grafik: https://bilder.bild.de/fotos/dieses-foto-twitterte-der-regierungssprecher-727391791819430c807966128e5ad615-76088826/Bild/1.bild.jpg]
-
Das Gesundheitsamt kann keine Quarantäne anordnen, diese Anordnung muss vom Ordnungsamt kommen. Man kann einen Test empfehlen, aber dazu zwingen darf man dich nicht.
Das Anordnungsschreiben kommt mit dem Briefkopf der Stadt Dortmund, Gesundheitsamt!
-
Zitat
TESTPFLICHT AM ARBEITSPLATZ BESCHLOSSEN
Kann mein Chef mich zum Corona-Test zwingen?
Unternehmen müssen ihren Angestellten mindestens einmal pro Woche einen Corona-Test anbieten. Das Bundeskabinett hat einer entsprechenden Verordnung des Arbeitsministeriums am Dienstag zugestimmt.
Viele Arbeitnehmer sind unsicher, was die verpflichtenden Testangebote für sie bedeuten. BILD beantwortet drei zentrale Fragen für Angestellte.
Was passiert, wenn ich mich nicht testen lassen will?
Wenn Angestellte sich weigern, sich testen zu lassen, kann das Konsequenzen haben.
Arbeitsrechtler Martin: „Dann kann der Arbeitgeber zum Beispiel anordnen, dass ich während der Arbeit eine FFP2-Maske tragen muss oder nur von zu Hause arbeiten darf.“
[Blockierte Grafik: https://creatives.sascdn.com/diff/788/9143667/300x250_kr3m_Mahjong.jpg]
Wichtig laut Martin: „Die Maßnahmen des Arbeitgebers müssen verhältnismäßig sein. Er muss die mildeste Maßnahme verhängen, die möglich ist.“
Eine generelle Testpflicht am Arbeitsplatz ist also nicht denkbar – auch, weil viele Menschen schon geimpft sind oder eine Corona-Infektion hinter sich haben.Kann ich gekündigt werden, wenn ich den Test verweigere?
Das sei in der Regel nicht verhältnismäßig, so Martin. Deshalb könnten Angestellte dagegen klagen. Grundsätzlich sei das Testen schließlich nicht unbedingt notwendig: „Arbeitnehmer können eine Maske tragen und ihre Kollegen so schützen.“
Und weiter: „Wenn Angestellte gegen ihre Kündigung klagen, sieht sich das Gericht den Einzelfall an und entscheidet, ob eine Testpflicht im betroffenen Betrieb vertretbar ist.“
Gibt das Gericht dem Kläger recht, muss der Arbeitgeber den entgangenen Lohn erstatten. Das Problem: Bis ein Gericht so entscheidet, kann es Monate dauern. Vorerst müssen Angestellte also vermutlich auf ihren Chef hören.
(quelle blöd)Schon klasse so ein indirekter Zwang für eine Pflicht! Die psychologische Kriegsführung läuft auf hoch touren oder wie sagte ein Lauterbach heute zum Lindner : "Wir brauchen keine gegenseitige Aufklärerei".
Natürlich fallen solche Scharmützel nur unter die Schäuble Taktik, alle schön ablenken mit einem Haupt-Streitthema und am Ende das Maximale durchsetzen, so geht es weiter Schritt für Schritt.ZitatSchaut mal wer als nächstes der Impfung zum Opfer gefallen ist. [Blockierte Grafik: https://www.goldseiten-forum.com/wcf/images/smilies/scared.png]
Ich höre nichts gutes von meinem Bekannten aus Tel Aviv, da muss ich mir langsam mal Gedanken darüber machen, ob es nicht doch schon ein Teil vom Endgame ist, was ich eigentlich ausgeschlossen hatte.
Ansonsten, alles VT und Pathologen heutzutage sowieso. -
"Die Covid-19-Epidemie betrifft die ganze Welt, aber ihre Sterblichkeit reicht von 0,0003% in China bis zu 0,16% in den USA, also mehr als 400-mal so viel. Dieser Unterschied kann sich durch genetische Besonderheiten erklären, vor allem aber durch unterschiedliche medizinische Herangehensweisen. Er bezeugt, dass der Westen nicht mehr das Zentrum der Vernunft und der Wissenschaft ist."
-
-
So, das Gesundheitsamt hat heute im Wege der Kontaktnachverfolgung meiner symptomfreien aber positiv getesteten Lebensgefährtin auch für mich fernmündlich eine zweiwöchige Quarantäneanordnung ausgesprochen.
Dabei wurde ausschließlich auf den gemeinsamen Hausstand und nicht auf die konkreten Lebensumstände abgestellt.
Bei meiner Lebensgefährtin wurde die Quarantänezeit auf neue volle 2 Wochen festgesetzt, weil sie nun selbst erkrankt sei. Was natürlich nicht richtig ist, denn sie ist lediglich positiv getestet, und zwar nach Auskunft mit einem Ct von 36, woraus sich wissenschaftlich überhaupt nichts ableiten lässt.
Bei meiner Lebensgefährtin wird der abschließende Wiederholungstest ürigens auch angeordnet, weil meine Tante die Briten-Mutante hätte. Unsinnigerweise hat der PCR meiner Lebensgefährtin bei ihr aber keinen Hinweis auf die Britenmutante ergeben, aber der erneute Test sei bei ihr trotzdem obligatorisch.
Allerdings könnte es sein, dass auf die Testanordnung bei mir verzichtet wird, weil bei meiner Lebensgefährtin die Britenmutante halt nicht festgestellt wurde.Dass das alles zusammen überhaupt keinen Sinn ergibt, liegt auf der Hand. Für irgendwelche Rechtsmittel sehe ich aber keine Erfolgsaussichten, nur Kosten und die Aussicht, in der erwachenden Diktatur auf die Abschussliste zu kommen.
Diskussionsbeiträgen, dass so etwas in einem Rechtsstaat eigentlich nicht richtig sein kann, schließe ich mich komplett an, aber bloße Meinungsbekundungen helfen mir leider auch nicht, es sei denn, mir kann jemand ganz konkrete und nachprüfbare Hinweise liefern, wo und wie man hier am besten den rechtlichen Hebel ansetzt und mit welchem spezialisierten Rechtsbeistand.
Ich bin leider nicht so vermögend, dass ich mir einen aussichtslosen Krieg gegen staatliche Windmühlen leisten kann...Kurzum: FUCK !!!
-
Schon klasse so ein indirekter Zwang für eine Pflicht! Die psychologische Kriegsführung läuft auf hoch touren oder wie sagte ein Lauterbach heute zum Lindner : "Wir brauchen keine gegenseitige Aufklärerei".Natürlich fallen solche Scharmützel nur unter die Schäuble Taktik, alle schön ablenken mit einem Haupt-Streitthema und am Ende das Maximale durchsetzen, so geht es weiter Schritt für Schritt.
Ich höre nichts gutes von meinem Bekannten aus Tel Aviv, da muss ich mir langsam mal Gedanken darüber machen, ob es nicht doch schon ein Teil vom Endgame ist, was ich eigentlich ausgeschlossen hatte.
Ansonsten, alles VT und Pathologen heutzutage sowieso.Zum Glück bin ich selbst Unternehmer und ich habe bereits entschieden, dass wenn einer einen Test will, kann er ihn haben, habe dazu bei Amazon welche bestellt. Testpflicht, Impfpflicht und den restlichen Unsinn, wird es hier aber nicht geben, ebenso wenig wie ich bisweilen eine Maskenpflicht durchgesetzt habe und werde. Wer Bock drauf hat, soll es tun, wer nicht, soll es lassen!
-
Bagholder:
Da gabs doch HIER vor ein paar Wochen das Video der Rechtsanwältin aus Baden Würtemberg,
die in anderen Fällen dem Gesundsheitsamt 25.000€ Schadensersatz angedroht hatte.
Das hatte wohl geholfen.
Vielleicht weis jemand mehr ?? -
Zum Glück bin ich selbst Unternehmer und ich habe bereits entschieden, dass wenn einer einen Test will, kann er ihn haben, habe bei Amazon einige bestellt. Testpflicht, Impfpflicht wird es aber nicht geben, ebenso wenig wie ich bisweilen eine Maskenpflicht durchgesetzt habe. Wer Bock drauf hat, soll es tun, wer nicht, soll es lassen!
Tja, so handelt halt ein Verantwortungsbewusster und Informierter Mensch. Der größte Teil wird das eben im vorauseilenden Gehorsam nicht so sehen und wenn da nicht Leute sind die sich richtig(!) wehren, fühlt sich so ein Unternehmer da noch richtig bestätigt.
Das dauert keine Woche bis die ersten Keitel-Unternehmer beim Lanz und CO. sitzen, sich ihr Fleißbienchen abholen und vom gebrieften Talkshow-Gesocks dazu noch bejubelt werden. -
Nach der Quarantäne und die ist zeitlich befristet vom Gesundheitsamt festgelegt, darfst du dich wieder frei bewegen .. falls du in der Zwischenzeit natürlich Symptomfrei geblieben bist ...
Das ist nicht ganz richtig.
In dem Schreiben vom Ordnungsamt steht zwar das Ende der "Absonderung" drin, aber Voraussetzung für das Ende ist mindestens die Symptomfreiheit und ein Anruf des Gesundheitsamtes am zehnten Tag der Quarantäne!
Zumindest war das bei mir so! Das Gesundheitsamt hat sich dann am letzten Tag gemeldet und gefragt, wie es mir geht! Da ich die ganze Zeit symptomfrei war, war das Ende dann kein Problem.
Einen PCR-Test am Ende wird wohl dann verlangt, wenn man eine (bestimmte) Mutation hat. War bei mir nicht der Fall!
-