Gold verschenken an Familienmitglieder

  • Hallo


    Ich habe bräuchte mal einen Rat bzw vielleicht habt ihr ein paar Hilfreiche Tipps für mich.
    Ich habe ca. vor einem Monat verschiedene Goldmünzen beim Edelmetallhändler gekauft. Ich möchte einen Teil der Münzen an meinen Bruder und einen Teil an meine Mutter verschenken.
    Ich habe folgende Fragen dazu:


    Muss ich zwingend dem Finanzamt das mitteilen?
    Kann mein Bruder oder meine Mutter die Münzen ohne Probleme nach Schenkung weiterverkaufen?
    Ist es zwingend Notwendig eine Schenkung vom Notar schriftlich festzuhalten?



    Ich danke Euch schon mal im Voraus :rolleyes:



    Nette88

  • Muss ich zwingend dem Finanzamt das mitteilen?

    Halte Dich von den Bütteln fern.

    Demokratie ist die Diktatur der Dummen (Friedrich von Schiller)
    Das Grundprinzip der Parteien-Demokratie ist, die Bürger von der Macht fernzuhalten (Michael Winkler)
    Wer die Zeichen der Zeit nicht erkennt, wird von ihr überrollt werden. 8o
    Wer Banken sein Geld überlässt, macht sich mitschuldig :!:

  • Rechtlich sind die Beschenkten dazu verpflichtet, soweit die Freibeträge für Erbschaftssteuer/Schenkungssteuer überschritten werden (Mitteilung an Finanzamt, ohne Notar). Die Freibeträge kann man alle 10 Jahre nutzen.


    Wenn du einen Zweizeiler mit Datum dazuschreibst, haben die Beschenkten später einen Nachweis; den brauchen sie nicht unbedingt, es erleichtert aber z.B. die spätere Verwendung bei Erwerb einer Immo.

  • Muss ich zwingend dem Finanzamt das mitteilen?
    Kann mein Bruder oder meine Mutter die Münzen ohne Probleme nach Schenkung weiterverkaufen?
    Ist es zwingend Notwendig eine Schenkung vom Notar schriftlich festzuhalten?

    Geht es noch?
    Mutter und Bruder haben somit anonymes Gold. Was besseres kann denen nicht passieren und das auch noch für umme.
    Leuten wie Herr Scholz, die mit Geld nicht umgehen können, darf man keines geben und ihnen auch nicht sagen wo sie es holen können!
    :wall:
    Man o man.
    Gold dient der Geldwäsche, nach offizieller Lehrmeinung. Wenn Geld ehrlich erworben wurde braucht man es nicht waschen und kann es gleich für Vadder Staat parat legen.
    Nachtwächter

  • Liegen die Schenkungen denn jeweils oberhalb € 20.000 Freibetrag für Eltern/Geschwister?

    „Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann, wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen, dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt. Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang."
    Carl J. Burckhardt

  • Liegen die Schenkungen denn jeweils oberhalb € 20.000 Freibetrag für Eltern/Geschwister?

    Sorry Tri tra trullala.
    So doof wie die Frage ist, kann man nicht sein.
    Eine Frage an Tante google hätte das mit dem ersten Treffer beantwortet.
    Wieder ein Stöckchen von einen Newbee.
    Gruß
    Nachtwächter

  • Jau, so wird's wohl sein ...

    „Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann, wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen, dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt. Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang."
    Carl J. Burckhardt

  • Welche Ideen die Mächtigen künftig entwickeln, um den Goldbugs das Leben zu versauern, kann heute niemand wissen. Vorstellen könnte ich mir z.B., das bei jedem Verkauf ein Herkunftsnachweis verlangt wird. Wer Gold hat und Geld braucht, aber die Herkunft nicht nachweisen kann, steht dann auf dem Schlauch. Ein Schwarzmarkt wird sich im Zeitalter der Totalüberwachung kaum noch organisieren lassen.


    Daher würde ich jedem Beschenkten eine Schenkungsbestätigung geben, ohne Notar, aber schriftlich mit Datum und Unterschrift und einer Kopie des Kaufbelegs.


    Gruß! Fritz

    Pressefreiheit ist die Freiheit von zweihundert reichen Leuten, ihre Meinung zu verbreiten.“ — Paul Sethe. Leserbrief SPIEGEL, 5. Mai 1965.

  • Wer Gold hat und Geld braucht, aber die Herkunft nicht nachweisen kann, steht dann auf dem Schlauch.

    Nur der, der mit dem Klammerbeutel gepudert wurde.
    Mit ein bischen Kreativität geht alles.


    Ein Schwarzmarkt wird sich im Zeitalter der Totalüberwachung kaum noch organisieren lassen.

    So stellt sich klein Hänschen die große bunte Welt vor.
    Ein "Schwarzmarkt" wird nicht wie ein Flohmarkt organisiert. Da waren die Oberen schon immer dagegen. Was ist deiner Meinung nach der Drogen, Waffen, Mädchenhandel und so weiter. Genau, ein Schwarzmarkt und der funktioniert hervorragend.
    Nachtwächter

  • Drogen, Waffen, Mädchenhandel

    Nachtwächter, das ließe sich alles leicht und vollständig unterbinden, wenn man das wollte und die Überwachungsinstrumente konsequent einsetzen würde. Dafür fehlt bisher die notwendige Akzeptanz in der Gesellschaft, von unten bis oben - zum Glück. Aber Du siehst, wohin die Dinge treiben.


    Gruß! Fritz

    Pressefreiheit ist die Freiheit von zweihundert reichen Leuten, ihre Meinung zu verbreiten.“ — Paul Sethe. Leserbrief SPIEGEL, 5. Mai 1965.

  • wenn deine Mutter vor dir in den Himmel fliegt, zahlst du noch €rbschaftsSteuer , falls Mutti weiter


    WertSachen besitzt :D


    an deiner Stelle würde ich es vererben, deine GoldStücke und wie sich das Verhältnis endwickelt zum


    lieben Bruder kann man auch nicht wirklich vorraussagen :D , plötzlich neue Frau und alle wird anders :D


    …. wie mans macht, man machts falsch :D


    Gruss
    alibaba :D
    PS: so sindse de Deutschen, schreiben genau auf, was sie den KZlern weggedeutscht haben :D
    drum die vielen RückÜberTragungen :D

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

  • zu diesem Thema hätte ich jetzt auch noch eine Frage, bzw. die Meinung des Forums gewusst.


    Nehmen wir mal folgenden, natürlich rein theoretischen Fall an:


    Verheiratet, ein Kind.
    Haus, gut gefülltes Konto und AU/AG vorhanden.
    Im Falle des Ablebens wäre der Erbteil des Kindes über dem Freibetrag von 400k.
    Wenn man das AU/AG nicht dem Büttel meldet wird es angenehmer für den Nachwuchs.
    Nachteil dieser Lösung: Ein Verkauf von größeren Mengen z.B. für eigene Immobilie oder was auch immer fällt auf.
    Mögliche Lösung wäre eine Schenkung, aber diese muss ja offiziell dem Büttel angezeigt werden.
    Damit wäre die Anonymität des AU/AG ja konterkariert.
    Was würdet ihr vorziehen?

  • Mögliche Lösung wäre eine Schenkung, aber diese muss ja offiziell dem Büttel angezeigt werden.

    ist das so?

    Die Angst vor dem Tod,ist der erste Schritt in die Sklaverei! (hui-buh)


    All tyrannies rule through fraud and force, but once the fraud is exposed they must rely exclusively on force! (Orwell)


    Rechtlicher Hinweis: Ihr könnt mich alle mal kreuzweise!

  • wie alt ist das Kind? Ich habe mal in einem Film gesehen....
    Wenn älter, dann rückdatierte Teil-Schenkungen, schriftlich mit eidesstattlicher Versicherung, das der Alte wirtschaftlich Berechtigter an den EM ist und alles aus voll versteuertem Einkommen bezahlt wurde.


    Mit solchermassen ausgestatteten Dokumenten kann das Kind problemlos 20 Jahre später die Barren auf den Tisch legen.


    Übrigens, ein weit verbreiteter Irrtum ist, das man Schenkungen dem FA melden MUSS.
    Das wird bei Internetsuche immer nett umschrieben, mit dem Ziel , melde bloss ALLES, Angst, Angst... ;(
    Stimmt nicht! NUR ein (und jetzt kommts) STEUERPFLICHTIGES Geschenk muss gemeldet werden.
    Zitat: Ab einem bestimmten Wert müssen Sie eine Schenkung dem Finanzamt melden.
    Und dieser bestimmte Wert wird durch die sog Freibeträge definiert! Basta....
    Natürlich würde ich das immer per Schenkungsvertrag begleiten.


    Hintergrund: ich habe meinem Sohn einen grösseren Betrag zukommen lassen und dann war gut. Nach einem 3/4 Jahr las ich von den drei Monaten Anzeigepflicht. Steuerberater gefragt, Entwarnung.

  • Wenn älter, dann rückdatierte Teil-Schenkungen, schriftlich mit eidesstattlicher Versicherung, das der Alte wirtschaftlich Berechtigter an den EM ist und alles aus voll versteuertem Einkommen bezahlt wurde.

    dann hat mein alter herr ja alles richtig gemacht.
    bei den teilschenkungen sind dann aber wieder die 10 jahre mit 400k zu beachten, also wenn man z.b. 700k verschenken möchte, müssen diese sich in teilen über 20 jahre erstrecken, korrekt?
    dann würde ich sie vorsichtshalber zum altern ein paar wochen in die sonne legen... ;)

    Die Angst vor dem Tod,ist der erste Schritt in die Sklaverei! (hui-buh)


    All tyrannies rule through fraud and force, but once the fraud is exposed they must rely exclusively on force! (Orwell)


    Rechtlicher Hinweis: Ihr könnt mich alle mal kreuzweise!

    Einmal editiert, zuletzt von hui-buh ()

  • dann hat mein alter herr ja alles richtig gemacht.bei den teilschenkungen sind dann aber wieder die 10 jahre mit 400k zu beachten, also wenn man z.b. 700k verschenken möchte, müssen diese sich in teilen über 20 jahre erstrecken, korrekt.
    dann würde ich sie vorsichtshalber zum altern ein paar wochen in die sonne legen... ;)

    …. Und nicht zusammen im Stapel lochen…

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