Wenn man derzeit Gold im Wert von mehr als 2000 Euro kauft muss man sich ja bekanntlich ausweisen und wird registriert.
Irgendwo habe ich gelesen, dass diese Registrierung aber nur 3 Jahre aufbewahrt wird (oder waren es 2 Jahre?).
Sind diese 3 Jahre die Mindestspeicherpflicht oder besteht eine Pflicht (z.B. aus Datenschutzgründen) des Verkäufers
nach 3 Jahren zu löschen?
Wann beginnen diese 3 Jahre: An Tag des Kaufes oder (wie bei der "normalen" Verjährung) mit dem 1.1. des Folgejahres?
Peter