war mir klar.
mir ging es mehr oder weniger darum dass sich regen auch den entsprechenden segen bringen kann.
ich dreh meinen arsch auch für 25 euronen, für 15 k auf jeden fall.
6. August 2026, 10:09
war mir klar.
mir ging es mehr oder weniger darum dass sich regen auch den entsprechenden segen bringen kann.
ich dreh meinen arsch auch für 25 euronen, für 15 k auf jeden fall.
Heute meinen Rentenbescheid bekommen...bin zufrieden
SABBATH....ENOUGH IS ENOUGH
Gruß
Golden Mask
Zufälle gibt es....
Habe meinen Rentenbescheid heute auch bekommen und muss sagen, auch ich bin echt zufrieden.
Alles anzeigenHeute meinen Rentenbescheid bekommen...bin zufrieden
SABBATH....ENOUGH IS ENOUGH
Gruß
Golden Mask
Zufälle gibt es....
Habe meinen Rentenbescheid heute auch bekommen und muss sagen, auch ich bin echt zufrieden.
Lauter zufriedene Menschen hier ! !
Dann könnt Ihr ja weiter CDU / SPD wählen ! !
Lauter zufriedene Menschen hier ! !
![]()
Dann könnt Ihr ja weiter CDU / SPD wählen ! !
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No words.... ![]()
Gruß
Golden Mask
Dann könnt Ihr ja weiter CDU / SPD wählen ! !
Pfui! Verwarnung! ![]()
Irgend so ein dämlicher Kommentar musste ja kommen. Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun ?!
Es soll noch Menschen geben, die mit sich im Reinen sind.
Alles anzeigenHeute meinen Rentenbescheid bekommen...bin zufrieden
SABBATH....ENOUGH IS ENOUGH
Gruß
Golden Mask
Hab meinen am 24. bekommen. Vier Monate zu spät quasi. Gibt ne gute Nachzahlung. Bin auch zufrieden.
Ist ein interessantes Feeling.
Grüße Bb
taheth ,
mach dich erstmal kundig welches Gericht für dein Anliegen zuständig ist.
Beim Amtsgericht gibts eventuell Beratungsstellen oder Berechtigungsscheine für eine Rechtsberatung beim Anwalt/Notar.
Sozialgerichte entscheiden in der Regel grundsätzlich Fälle aus den SGB1- 14 Regelungen.
Könnte sein, daß dein Fall primär Vertragsrecht berührt, das ist BGB, Kombinationen mit anderen Regelungen sind möglicherweise entscheidend.
Sicher dich ab, insbesondere wenn Prozeßkosten/Anwaltskosten entstehen können.
Grüße Bb
Alles anzeigentaheth ,
mach dich erstmal kundig welches Gericht für dein Anliegen zuständig ist.
Beim Amtsgericht gibts eventuell Beratungsstellen oder Berechtigungsscheine für eine Rechtsberatung beim Anwalt/Notar.
Sozialgerichte entscheiden in der Regel grundsätzlich Fälle aus den SGB1- 14 Regelungen.
Könnte sein, daß dein Fall primär Vertragsrecht berührt, das ist BGB, Kombinationen mit anderen Regelungen sind möglicherweise entscheidend.
Sicher dich ab, insbesondere wenn Prozeßkosten/Anwaltskosten entstehen können.
Grüße Bb
zumindest hoffen wir doch alle auch, dass unser Mitglied taheth eine Rechtsschutzversicherung besitzt, welche diese Art abdeckt.
Sonst ist es ein Zahlenspiel.
Auch DAS haben die AG auf dem Zettel, das hier die AN das Handtuch werfen.
KnebelVerTräge sind verboten, seit ein paar Jahre, ist es ein einseitiger
KnebelVerTrag ![]()
VerTräge ohne Ver€rbRecht oder mit Ver€rbSperre, des €rb€inZahler
ohne VerFügungsMacht oder nur einseitige VerFügungsMacht, wie bei
und plötzlich im TodesFall sind die €inZahlungen an Fremde abgängig
und nicht FamilienAnGehörigenNachLassFähig, finde ich UNgeRecht ,
andere RösslerZungen reden von organisierten Betrug von dein Geld ![]()
Gruss
alibaba ![]()
Zuständig ist tatsächlich die ordentliche Gerichtsbarkeit.
Rechtsschutzversicherung liegt nicht vor, da ich um dererlei Beutelschneider einen weiten Bogen mache.
Nur eine Privathaftpflicht halte ich für zwingend.
Was ist mit Berechtigungsschein gemeint?
Ich hab da wohl schlechte Karten, denn Klaus-Inge sagt:
"Die Auszahlung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) als Einmalzahlung ist grundsätzlich zulässig, erfordert jedoch eine explizite vertragliche Vereinbarung im Rahmen eines Kapitalwahlrechts.
Ohne dieses Wahlrecht ist eine Einmalzahlung regelmäßig unzulässig, da das Abfindungsverbot des § 3 BetrAVG gilt, das laufende Versorgungsleistungen schützt."
Das Wahlrecht muss zwingend in der Versorgungszusage verankert sein.
Wahlrecht muss eingeräumt sein und nicht ausgeschlossen. Da ist die Rechtslage bedauerlicherweise eindeutig. ![]()
Solange kein Rechtsbeistand zwingend vorgeschrieben ist, kann man sich auch die Rechtschutzversicherung sparen. In diesem Fall braucht es keinen Anwalt und in Zeiten von KI auch keine anwaltliche Beratung, die Kosten liegen somit bei Null.
Wenn überhaupt, dann würde ich das Vertragswerk (muss es geben, denn ohne Vertragsbedingungen kein Vertrag) besorgen und auf eine Ausstiegsklausel hin durchsuchen bzw. nach zugrundeliegende Gesetzen fahnden, um den Vertrag vorzeitig aufzulösen.
Denn es lohnt sich eigentlich nur ein einmaliger Auszahlbetrag, selbst wenn dieser mit einem Abschlag einhergeht, was mit ziemlicher Sicherheit der Fall ist.
And the winner is: die Versicherungsbranche.
Immer
"ist"? Oder war (die längste Zeit)?
Frage mich, ob das Altersvorsorgebusiness nicht mittlerweile von den ETF-Anbietern übernommen wird ...
(und den "Versicherungen" nur noch die Altverträge bleiben)
Wegen 25€ würde ich mir gar keinen Kopf machen. Abhaken und Schwamm drüber, das Geld kann man vergessen, es ist die Mühen schlicht nicht wert.
und alle fragen sich immer und überall "wie konnte es bloss dazu kommen"...
und alle fragen sich immer und überall "wie konnte es bloss dazu kommen"...
Sieh es aus einer anderen Perspektive.
Wenn dich 1...2% deiner Rente ins Schleudern bringen (mental oder gar monetär), dann hast du ein ganz anderes Problem.
Es sind nicht die 25€ bzw. 600€ p.a., es ist in der Vergangenheit ein Fehler passiert, der erst gar nicht hätte in dieser Form geschehen sollen.
Wenn ich auf die VWL verzichte, dann ist das Geld nicht weg, sondern es verbleibt bei meinem AG anstatt zu einer Versicherung zu fließen.
Was macht eine Versicherung naturgemäß? Sie veruntreut die Gelder.
Was macht mein Arbeitgeber? Er veruntreut sie höchstwahrscheinlich auch, sprich enthält sie mir vor, evtl. sichert mir das jedoch den Arbeitsplatz.
Natürlich, es ist wie Lotto spielen, aber die Wahrscheinlichkeit noch etwas von dem Geld zu haben ist größer wenn es beim AG verbleibt, als dass es in den Kanälen der Versicherer versickert. Im zweitbesten Fall habe zwar nicht ich etwas davon, aber vielleicht ein Kollege, was aus meiner Sicht immer noch die bessere Option darstellt. Ja, ich weiß, das ist sozialistisch gedacht, aber immer noch besser als einen absolut leistungslosen Dritten damit zu füttern.
Das Kind ist in den Brunnen gefallen, so ist es eben. Wer damit nicht klar kommt und aus Prinzip Feuer legen möchte, der verfährt eben nach der 9A-Regel (Anfallende Arbeiten auf andere abschieben, anschließend anscheißen, aber anständig; ergo in dem Fall die Versicherung).
Macht aber, wie in meinem zweiten Beitrag erwähnt, nur Sinn, wenn irgendwie ein Einmalbetrag erzwungen werden kann, denn 25€ monatlich machen in ein paar Jahren den Kohl nicht mehr fett.
Manchmal zahlt man eben Lehrgeld. Ich auch. Passiert jedem irgendwie, irgendwo, irgendwann.
Sieh es aus einer anderen Perspektive.
ich versteh selbstverständlich schon wie du es gemeint hast, aber meine aussage war allgemein und prinzipiell!
Alles anzeigenZuständig ist tatsächlich die ordentliche Gerichtsbarkeit.
Rechtsschutzversicherung liegt nicht vor, da ich um dererlei Beutelschneider einen weiten Bogen mache.
Nur eine Privathaftpflicht halte ich für zwingend.
Was ist mit Berechtigungsschein gemeint?
Ich hab da wohl schlechte Karten, denn Klaus-Inge sagt:
"Die Auszahlung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) als Einmalzahlung ist grundsätzlich zulässig, erfordert jedoch eine explizite vertragliche Vereinbarung im Rahmen eines Kapitalwahlrechts.
Ohne dieses Wahlrecht ist eine Einmalzahlung regelmäßig unzulässig, da das Abfindungsverbot des § 3 BetrAVG gilt, das laufende Versorgungsleistungen schützt."
Das Wahlrecht muss zwingend in der Versorgungszusage verankert sein.
Wahlrecht muss eingeräumt sein und nicht ausgeschlossen. Da ist die Rechtslage bedauerlicherweise eindeutig.
wie allgemein öööblich bei €inSeitigeVorTeilVerTräge, wo der VerLust
vor dem ablebem schon eingeplant wurde, der €inzigeGeWinner ist der
ÜberLebende der man selber nie sein wird ![]()
Gut das das kein Betrug ist am FrüAbLebenden, wie so viele andere Dinge,
die man an VerTräge verliert
![]()
Gruss
alibaba ![]()
PS: "du wirst schuldenfrei geboren und ehe das €rstJahr verstrichen
, dir der Staat die Schulden des KnechtSklaven dir in die Windel geschissen" ![]()
ich versteh selbstverständlich schon wie du es gemeint hast, aber meine aussage war allgemein und prinzipiell!
Meine auch, daher auch immer bedenken ob es von Erfolg gekrönt ist bzw. evtl. sein wird, seine Lebenszeit für gewisse Dinge zu verschwenden.
Selbst 10...15 k€ sind es u.U. nicht wert sich darob aufzuregen oder deswegen schlecht zu schlafen, ein graues Haar zu bekommen oder gar Krebs.
Alles schon passiert, daher mein eindringlicher Tipp: Schreib es gedanklich ab.
Zumindest zunächst. Wenn du trotzdem einen Weg findest das Geld ganz oder teilweise zu retten, dann freut es dich hernach umso mehr.
Motto: Lieber positiv überrascht als unendlich enttäuscht.
P.S.
Es braucht höchstens 3 Versicherungen in diesem Lande, mehr nicht:
1. Brandschutzversicherung für die eigene Hütte
2. Kfz-Versicherung
3. private Haftpflichtversicherung
Alles andere ist obsolet, weil die Wahrscheinlichkeit des Versicherungsfalls ansonsten äußerst gering ist, sobald man sein Leben ordentlich sortiert hat.
Der Rest sollte daher weg bzw. niemals erst abgeschlossen, stattdessen Hartgeld gehortet werden. Ab einem gewissen Lebensalter mit entsprechendem Lebenswandel, sind o.g. Beträge Tagesverluste (oder wie im Fall EMs Ende Januar stündliche), welche den Puls höchstens kurz zucken lassen, aber nicht dauerhaft erhöhen.
Nur aktiv werden, wenn die Zeit und Energie es wirklich (oder höchstwahrscheinlich) wert ist.
Alles anzeigenZuständig ist tatsächlich die ordentliche Gerichtsbarkeit.
Rechtsschutzversicherung liegt nicht vor, da ich um dererlei Beutelschneider einen weiten Bogen mache.
Nur eine Privathaftpflicht halte ich für zwingend.
Was ist mit Berechtigungsschein gemeint?
Ich hab da wohl schlechte Karten, denn Klaus-Inge sagt:
"Die Auszahlung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) als Einmalzahlung ist grundsätzlich zulässig, erfordert jedoch eine explizite vertragliche Vereinbarung im Rahmen eines Kapitalwahlrechts.
Ohne dieses Wahlrecht ist eine Einmalzahlung regelmäßig unzulässig, da das Abfindungsverbot des § 3 BetrAVG gilt, das laufende Versorgungsleistungen schützt."
Das Wahlrecht muss zwingend in der Versorgungszusage verankert sein.
Wahlrecht muss eingeräumt sein und nicht ausgeschlossen. Da ist die Rechtslage bedauerlicherweise eindeutig.
Wenn ich dich richtig verstehe, ist das Amtsgericht zuständig?
Die sollten eine Beratungsstelle für Klageanliegen haben, sollten deren Beratungskenntnisse nicht ausreichen oder verfügbar sein, haben Gerichte die Möglichkeit einen Beratungsschein auszustellen damit du einen Fachanwalt aufsuchen kannst, der darüber abrechnen kann.
Prinzipiell dürfen Gerichte keine Rechtsberatung vornehmen.
Zur vermeidbaren Anwaltspflicht: die gilt nicht für alle Klagefälle, und wenn, dann auch nur erstinstanzlich.
Hast du also die Situation, daß du z.B. mit einem Urteil, daß du dir selbst erstritten hast, unzufrieden bist und du möchtest höherinstanzlich weitermachen, bist du spätestens ab diesem Punkt anwaltspflichtig. Und dann wirds gern teuer, weil du im Streitfall ja prinzipiell immer unterliegen kannst.
Dann kommen nämlich Anwalts- und Gerichtskosten auf dich zu.
Mach dich also vorher schlau, ob dir eine Rechtsberatung zusteht, ob die finanziert wird, ob dein lokales Amtsgericht sowas anbietet, eventuell eine Verbraucherzentrale in deiner Nähe ist, die kostenlose Beratungen anbieten im Verbund mit Fachkräften.
Benötigst du Prozeßkostenbeihilfe, klär das ab.
Eventuell kannst du bei Langeweile versuchen rauszubekommen, ob es schon vergleichbare Fälle gab und wie dort entschieden wurde, wenn du KI zur Recherche nutzt, fokussier dich auf deine Fragestellung, Einmalzahlung statt Dauerleistung, ob es prinzipiell möglich ist, wenn ja, in welchen Fällen.
Durchforsch das Netz nach Fällen, wo dein Gegner involviert war unter vergleichbaren Fragestellungen.
Nutze sämtliche kostenlosen Instanzen, die dir geboten werden zur Informationsbeschaffung.
Vorsicht mit juristischen Beurteilungen durch Dr. Claude, Dr. Gemini etc, die Dinger sind nicht zuverlässig, die Betreiber weisen auch darauf hin, daß deren Systeme fehlerbehaftet sind und weisen auf Haftungsausschluß hin.
Aber zur Recherche unter gezielter Fragestellung sind die Dinger echt hilfreich.
Grüße Bb