IT-Themen / Elektronik (allgemein): Computer, Betriebssysteme, Linux, Windows, Router, Switche, Access-Points, Steuergeräte, HiFi etc.

  • Es ist eine Mischung aus Unwissenheit, Ignoranz und Dummheit. Ganz ehrlich, ich könnte euch da tagelang Geschichten aus dem Alltag erzählen, bei denen ihr euch nur so an den Kopf fasst.


    IT-Sicherheit wird in deutschen Unternehmen und beim Staat, überwiegend bzw. wenn überhaupt, stiefmütterlich behandelt.

    Ist bekannt,

    spätestens seit " Ben Hur ",

    in der Szene des Dialogs zwischen Ben Hur und Scheik Ilderim:

    "Allah schütze die Unwissenden, sie ernähren die Wissenden ".


    Mein berufliches Ereignisportefeullie ist analog gepflastert.


    Grüße Bb

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß es zwar nicht, könnte mir aber vorstellen, dass es da eine (EU-)Vorschrift gibt, dass die Kühlung/Temperatur ununterbrochen elektronisch und sekundengenau auf separaten Servern mit protokolliert werden muss, um irgendwelche Kühlketten beamtenkontrollettifest nachweisen zu können.

    In Schland muss sie kontinuierlich aufgezeichnet werden (Monitoring). Schon seit 2010. Aber dazu braucht es keinen schreibenden Zugriff aus dem Internet auf die Geräte. Letztlich ist es aber halt so, wenn man IoT betreibt, muss man die Geräte auch regelmäßig updaten und sie gehören immer in ein eigenes separiertes Netzsegment, aus Gründen der Datensicherheit und auch Datenschutz (bei einem Hack).

    Motto: Carpe diem et noctem.


    „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ (Albert Einstein)


    „Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.“ (Benjamin Franklin)


    Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16.

  • Ich würde die Dinger vom LAN nehmen und mich ganz entspannt zurücklehnen.
    […]

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    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

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