Verkauf physisches gold Steuerfreiheit?

  • Wenn ich den Nachweis nicht erbringe wird der Kaufpreis mit 0,0 € angesetzt, so dass der komplette Verkaufspreis steuerpflichtig ist.

    Kann das jemand hier aus dem Forum bestätigen?


    Habe im Kopf (unbekannte Quelle, deren Qualität ich nicht einschätzen kann), dass in dem Fall der günstigste Einstandspreis angenommen wird, der in den letzten 12 Monaten "marktüblich" war.


    Edit: Warte noch auf die Steuerdaten der Bank und dann gebe ich mal meine Steuererklärung ab. Was meint ihr wie die Chancen stehen, dass ich den Erklärbär machen muss? Bareinzahlungen >10k und sonstige Überweisungen >10k. Zum Glück hab ich für Kauf und Ankauf noch die Quittungen. Aber einen Beigeschmack hätte es schon, wenn die Banken das gemeldet hätten und ich in der Bringschuld bin.

  • Ich habe im letzten halben Jahr nichts gekauft und werde auch im nächsten halben Jahr nichts verkaufen.

    Also können mich die Strauchdiebe ganz gepflegt am Arsch lecken.

    Demokratie ist die Diktatur der Dummen (Friedrich von Schiller)
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    Wer Banken sein Geld überlässt, macht sich mitschuldig :!:

  • So ganz undumm ist die sicherlich mehr theoretisch in dieses Forum platzierte Frage von Farodin gar nicht.

    Offensichtlich hat er beim FA einen kompetenten Ansprechpartner.

    Vielleicht kann der heiße Draht dorthin auch bei der Beantwortung folgender Fragen Licht ins Dunkel bringen.


    Benötigt das FA im umgekehrten Fall, also wenn ich physisches Anlagegold unterjährig mit deutlichen Verlusten verkaufen muß, die gleichen stichhaltige Beweise? Also, wenn ich Spekulationsgewinne aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften dagegen setzen möchte.

    Und wie verhält es sich im Fall, wenn jemand Anlagegold zum doppelten Preis im Verhältnis zum üblichen Marktgeschehen gekauft hat, wegen Unwissenheit gegenüber der Gewinnkalkulation, die z.B. große und sehr beliebten Münzgesellschaften anwenden?

    Kann man seine unbedarften Dummheiten so wieder ausgleichen? Oder zählt dann der zum Kaufzeitpunkt marktübliche Wert, der vom FA natürlich taggenau nachgewiesen wird?

    Fragen über Fragen ?)


    Eine Frage von Farodin kann ich klar mit Ja beantworten. Ja, man bekommt auch bei anonymen Kauf einen Kaufbeleg. Vorausgesetzt man kauft bei einem kaufmännisch in geordneten Verhältnissen arbeitenden Händler oder kaufte z.B. vor Jahren bei einer der in Deutschland bekannten und ansässigen Banken.

  • Habe auch deswegen schonmal beim Finanzamt angefragt und auch einen Rückruf erhalten. Ich habe teilweise bei Händlern gekauft (Rechnungen, vorhanden), teilweise hier im Forum gekauft (Chatverlauf als Nachweis),. kleiner Teil ohne Nachweis (Denke so 10% von meinen Käufen). Das sollte nach deren Auskunft reichen. Es kommt auf den Gesamteindruck an. Ist es in sich Stimmig. Also ganz ohne alles wird es schwierig....

  • Leute - hier unterhalten sich Sockenpuppen Accounts, alle uralt gegründet und null Aktivität .....

    Hüpft nicht über jedes Stöckchen .....

    Beim FA angerufen und Rückruf erhalten - was für ein Bullshit. Seid ihr schon mal beim FA durchgekommen? Schon mal als 0815-Fuzzi einen RÜCKRUF erhalten?

    Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3 (Kunstfreiheit-Satire)

    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

  • Schon mal als 0815-Fuzzi einen RÜCKRUF erhalten?

    Natürlich. Aber ich würde niemals wegen so etwas dort anrufen.

    Die Seele hat die Farbe deiner Gedanken. Marc Aurel (121-180)
    Die Großen werden aufhören zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen. Friedrich von Schiller (1759 – 1805)
    Wer eine friedliche Revolution unmöglich macht, macht eine gewaltsame unvermeidbar. John Fitzgerald Kennedy (1917-1963)
    Ich bedaure nicht, was ich getan habe. Ich bedauere, was ich nicht getan habe.
    Ingrid Bergman (1915-1982)

  • Ich habe bereits öfters über konkrete Einzelfragen mit Finanzbeamten diskutiert. Ja zumindest einmal auch mit Rückruf. Mir wurde damals gesagt Finanzamt ist zur Auskunft in konkreten Einzelfragen verpflichtet, darf aber keine Steuerberatung leisten.


    Und das sind alles auch nur Menschen netter Umgang mit ihnen hilft ungemein.


    Bei der neuen Grundsteuer meinte der Bereichsleiter am Ende, dass er selbst auch Widerspruch gegen seinen Bemessungsbescheid einlegt.

  • Leute - hier unterhalten sich Sockenpuppen Accounts, alle uralt gegründet und null Aktivität .....

    Hüpft nicht über jedes Stöckchen .....

    Beim FA angerufen und Rückruf erhalten

    Das übliche getrolle halt.

    Natürlich hab auch ich zu meiner Zeit, als ich noch Steuern bezahlt habe, gelegendlich mit dem FA telefoniert. War oft sehr zielführend! Wie das mit dem Gold zu handhaben ist, regelt der §25 UstG. Dem ist nichts hinzu zu fügen.

  • §25 UstG

    Reisekosten für Unternehmer ... ?)

    Oder doch §23 EstG?

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  • Das betrifft doch nur Umsatzsteuer (und Unternehmer). Mit Eigentumsnachweis hat es wenig zu tun.
    Wobei meiner Meinung nach selbst Eigenbelege ausreichen müssten, wenn der Erwerb lange zurückliegt. Niemand hat die Pflicht, Rechnungen über Jahrzehnte aufzuheben.

    Die Seele hat die Farbe deiner Gedanken. Marc Aurel (121-180)
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  • . Niemand hat die Pflicht, Rechnungen über Jahrzehnte aufzuheben.

    Richtig.

    Und wenn im Zweifelsfall nicht gerade 2025 oder 2026 auf der verkauften Münze steht, ist es Wurst.

    Aber, warum nach Antworten suchen, wo keine Fragen (seitens des FA) gestellt werden???

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