§4 AnlEntG (Anlegerentschädigungsgesetz)

  • Ich lag falsch: Der FAZ Artikel von 2013 wurde von der Wayback Machine zuletzt am 05.03.2025 als frei zugänglich archiviert. (nur mit damaligem Original-Link zu finden, nicht mit dem heutigen Link)

    Oder weiter oben bei Real de Catorce schauen...

    Also nicht erst in den letzten Wochen hinter die Bezahlschranke genommen, wie zuvor von mir behauptet.

    Der Artikel wird vermutlich inhaltlich immer noch so zutreffen. In einem anderen Forum hab ich einiges dazu gelesen: dort hat jemand sogar beim Bankenverband zu dem Thema angefragt (2023?) u. die knappe Antwort war "so ein Fall (Anlegerentschädigung nach pflichtwidrigem Handeln) sei in den letzten Jahrzehnten noch nie vorgekommen, daher spekuliere man nicht."

    Fakt scheint zu sein, daß Sparkassen u. Genossenschaftsbanken durch ihren Verbund bzw Institutsschutz massiv besser abgesichert sind.

    Ansonsten ist wohl theoretisch das Risiko vorhanden, daß Wertpapierdepots nur bis 18.000 (von 20.000) pro Institut abgesichert sind.

    Einziger Schutz ist mE Aufsplittung auf mehrere Depots, solange von den Summen her machbar. Oder eben Sparkasse etc.

  • Ein Problem ist auch, wenn die Verwahrstellen (Clearstream/Euroclear/Bank of NY Mellon etc pp) mit den Wertpapieren Schindluder treiben... oder bei Regressforderungen als Unterpfand herangezogen werden.

    Neulich das Thema Enteignung russischer Zentralbankgelder bei Euroclear und späterer Entschädigungsansprüche gegen Euroclear durch Russland.



    saludos

    Control Oppress Victimise Isolate Divide

    Einmal editiert, zuletzt von Real de Catorce ()

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