Man sollte sicher nicht warten, bis die Insolvenz erklärt ist. Denn dann hat man
nur eine kurze Frist nach einer Zeitungsanzeige, die Forderungen einzureichen.
Jedenfalls hier in Luxemburg.
Denn schließlich wird die Insolvenz durch erfolglose Beitreibungen von Voll-
streckungsbescheiden eingeleitet.
Du solltest absolut einen Zb auf den Weg bringen. Das kannst Du selber
ohne Anwalt machen. Der VB daraus verjährt dann in 30 Jahren.
Die 100 Euro sind nur das Hinhaltegeld, Dich von einer gerichtlichen Mahnung
abzuhalten.
Grüße