Gold oder Immo?

  • Die dingliche Sicherung lasstet auf dem GRundstück und der Sicherungsnehmer (Bank) kann immer gegen den jeweiligen eim GB eingetragenen Eigentümer vollstrecken. Der Notar wird im KV einen entsprechenden Passus einarbeiten. "Der Kaufgegenstand ist in Abteilung 2 unter der lfd. Nr. 1 mit einer Grundschuld zugunsten der Spaßkasse iHv. 50.000€ einschl. 8% Zinsen etc. belastet. Diese Grundschuld ist dem Käufer bekannt und wird von diesem übernommen".


    Wir haben unsere Grundschuld im letzten Jahr nach der Schlussrate auch aus dem Gb löschen lassen. Kostet zwar wieder Gebühren für Notar (Siegel und Unterschrift unter die Löschungsbewilligung der Bank) und Grundbuch (Löschung), aber so hat man ein sauberes Grundbuch.

    Keiner von uns kommt lebend hier raus. Also hört auf, euch wie ein Andenken zu behandeln. Esst leckeres Essen. Spaziert in der Sonne. Springt ins Meer. Sagt die Wahrheit und tragt euer Herz auf der Zunge. Seid albern. Seid freundlich. Seid komisch. Für nichts anderes ist Zeit.
    Anthony Hopkins


    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

  • Danke für die Antworten,
    Ich werde das mit dem Notar besprechen.
    Im Grunde genommen müsste ich die auf mich eingetragene Grundschuld löschen lassen, und mein Sohn müsste dann für den Fall, dass er sie braucht,m wieder eine neue auf sich eintragen lassen.
    Vermutlich ist es da billger, ich lasse sie umschreiben auf ihn, dann fallen nicht zweimal Gebühren an.


    Es sind allerdings keine Schulden mehr auf dem Haus

  • Ob die Bank noch Forderungen gegen Dich geltend machen kann, hat mit dem Bestand der Grundschuld grds. nichts zu tun.


    Die Grundschuld ist nicht akzessorisch, d.h. sie besteht auch nach Rückzahlung des Darlehens fort.


    Falls die Bank jedoch vollstrecken will, kann man die Rückzahlung als Einrede zum Sicherungsvertrag (Sicherungabrede) gelten machen. § 775 ZPO, als Urkunde dient die übersandte Löschungsbewilligung.


    Das Problem mit Abtretungen an (hauptsächlich ausländische) Banken und deren Vollstreckungen, wurde inzwischen über § 1192 Abs. 1a BGB gelöst.


    Falls man die Grundschuld nochmal braucht, kann man sie durchaus stehen lassen.

  • So wirklich verstehen tu ich das nicht, was hier geschrieben wird.


    Wenn das Darlehen zurück gezahlt ist, die Grundschuld aber im Grundbuch stehen gelassen wird, lautet diese zwar auf die Bank, diese kann aber doch nichts mehr fordern, weil sie keine Ansprüche mehr hat.


    Oder sehe ich das falsch ?

  • So wirklich verstehen tu ich das nicht, was hier geschrieben wird.


    Wenn das Darlehen zurück gezahlt ist, die Grundschuld aber im Grundbuch stehen gelassen wird, lautet diese zwar auf die Bank, diese kann aber doch nichts mehr fordern, weil sie keine Ansprüche mehr hat.


    Oder sehe ich das falsch ?


    Nein, aber erstens haben wir es gerne gründlich, und zweitens kann es unnötige Irritationen bei Vererbung Verkauf oder so geben. Da muss dann möglicherweise erst nachgeforscht werden.

    Die Seele hat die Farbe deiner Gedanken. Marc Aurel (121-180)
    Die Großen werden aufhören zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen. Friedrich von Schiller (1759 – 1805)
    Wer eine friedliche Revolution unmöglich macht, macht eine gewaltsame unvermeidbar. John Fitzgerald Kennedy (1917-1963)
    Ich bedaure nicht, was ich getan habe. Ich bedauere, was ich nicht getan habe.
    Ingrid Bergman (1915-1982)


  • Ist von 2005.

  • Hi,


    wurde eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld zugunsten eines Kreditgeber als Kreditsicherheit verwendet


    und ist der Kredit getilgt, wird üblicherweise die Grundschuld durch die Löschungsbewilligung gelöscht.


    Unterbleibt diese Löschung hat der Kreditgeber nach wie vor einen Anspruch in Höhe der Grundschuld.


    Er kann diese veräußern und der neue Inhaber der Grundschuld kann diese vollstrecken lassen.


    Denn es gilt: Bei einer eingetragenen Grundschuld schuldet das Grundstück die eingetragene Summe,


    unabhängig von der Tatsache ob eine Kreditschuld vorliegt oder nicht.


    Grundschuld wird daher auch als Schuld ohne Grund definiert.
    Dies bedeutet übesetzt, jeder zu dessen Gunsten eine Grundschuld im Grundbuch durch Eintragung erhält,


    kann diese Grundschuld fordern. Er ist berechtigt, eine ersatzweise Geldzahlung zu Verweigern und kann die Befriedigung


    seiner Forderung durch Zwangsversteigerung des Grundstückes herbeiführen.


    Aus diesem Grunde, hahaha, lieben Banken Grundschulden als Kreditsicherheit und weniger Hypotheken,


    die immer an einen Kredit gekoppelt sind.

  • Nein. Nicht richtig.


    "Bei der Grundschuld handelt es sich um ein sogenanntes beschränkt dingliches Recht. Die Verfügungsbefugnis ist demnach auf ganz bestimmte Einwirkungen begrenzt. Derjenige, zu dessen Gunsten die Grundschuld eingetragen wird, kann eine Zwangsvollstreckung anstreben, sollte der Schuldner nicht vertragsgemäß tilgen. Andere Rechte an dem Grundstück stehen ihm jedoch nicht zu."

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  • Grundschuld gilt immer, auch wenn abgezahlt.


    Beispiel: Immobilie mit Wert 200000, Grundschuld 100000, bereits bei der Bank getilgt. 50% Besitzer je Ehefrau und Ehemann.


    Beantragt nun einer der Eheleute die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft, wird die Immobilie nur für 100000 versteigert, da die Grundschuld fällig wird.


    Der Ersteigerer muß 100000 an die Gerichtskasse zahlen. Da die Grundschuld weiter gilt und fällig wird muß er außerdem 100000 an die Bank zahlen. Gerichtskosten, Zinsen außen vorgelassen.


    Die 100000 bei der Gerichtskasse bleiben dort bis sich die Eheleute geeinigt haben, bei keiner Einigung sehr sehr lange. 50/50 Ausschüttung passiert auf keinen Fall, einen Automatismus gibt es dort nicht.
    Die 100000, die der Ersteigerer an die Bank zahlen muß, werden von dieser an die ehemaligen Kreditnehmer, die Eheleute ausgekehrt, da ja der Kredit bereits getilgt ist.


    Eine Grundschuld eingetragen zu lassen kann Sinn oder keinen Sinn machen. Gegebenenfalls wird damit eine Teilungsversteigerung blockiert, da der effektive Ersteigerungsbetrag schon bei 0 Bargebot weit über dem Verkehrswert liegen kann.


    Gruß
    S.

  • Hermes, Du meinst also, auch wenn das Darlehen schon getilgt ist, kann die Bank den Betrag immer noch fordern ?
    Die Logik erschließt sich mir nicht.

    .... stell dir vor die Bank ihre Unterlagen lösen sich durch was auch immer in Luft auf , die selbige stellt nun antrag bei den GrundBuchÄmter


    bzw. Amtshilfe ..... wo hat unsere Bank GrundBuchEinträge bei Schuldner ..... :D im schlimmsten Fall hast du alle deine Papiere durch ein IS


    BombenGeschwader verloren Napalm verloren :D nun beweise mal ohne Belege das deine Schulden getilgt wurden :D


    die Bank sagt , moment mal wir haben in SchriftFom den SchuldTitel im GrundBuch drin :D


    Gruss
    alibaba :D
    PS:
    welcher Richter würde dir deine SchuldenFreiheit zu sprechen ;) denke keiner :D wir leben in ein Land wo "damit konnte keiner rechnen"

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

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  • Hermes 12 #1928 und #1930 , 100% d'accord und passt zu meinem Post #1920


    Es ist immer das Eine, was moralisch logisch ist und einem der Gläubiger/Bank erzählt, und zum Anderen, wie es rein rechtlich aussieht.


    Und als Ergänzung zu #1923 von Silberfalke
    "Ob die Bank noch Forderungen gegen Dich geltend machen kann, hat mit dem Bestand der Grundschuld grds. nichts zu tun. Die Grundschuld ist nicht akzessorisch, d.h. sie besteht auch nach Rückzahlung des Darlehens fort." Richtig
    "Falls die Bank jedoch vollstrecken will, kann man die Rückzahlung als Einrede zum Sicherungsvertrag (Sicherungabrede) gelten machen. § 775 ZPO, als Urkunde dient die übersandte Löschungsbewilligung." auch richtig, aber...


    ... wie schon angemerkt - ich kann es nicht oft genug wiederholen - die Löschungsbewilligung (mit oder ohne Löschung im Grundbuch) ist das eine, aber die Bank hat ja noch zusätzlich das abstrakte Schuldanerkenntnis mit der sofortigen Zwangsvollstreckungsunterwerfung (meist als Teil der Grundschuldbestellungsurkunde, statt separaten Vertrag). D.h. auch ohne Grundschuld hat kann die Bank theoretisch das Gesamtvermögen (also inkl. Immobilie) verwerten. Die Bank hat sich in der Regel doppelt abgesichert, einmal durch Grundbuch und einmal über das abstrakte Schuldanerkenntnis mit sofoertiger Zwangssvollstreckungsunterwerfung.


    Klar, geht es hier um ein Extremszenario, aber im Fall der Fälle möchte ich nicht gegen die Uhr agieren müssen und gerichtlich gegen die Bank vorgehen müssen. Bis dahin ist das Häuschen zweimal versteigert. Hieraus können sich auch noch zusätzlich ganz schnell Schwierigkeiten mit anderen Vertragpartnern ergeben. D.h. man kämpft dann an mehreren Fronten gleichzeitig.
    Ich meine, wer sich mit EM, Lebensmittel & Co. auf ein Extremszenario vorbereitet, der sollte hier nicht sehenden Auges eine Flanke offen lassen.


  • ...
    Klar, geht es hier um ein Extremszenario, aber im Fall der Fälle möchte ich nicht gegen die Uhr agieren müssen und gerichtlich gegen die Bank vorgehen müssen. Bis dahin ist das Häuschen zweimal versteigert. Hieraus können sich auch noch zusätzlich ganz schnell Schwierigkeiten mit anderen Vertragpartnern ergeben. D.h. man kämpft dann an mehreren Fronten gleichzeitig. ...


    Ja genau und solch ein Extremszenario kann ruck zuck eintreten, lass es mal nur der Bank "schlecht" gehen, dann könnte jede Sicherheit in Bares umgewandelt werden oder irgendwelche Verwerter machen sich über die Insolvenzmasse der Bank her. Dann könnte denen 5000,- Euro aus einer Zwangsversteigerung mehr bedeuten als jahrelang 100 000,- Euro brav abgestottert. Und zack ist das EFH weg, das bisher Abgezahlte ist verloren.


    Dazu kommt noch, dass neuerdings Gesetze und Vereinbarungen nichts gelten und selbst von der Regierung schnell gebrochen werden. Wenn mal wieder die Banken jammern, dann halt mal wieder zu deren Gunsten und ganz bestimmt zu Lasten der hinterlegten Sicherheiten (auch Grundschuldbestellungen).


    Ein anderer Aspekt:


    Es reicht meiner Ansicht nach nicht, die Grundschuldbestellungsurkunde und das abstrakte Schuldversprechen von der Bank im Original zurückzuholen und den Tilgungsnachweis aufzubewahren. Denn im Grundbuch steht der Notar mit seiner Urkundenrolle drin. Dort liegen die Unterlagen nochmal und irgendein Schlitzohr wird es schaffen daraus einen Beutezug gegen den Grundschuldner zu konstruieren. Daher auf jeden Fall beim Notar löschen oder umschreiben lassen!


    Am besten in eine Eigentümergrundschuld umwandeln, denn die steht idealerweise dann im ersten Rang und blockiert diesen! Wenn einem mal die Gemeinde (Anschlussgebühren, unberechtigte Forderungen) ans Leder will oder sonst jemand (z.B. einer der eine Schadensersatzpflicht behauptet oder das FA o.ä.), dann können diese nichts mehr in Dein Grundbuch im ersten Rang eintragen und man kann sich in Ruhe um die Problemlösung kümmern (wie von bembelpetzer auch schon beschrieben).

  • das man sich auf alle FÄLLE ein lebenslanges WohnRecht einräumt ,im GrundBuch :D nich das der SozialistischeStaat die Neue DDR ,


    ZwangsBelegung einführt ,das geht ganz schnell in DemokratieDiktaturen ,wo Volksendscheide ausgehebelt werden :D


    ..... die Grundschuld iss dann egal , wenn AchmediCus mit Fatima in dein Haus den Hammel räuchert :D


    GaragenBesitzer ,sind bald WohnRaumVermieter , die WeltFluchtBewegung macht vieles möglich , Eigentum wird nie mehr sein was es einmal war :huh:


    Gruss
    alibaba :D
    PS: WohnRaumZensus , ..... 6qm pro Kopf , KinderKopf/ 5,1qm ,wat meinste wat da noch reingeht in dein Haus oder Garage :D

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

  • "Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: dies ist mein und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: Hütet euch auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergeßt, daß die Früchte allen gehören und die Erde niemandem."

  • Es reicht meiner Ansicht nach nicht, die Grundschuldbestellungsurkunde und das abstrakte Schuldversprechen von der Bank im Original zurückzuholen und den Tilgungsnachweis aufzubewahren. Denn im Grundbuch steht der Notar mit seiner Urkundenrolle drin. Dort liegen die Unterlagen nochmal und irgendein Schlitzohr wird es schaffen daraus einen Beutezug gegen den Grundschuldner zu konstruieren. Daher auf jeden Fall beim Notar löschen oder umschreiben lassen!

    Danke, wieder was gelernt!


    Und Danke alibaba, hatte ich vergessen...
    Neben Wohnungsrecht auch immer ein Nießbrauchrecht auf sich selbst eintragen lassen, siehe hier Thread Haus/Grundschuld ab Post #68 ff.

  • "Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: dies ist mein und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: Hütet euch auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergeßt, daß die Früchte allen gehören und die Erde niemandem."

    :D "wer nixs hat kann nicht bestohlen werden " :D


    .... schon einmal wurde das deutsche Volk betrogen um seine (durch seine)Früchtchen :D


    Gruss
    alibaba :D

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


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