Die dingliche Sicherung lasstet auf dem GRundstück und der Sicherungsnehmer (Bank) kann immer gegen den jeweiligen eim GB eingetragenen Eigentümer vollstrecken. Der Notar wird im KV einen entsprechenden Passus einarbeiten. "Der Kaufgegenstand ist in Abteilung 2 unter der lfd. Nr. 1 mit einer Grundschuld zugunsten der Spaßkasse iHv. 50.000€ einschl. 8% Zinsen etc. belastet. Diese Grundschuld ist dem Käufer bekannt und wird von diesem übernommen".
Wir haben unsere Grundschuld im letzten Jahr nach der Schlussrate auch aus dem Gb löschen lassen. Kostet zwar wieder Gebühren für Notar (Siegel und Unterschrift unter die Löschungsbewilligung der Bank) und Grundbuch (Löschung), aber so hat man ein sauberes Grundbuch.