Moin moin,
vielleicht ist die Degussa Bank, Dank der speziellen Kenntnisse von Dr. Markus Krall, eine Überlegung wert.
Die wichtigen Geschäftsbedingungen, wie auch die Gefahren der Bail-In Regelung finden sich auf der Seite
des Impressums. Ich werde die obigen Fragen per Mail an den Vorstandsvorsitzenden der Bank Jürgen Eckert (Vorstandsvorsitzender) senden.
Hier findet ihr die Regeln zur
Bankenabwicklung
Information zu bail-in-fähigen Produkten
Aktien, Bankschuldverschreibungen (beispielsweise verzinsliche Bankanleihen und Zertifikate) sowie andere Forderungen gegen Kreditinstitute unterliegen besonderen Vorschriften. Diese Regelungen können sich für Anleger/Vertragspartner des Kreditinstituts im Abwicklungsfall des Kreditinstituts nachteilig auswirken. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte dem Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in).
Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in)
Man lernt nie aus. Am Ende steht dann ein Hinweis auf die Bafin und die FMSA (schon wieder was Neues)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“), die FMSA und die Deutsche Bundesbank haben Informationen zu den in Deutschland geltenden Sanierungs- und Abwicklungsregeln zur Verfügung gestellt. Einzelheiten erfahren Sie u.a. hier:
https://www.bafin.de/SharedDoc…_haftungskaskade_bankenab wicklung.html.
Die FMSA hat mit der BaFin und der Deutschen Bundesbank eine gemeinsame Auslegungshilfe veröffentlicht, die weitere Hinweise enthält, wie Geldmarktinstrumente zu bestimmen sind und welche Schuldtitel als strukturierte oder nicht-strukturierte Finanzinstrumente/ Forderungen in die Klasse (5)(a) oder (5)(b) fallen:
https://www.fmsa.de/de/oeffent…ilfe/Auslegungshilfe.html.
LG Vatapitta