Wir (Nicht-Sachsen) hätten um ein Haar beobachten können, wie eine solche totale Finanzkatastrophe hätte aussehen können. Die SachsenLB stand nur wenige Stunden vor der Insolvenz, die das Land Sachsen eventl. an den Abgrund gebracht hätte. Deshalb mußte der Notverkauf ja auch an einem Sonntag (unter Umgehung der Landesverfassung mit der Anwendung von Notstandsrecht) an den einzigen "Interessenten" über die Bühne gehen.
Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben, denn Baden-Württemberg kann bis Jahresende die SachsenLB wieder zurückgeben.