War gestern auch beim Zoll. Alles ordnungsgemäß versteuert. Sonderpanda (mit Nennwert) zu 7%. Barren ohne Nennwert mit 19%.
Einfuhrumsatzsteuer; wenn aus 7% immer 19% werden
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in Deutschland gilt wohl die 7% bei Silbermünzen Sammlermünzen ,
Warennummer : 7118 1000 00 1
Stand : 18.01.2017
nach meine persönliche Erkentnisse
Gruss
alibaba
PS: man sollte auch bei Abholungs schon auf dem RechnungsZettel die Warennummer + 7% rauf schreiben ,
verkürzt manchmal das lästige lange warten ,etwasIch glaube das hatten wir hier im Thread schon einmal durch?
Also wenn ich das richtig verstehe.
"Diese Tarifnummer gillt nur mit 250% Aufschlag oder mehr Aufschlag zum Metallwert"
also auf heutige Zeit 16 € oz x 250% = mindestens 40€ oder mehr für die oz Silber.Wer darunter in Drittländern kauft zahlt 19% und das auch noch auf die Versandkosten.
Ist schon witzig früher wo es noch die 7% für die Bullions gab war die Regeleung genau umgekehrt
und man durfte 250% nicht übersteigen.
Interessant auch das Händler nur 7% auf Bullions zahlen. Bei Otto Normal wird dafür mal wieder in die Tasche gegriffen.Zitat:
Zolltarifnummer 71181000001
Einfuhrumsatzsteuer: 7%
Warenbeschreibung:
aus Edelmetallen, wenn es sich um Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert handelt und die Bemessungsgrundlage für die Einfuhr (§ 11 UStG) mehr als 250 v.H. des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwertes (ohne EUST) beträgt. (vgl. VSF Z 8101 Anl. 1a) Abs.2 Nr. 3c), Abs. 3). -
250% Aufschlag zum Metallwert ist schon eine heftige Hausnummer. Kommt wahrscheinlich nicht alle Tage vor. Wie wird so etwas eigentlich steuerrechtlich behandelt, wenn der Käufer ein Museum ist? Oder werden die richtig teuren Stücke eher nur als Leihgabe ausgestellt? Kennt sich da ein Numismatiker aus dem Forum aus oder haben solche Experten eher andere Communities, in denen sie zu "verkehren" pflegen?
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die AmtsRechnung geht aber so , nich wie du denkst :
Silber 16€/Unze x 2,5 = schon Ziel erreicht bei 40,-€ , das schafft ja jede anständige Munte aus dem Stand inkl. Porto
ausser die FakeReusenKilos aus FernOst für Kilo 35€uro , die dann bei Frl. Ebay für 400€uro den GlücksPils
anlecken
Gruss
alibaba -
Stimmt. Aber bei 250 % machen die 19% das Kraut auch nicht mehr fett Wobei die ja die 19 % nicht nur auf den Silberwert sondern auch auf das "Premium", also die 250 % heiße Luft draufpacken. Ging jedenfalls mir zweimal so, dass nämlich die 19 % auch auf Sammelmünzen drauf geschlagen wurden. Wollte mich nicht lange mit denen rumärgern und lasse einfach die Finger von Importen, wenn es nicht unbedingt sein muss.
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die AmtsRechnung geht aber so , nich wie du denkst :
Silber 16€/Unze x 2,5 = schon Ziel erreicht bei 40,-€ ,
Ja ca. 40 €die unze hatte ich auch geschriebendas mit dem "nich denken" kann dein Geheimnis bleiben
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Ja ca. 40 €die unze hatte ich auch geschrieben
das mit dem "nich denken" kann dein Geheimnis bleiben
das war nicht auf dich gemunted
Gruss
alibaba
PS: und es rechnent auch keiner tatsächlich was wie warum auch nach , das machen höchstens Azubis , die sind
aber fast alle beim AsylSybotnik das Essen von Staatswegen hochtragen , nee nich den deutschen Behinderten ,
sondern den JungBullen die die deutschen Mädchen am Schlüpper wollen
PS: interessanter sind auch Goldmunten die nicht aufgelistet sind , die Mehrheit der ZollFrösche denken doch
tatsächlich das die dann besteuert werden dürfen , das ist natürlich falsch .... wissen auch nur die
Wenigsten auf beiden Seiten aber , der Beamte nihmt gerne den leichteren Weg , weil eben einfacher ist -
Ich darf nochmal Euer Schwarmwissen anzapfen....wenn ich mir Münzen aus China bestelle, mit einem Nennwert (gesetzl. Zahlungsmittel), die aber deutlich teurer sind (1oz= rd. 90€) als der Silberwert, falle ich doch unter die 7% Besteuerung, richtig?
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ich tippe auf 19%
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Ist über die 250% vom Materialwert. Daher 7%. Allerdings liegt es an den Zöllnern, nicht alle kennen die Bestimmungen. Habe da schon nervigste Diskussionen erlebt.
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Ist über die 250% vom Materialwert. Daher 7%. Allerdings liegt es an den Zöllnern, nicht alle kennen die Bestimmungen. Habe da schon nervigste Diskussionen erlebt.
am besten dem Lieferanten die Zolltarifnummer mitteilen. Die können das ja nicht für jedes Land auf der welt wissen.
Oder spätestens dem Fedex Zollverarbeiter. Das hat bei mir mit einer Perthmint Bestellung gut geklappt.Spart unnötige Klärungsversuche beim Zoll.
Oder man fragt, ob es einen generalimporteur gibt, da bekommt man das sogar meist billiger als direkt vom Hersteller.
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Falls dem Einspruch stattgegeben wird und Sie zu viel Einfuhrabgaben bezahlt haben, können Sie die Erstattung der Einfuhrabgaben beantragen. Für diese steht das Formular 0223 (Antrag auf Erstattung/Erlass) zur Verfügung.
Gruss
alibaba [Blockierte Grafik: https://www.goldseiten-forum.com/wcf/images/smilies/biggrin.png]
Uuuuuuuuuuups musste in die Spalte -
Ein amerikanischer Münzhändler will für den $5 Indian Head die Warennummer 7118.90.0030 angeben. Die ist doch falsch, oder? Kann dazu gar nichts finden. Richtig ist doch die 71189000002, weil doch $5 auf der Liste der einfuhrsteuerfreien Goldmünzen steht? Ausnahme wäre ja hier nur der $10 Indian Head, weil ja bei $10 explizit der American Eagle steht wenn ich mich nicht irre
Kann mir da jemand bitte helfen? Dankeschön
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war bei mir nicht so kompliziert, ich habe auch schon Goldmünzen von außerhalb der EU geliefert bekommen die nicht, bzw. falsch deklariert waren und somit der Zoll Einfuhrumsatzsteuer berechnet hat. Dafür bekommt man dann einen Einfuhrabgabenbescheid gegen den man mit Begründung einfuhrsteuerfreie Goldmünze mit beigefügten Nachweis wie ausgedruckte Bestellung sowie Rechnungskopie Widerspruch einlegt. Die vermutlich für diese Münze gezahlte Steuer v. ich denke mal um ca. 50€ wird dann problemlos erstattet
Gruß Silbermax
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Danke für deine schnelle Antwort. Wären im schlimmsten Fall bei 19 % schon ein paar hundert Euro. Habe hier beim Hauptzollamt angerufen und den Fall geschildert, die Warennummer aus USA war da völlig unbekannt und es könnte in dem Fall auf eine Beschau mit Einzelgutachten hinaus laufen obwohl der Fall aus seiner Sicht klar ist. Was mich etwas irritiert ist, das ja die gesamte Nummer bis auf die letzten beiden Ziffern identisch ist, scheint also international zu sein. Nur das es die 30 nicht gibt
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In diesem Fall übersteigt der Kaufpreis den Goldwert ja sehr stark, da dürfte diese Münze dann auch nicht mehr als steuerbefreites Anlagegold zählen und wäre m.E. ohnehin steuerpflichtig
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Es werden zwei verschiedene Systeme von Zolltarifnummern angewandt. Der Amerikaner nutzt sein System („Harmonized Tariff Schedule of the United States Annotated“ (HTSA)), wir den Europäischen TARIC (“Tarif Intégré des Communautés Européennes”). Die ersten 6 Ziffern sind identisch (harmonisiertes System). D.h., Deine für die Einfuhr verwandte Zolltarifnummer kann bei den hinteren Ziffern von denen vom Exporteur, der sich ja nach dem Amerikanischen Zolltarifsystem richtet, abweichen. So kann also Deine bei der Importverzollung genannte Zolltarifnummer bei den hinteren Ziffern von der amerikanischen Vorgabe abweichen.
Kombinierte Nomenklatur, Harmonisiertem System - Struktur und Aufbau
Wie baut sich eine Zolltarifnummer oder Warennomenklatur auf? Warum gibt es Sie mit 4, 6, 8 und sogar 10 Stellen? Wir erklären es Ihnen.
HS - Harmonisiertes System
Die ersten sechs Stellen der Codenummern des Zolltarifs bzw. des TARIC werden seit 1988 von der Weltzollorganisation (WCO) in Form der HS-Nomenklatur weltweit geregelt, d.h., dass der Aufbau des Zolltarifs bezüglich der ersten sechs Stellen in nahezu allen am Welthandel beteiligten Ländern ident ist.
Derzeit wird das HS in 176 Ländern angewandt. Eine Überarbeitung findet Regelmäßig statt (bisher 1996, 2002, 2007, 2012, 2017).KN - Kombinierte Nomenklatur
Die "Kombinierte Nomenklatur" wird jeweils als Verordnung im Oktober eines jeden Jahres im Amtsblatt der Gemeinschaft veröffentlicht und regelt die ersten acht Stellen des Zolltarifs bzw. des TARIC, sowie die Drittlandszollsätze für das folgende Jahr. Diese achtstellige Nomenklatur ist während eines Jahres nicht änderbar und gilt sowohl in der EU als auch in den assoziierten Staaten (BG, RO, TR, etc.).TARIC - Tarif Intégré Communautaire / Tarif intégré des Communautés européennes
Der Taric, der Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften, ist in den acht ersten Stellen identisch mit der KN. Es findet also so weit eine einheitliche Kennzeichnung für Zollzwecke und für die Statistik statt. Der Taric ist allerdings durch die Taric-Unterpositionen (ab der neunten Stelle) tiefer untergliedert.Die neunte und zehnte Stelle verschlüsselt gemeinschaftliche Maßnahmen, wie z.B. Antidumpingregelungen, Zollaussetzungen oder Zollkontingente.
Die elfte Stelle der Codenummer wird für nationale Zwecke verwendet, falls diese zum Beispiel aus statistischen oder umsatzsteuerrechtlichen Gründen erforderlich ist (evtl. auch nationale Verbote und Beschränkungen). Im Normalfall steht hier eine Null, dann ist keine weitere Unterteilung nötig.
In einer Einfuhranmeldung ist immer die 11-stellige Warennummer einzutragen.
In der Ausfuhranmeldung ist lediglich die 8-stellige Warennummer einzutragen.So jedenfalls mein Verständnis, habe mit Import nichts zu tun, müssten aber Kollegen hier im Forum sein, die sich besser damit auskennen.
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@Smithm. Vielen Dank für deine verständliche Information
@Silbermax Danke dir. Wenn aber der Nennwert $5 auf der Liste steht dann spielt doch der gezahlte Preis keine Rolle. Meintest du die 180/250 % Regel Materialwert, wenn der Nennwert nicht auf der Liste steht wie zum Beispiel 100 USD Münzen
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Hab ich mal rausgesucht
§ 25c UStG – Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold
(1) 1Die Lieferung, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb von Anlagegold, einschließlich Anlagegold in Form von Zertifikaten über sammel- oder einzelverwahrtes Gold und über Goldkonten gehandeltes Gold, insbesondere auch Golddarlehen und Goldswaps, durch die ein Eigentumsrecht an Anlagegold oder ein schuldrechtlicher Anspruch auf Anlagegold begründet wird, sowie Terminkontrakte und im Freiverkehr getätigte Terminabschlüsse mit Anlagegold, die zur Übertragung eines Eigentumsrechts an Anlagegold oder eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Anlagegold führen, sind steuerfrei. 2Satz 1 gilt entsprechend für die Vermittlung der Lieferung von Anlagegold.
(2) Anlagegold im Sinne dieses Gesetzes sind:- 1.Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel;
- 2.Goldmünzen, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt.
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üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt.
Da dies für alle Schillinge der Jahre 1926-1938 gilt mal ein Vorteil für uns.
Üblicherweise werden 25 und 100 Schilling 1. Republik der Jahre 1933-1938 mit einem Aufschlag der weit jenseits der 80% liegt verkauft.
Bei Kronen Dukaten usw. geht das auch.
Freundlich CARLOZ -