Angst ums Geld - Vorsicht vor deutschen Insovenzrecht !!!

  • eine frage die auch hier nochh nicht gestellt wurde ist die in meinen augen doch sehr BRISANT:


    nämlich der paragraph 130 der deutschen insolvenzordnung .


    mit diesem paragraphen dürfen die insolvenzverwalter nämlich rückwirkend die löhne der letzten 3 monatvon den arbeitnehmern einfordern.





    FAKT vom 13.08.2007


    Insolvenz - Wenn gezahlter Lohn zurückgefordert wird
    Manuskript des Beitrages


    von Knud Vetten


    Immer mehr Insolvenzverwalter verklagen ehemalige Mitarbeiter auf Rückzahlung des gezahlten Lohnes - mit der Begründung, sie hätten die finanziellen Probleme ihres Arbeitgebers ahnen können.


    O-Ton: Uwe Trautmann
    "Max Liebermann, bekannter deutscher Maler, hat mal gesagt, in einem anderen Zusammenhang: 'Ich kann nicht so viel essen, wie ich kotzen möchte.'"


    Harte Worte, die man erst einordnen kann, wenn man weiß, was Uwe Trautmann widerfahren ist. Er soll insgesamt 3.700 Euro Lohn zurückzahlen. Geld für viereinhalb Monate Arbeit. Und das kommt so: Hier in diesem ehemaligen Asylbewerberheim, in der Nähe von Gera, hat er als Angestellter einer Wachfirma gearbeitet. Das Ganze für einen Minilohn von 4,32 Euro die Stunde. Ein Lohn, mit dem er sich gerade so über Wasser halten konnte. Mitte vergangenen Jahres meldet seine Firma dann Insolvenz an. Mit Uwe Trautmann stehen mehr als 100 Beschäftigte auf der Straße. Und nun fordert der Insolvenzverwalter das sauer verdiente Geld der letzten Monate zurück.



    O-Ton: Uwe Trautmann
    "Das wühlt mich ziemlich stark auf. Denn das ist ein Betrag, wenn ich den zurückzahlen muss, das war's dann. Da wird der Gerichtsvollzieher bei mir vor der Tür stehen ..."
    Frage: "Und das eigentlich, weil sie regulär gearbeitet haben."
    "Weil ich regulär, sauber, pünktlich meiner Arbeit nachgegangen bin, in einer schweren Zeit zur Firma gehalten habe und meinen Lohn bekommen habe, im Endeffekt auch. Und jetzt kommt jemand und will den von mir wiederhaben."


    Der Schock kommt per Post: Anfang Februar stellt sich ein Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter vor und ficht den Lohn von Uwe Trautmann an. Sollte der ehemalige Wachmann nicht innerhalb der nächsten Wochen 3.700 Euro zahlen, würde er verklagt. Ähnliche Schreiben erhalten offenbar rund 100 ehemalige Mitarbeiter der Wachfirma. Doch wie konnte es überhaupt dazu kommen? Was für Uwe Trautmann und seine Kollegen jetzt zum Problem wird, resultiert aus der Insolvenzordnung, die im Jahr 1999 reformiert worden war. Davor war Arbeitslohn generell vor Anfechtungen geschützt. Danach ist tatsächlich die Interpretation möglich, dass Arbeitnehmer, die von der Zahlungsunfähigkeit ihres Betriebes Kenntnis haben, Lohn zurückzahlen müssen. Und zwar dann, wenn das Geld in den letzten drei Monaten vor der Pleite überwiesen wurde.


    Eigentlich wollte man damit unrechtmäßige Zahlungen kurz vor Toresschluss zurückholen, doch in Gera richtet sich die Gesetzeslage nun voll gegen die Lohnempfänger. So wie bei Heiner Conrad.



    O-Ton: Heiner Conrad
    "Ich kriege diesen Brief. Ich habe erst mal nicht verstanden, was man von mir will. Ich habe mir das durchgelesen. Das kann doch nicht sein."


    Der Schreck sitzt tief, als er begreift, dass der Konkursverwalter von ihm 3.300 Euro fordert. Als Heiner Conrad sich weigert, landet die ganze Sache vor Gericht. Mit fatalen Folgen. Die Richterin vom Amtsgericht in Gera entscheidet: Heiner Conrad soll 80 Prozent seines Lohns zurückgeben. Für ihn eine finanzielle Katastrophe.



    O-Ton: Heiner Conrad
    "Das sind bei mir ca. 600 Arbeitsstunden, für die ich keinen Lohn erhalte, und da ich noch Zinsen auf den Basiszinssatz zurückzahlen muss, bezahle ich sozusagen für meine eigene Arbeit noch mit drauf. Und ich weiß nicht, ob das im Sinne des Gesetzgebers ist."
    Frage: "Wie empfinden Sie denn dass?"
    "Als ungerecht. Kurz und knapp ungerecht."


    Die Begründung des Gerichts lautet: Heiner Conrad habe unter anderem wegen verspäteter Lohnzahlungen Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit seiner Firma gehabt. Stimmt nicht, sagt Heiner Conrad: Der Belegschaft wurde vom Geschäftsführer bis zum Schluss Hoffnung gemacht.



    O-Ton: Heiner Conrad
    "Mir war klar: Da das alles neu aufgebaut worden war, große Summen geflossen sind, wurde viel Geld benötigt. Und er sagte: 'Es kommt immer wieder Geld rein.' Darauf habe ich mich verlassen."
    "Sie wussten nicht, dass er zahlungsunfähig ist?"
    "Nein, definitiv nicht."



    O-Ton: Uwe Trautmann
    "Wenn mir der Arbeitgeber meinen Lohn im Februar um acht Cent erhöht und mir einen festen, unbefristeten Arbeitsvertrag ab 01. April gibt, ja muss ich dann darauf schließen, dass er insolvent ist. Im Gegenteil."


    Wir wollen wissen, warum in diesem Fall so gehandelt wird. Hier in dieser Villa sitzt der Insolvenzverwalter. Grundsätzlich hatte er sich zu einem Interview schon bereit erklärt, doch dann macht er einen Rückzieher. In einem Fax heißt es, man fühle sich im Recht, die Problematik sei jedoch zu kompliziert, sie in einem Fernsehbeitrag darzustellen. Ein krasser Einzelfall? - Von wegen. Beim sächsischen DGB beispielsweise sind mittlerweile vier vergleichbare Fälle bekannt. Sollten weitere Gerichte die Lohnanfechtungen bestätigen, hätte das folgenschwere Auswirkungen auf Betriebe in ganz Deutschland.



    O-Ton: Jürgen Baumann, DGB-Rechtsschutz Sachsen
    "Wenn sie den Insolvenzverwaltern folgen, müsste man alle Arbeitnehmer bundesweit in Kenntnis setzen, dass bei einer verzögerten Lohnzahlung, sofort de facto selbst gekündigt wird oder die Arbeitskraft sofort zurückgehalten wird. Oder man eben schauen muss, dass man vielleicht sogar selbst einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht stellt. Das sind aber alles Dinge, die eigentlich so keiner will."


    Wir fragen nach - im Bundesministerium der Justiz. Die Ministerin gibt kein Interview, sondern lässt schriftlich erklären, der Arbeitnehmer sei aus ihrer Sicht ausreichend geschützt. Schließlich könne er ja Konkursgeld beantragen. Das deckt jedoch die geschilderten Rückzahlungsforderungen nicht ab. Der Fall zieht Kreise. Angesichts der jetzigen Situation fordert die Opposition gar, dass in den strittigen Punkten das Gesetz überdacht werden muss.



    O-Ton: Bodo Ramelow, Die Linke
    "Löhne müssen tabu sein. Die besondere Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Betrieben müssen dem gesetzlichen Schutz unterstellt sein. Wenn Löhne gezahlt sind, sind sie nicht mehr anfechtbar, mit einer einzigen Ausnahme: wenn sie unrechtmäßig gezahlt sein sollten. Dann ist aber der Insolvenzverwalter in der Beweis- und Darlegungspflicht und so müssen wir die Rechtsordnung wieder herstellen."


    Wir besuchen noch mal Uwe Trautmann in Gera. In der Zwischenzeit hat er wieder Post bekommen vom Insolvenzverwalter. Darin steht, er solle für die Lohnrückzahlung von 3.700 Euro seine Ersparnisse auflösen: Doch welche?



    O-Ton: Uwe Trautmann
    "Bei einem Stundenlohn von 4,32 Euro. Da kann man sich kein Vermögen ansparen."
    "Was geht in Ihnen vor, wenn Sie das dann lesen?"
    "Die blanke Wut. Die blanke Wut, dass das in Deutschland überhaupt möglich ist."










    der entsprechende paragraph lautet wie folgt:


    1) Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die einem Insolvenzgläubiger eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht hat,


    1. wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden ist, wenn zur Zeit der Handlung der Schuldner zahlungsunfähig war und wenn der Gläubiger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte


    wenn deutsche gericht nun entscheiden das der lohn der letzten 3 monate zurückgezahlt werden muß könnten sie dann auch entscheiden das ABHEBUNGEN VON GUTHABEN BEI DER BANK der letzten 3 monaten zurück zuzahlen sind da es sich um einlagen handelt die der insolvenzmasse des unternehmens gehören .letztendlich haben wir ja alle kenntnis von der zahlungsunfähigkeit verschiedener banken.


    Möglicherweise muß dann der Bankkunde auch noch anwaltsgebühren und verzugszinsen für sein eigenes Geld bezahlen.


    DIe frage die mich nun beschäftigt : Haben wir also Kenntnis von Insolvezproblemen deutscher Banken.


    Was passiert bei massiven auftreten von insolvenzen deutscher Banken.


    Möglicherweise wird sich dann auch kein Poltiker darum kümmern sowie jetzte bei underten geprellter Arbeitnehmer - diebei weiten kein Einzelfall sein werden.


    Daher auch in diesem Fall : ALLES GELD VON DER BNAK ABHEBEN .

  • durran
    "O-Ton: Jürgen Baumann, DGB-Rechtsschutz Sachsen
    "Wenn sie den Insolvenzverwaltern folgen, müsste man alle Arbeitnehmer bundesweit in Kenntnis setzen, dass bei einer verzögerten Lohnzahlung, sofort de facto selbst gekündigt wird oder die Arbeitskraft sofort zurückgehalten wird. Oder man eben schauen muss, dass man vielleicht sogar selbst einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht stellt. Das sind aber alles Dinge, die eigentlich so keiner will." "


    Liest man nur das obige, so wird im Grunde klar, dass sowohl AN als auch AG die gelackmeierten sind.
    Arbeitgeber sollen besser kündigen? Und dann auf Arbeitslosengeld verzichten?
    Arbeitgeber sollen einfach nicht mehr auf Arbeit erscheinen, da sie der Meinung sind, der Betrieb könnte insolvent sein? Und sich dadurch ein schlechtes Zeugnis einheimsen?
    Arbeitgeber sollen Insolvenzantrag stellen hinter dem Rücken des Chefs?
    Das ist für eine Volkswirtschaft nicht sehr förderlich.


    Zu Deiner Frage.
    1. Du arbeitest nicht für eine Bank, also musst Du auch keinen Lohn an die Bank zurückzahlen.
    2. Dein Lohn wird an Dich überwiesen. Die Bank leistet einen Service.


    P.s. Wir wissen nicht, dass Banken insolvent sind. Woher denn auch.

  • ich bin kein rechtsanwalt - es war nur eine überlegung meinerseits.


    sowohl als arbeitnehmer ebenso wie als bankkunde bin ich gläubiger - dem arbeitgeber überlasse ich meine arbeitskraft und der bank mein geld .


    beide stehen in meiner schuld - der arbeitgeber mit lohn und die bank mit geld.


    beides fließt in die aktiva des unternehmens ein - die bank hat eigenkapital ( mein guthaben ) und der arbeitgeber hat eigenkapital in form meiner im voraus geleisteten tätigkeit.


    das insolvenzecht unterscheidet nicht zwischen arbeitgeber und bank - da zählt nur schuldner und gläubiger .


    und meiner auffassung nach kann mit einem bankkunden das gleiche machen wie mit einem arbeitnehmer.
    zumindest lhnt es sich darüber nachzudenken


  • Nochmal, wir wissen nicht, welche Bank solvent und welche Bank insolvent ist.
    Also mach dir deshalb keine Sorgen. Es gibt genug Dinge über die man sich Sorgen machen muss.
    Ich versuch da auch ganz klar zu strukturieren. Sorgen hoher Priorität und Sorgen kleiner Priorität.
    Mehr kann man nicht tun. Versuch Dich einfach irgendwie abzusichern. Falls Punkt A greift und nicht Punkt B oder C, dann hab genug, um gegenzusteueren.
    Mehr kann man heute nicht tun. Einfach nur Risikobeschränkung.


    Außerdem lohnt es sich, über viele Dinge nachzudenken. Z.B. das Frösche eine Eiszeit überstehen oder so.
    Denk nur über das nach, was Du auch realisieren kannst, alles andere ist destruktiv.

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