Ein Posting aus dem Gelben Forum, das ich hier einstellen möchte, weil der darin verhandelte Sachverhalt hier bei goldseiten.de schon sehr, sehr oft im Laufe der Jahre eine Rolle gespielt hat. Es geht um die Goldleiheaktivitäten der Bundesbank. Die Bundesbank antwortet auf eine diesbezügliche Anfrage und gibt an, dass sie nur Goldleihegeschäfte in ganz kleinem Ausmass (niedrig einstellig) betreibe, um die Lagerkosten zu decken:
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach den Bestimmungen über die Rechnungslegung der Bundesbank in § 26
Absatz 2 Satz 2 BBankG (siehe
http://www.bundesbank.de/downl…blikationen/bbkgesetz.pdf) soll
diese unter der Berücksichtigung der Bundesbank als Bestandteil des
Europäischen Systems der Zentralbanken erfolgen. Somit stützt sich das
Rechnungswesen der Bundesbank auf die Rechnungslegungsgrundsätze des
Europäischen Systems der Zentralbanken (siehe
http://www.ecb.int/ecb/legal/pdf/l_34820061211de00010037.pdf). Die Antwort
auf die von Ihnen gestellte Frage finden Sie in dieser Leitlinie in Artikel
6 bzw. Anhang IV; sowohl physisches Gold als auch nicht physisches Gold wie
zum Beispiel Goldforderungen aus Goldleihegeschäften sind gemeinsam in der
Bilanzposition Aktiva 1 auszuweisen.
Unter Goldforderungen werden buchhalterisch Goldleihegeschäfte und Guthaben
auf Goldsichtkonten erfasst. Die Bundesbank führt Goldleihegeschäfte nur in
geringem Umfang durch. Der Anteil des verliehenen Goldes an den
Goldbeständen der Deutschen Bundesbank liegt im niedrigen einstelligen
Prozentbereich. Die Goldleihegeschäfte der Bundesbank dienen dazu, die
Kosten der Lagerhaltung abzudecken. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass
wir Ihnen zu den Goldleihegeschäften mit Rücksicht auf den
geschäftspolitischen Charakter dieser Maßnahme im Rahmen der ESZB-Aufgaben
(vgl. Art. 105 Abs. 2, 3. Spiegelstrich EG) keine näheren Auskünfte
erteilen können.
http://www.dasgelbeforum.de.org/forum_entry.php?id=88442
grüsse
auratico