Bist mal nicht so frech
da haben die Käufer ein Rückgaberecht verlangt und nicht die Verkäufer! kleiner aber feiner Unterschied
Genau so steht es auch im Artikel.
ZitatEin Problem sei etwa die "Rücknahmeverpflichtung", die von Verkäufern oft gefordert und auch unterschrieben wird.
Zugegeben, man muss es vielleicht zweimal lesen, da ohne den Teil "und auch unterschrieben" der Satz zweideutig wäre, aber mit dem Unterschreiben und im Kontext des Artikels ist klar, wer die Rücknahmeverpflichtung fordert.