2009 wurde soetwas gesetzlich unterbunden.
Die Details dazu weiß ich leider nicht mehr.
Ob es zeitlich limitiert war - K.A.
In den Nachrichten kam es nicht.
Einzig Hartgeld hatte da einen Artikel aufgestöbert...
Die Berichte haben nie einer genauen Prüfung standgehalten.
Mit anderen Worten:
Die Kunden waren alle im Verzug, haben das aber emotional nicht so gesehen ("ich wollte doch zahlen", "die hätten wegen der Verlängerung doch auf mich zukommen müssen", "ich wusste nicht, dass der Kredit mit der Zinsbindung gekündigt werden kann"). Was man aus Verbraucherschutzgesichtspunkten durchaus auch kritisieren kann, denn die Kreditaufkäufer haben natürlich anders mit den Kunden kommuniziert, als früher die örtliche Filiale.
Oder die Kunden haben schlicht gelogen, oft auch sich selbst belogen, denn für ein Desaster wird ja meist ein externer Schuldiger gesucht.
Die gesetzlichen Änderungen (wenn es sie überhaupt gab) waren glaube ich nur minimal im Sinne von Verbraucherschutz, also im Kern Placebo-Aktionismus nach dem Motto "Problem erkannt". Aber das Thema ist zurecht wieder eingeschlafen - weil es eigentlich eben nie eines war.