Die Frage ist eher: Welcher Teilbetrag davon wurde durch Kredite neu geschaffen und welcher Teilbetrag war schon als Privat- oder Firmenkapital irgendwo vorhanden.
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So viel Geld wie nie in Berliner Immobilien investiert – Preise steigen weiter
23,8 Milliarden Euro zahlten Käufer für Häuser und Wohnungen in der Stadt in 2021. Das meldet der Gutachterausschuss für Grundstückswerte.
Jooo Bro, wir sind cool, lets rock!
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von solch €rbPachtLand von solch KirchenHeinz halte ich nicht viel
Gruss
alibaba -
von solch €rbPachtLand von solch KirchenHeinz halte ich nicht viel
Gruss
alibabaMoin,
da mäht man quasi für einen anderen Eigentümer den Rasen und darf dafür auch noch zahlen
Habe ausschließlich Eigentumsgrundstücke und würde nie und nimmer ein Erbpachtgrundstück kaufen.Grüße
Goldhut -
NotGeileKaltMieter mögen das anders sehen, wegen dem KP
am €nde alles für die Katz und 100Jahre sind nur wie Gauland mal sagte,
"€in ZeitFliegenSchiss"
Gruss
alibaba -
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wer in den kommenden Tage sein Immobilie verkauft sollte sich gut überlegen,
wo er das Geld lässt, ich habe ein mulmiges GeFühl mit dem Deutschland€uroGrat
der sicher Hafen fängt mit "Schweiz" an
jetzt bloss keine UK Rubel tauschen, das ist wie das Ost - Geld 1989 wo am BahnHofZoo
die GirAffen auch getauscht haben , bei €lefantenTauschKurs
Gruss
alibaba
PS: haste kein Geld haste kleine Sorgen, hasste grosse Geld, hasste grosse Sorgen, das macht besorgniss
und wer besorgniss hat stirbt Früher, awgai Tot durch DominGo -
Habe ausschließlich Eigentumsgrundstücke und würde nie und nimmer ein Erbpachtgrundstück kaufen.
kannste nicht kaufen - nur mieten!
Dir geht es ja auch um KapitalANLAGE
für 90 % der Häusleabbezahler geht es aber um Dach über´m Kopf = Konsumgutund bei 1980er Jahre Zinsen war es evtl. günstiger, die Erbpacht zu zahlen als ZUSÄTZLICH den Grundstückspreis abzustottern!
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Jetzt Kohle eintüten und bereit halten, mit etwas Glück kaufste dir was, im NuklearRandGebiet
ganz billig, für deine lachenden €rben, vor pflanze das JahrZehnt Gurken an und verkaufst die
in den AbendStunden als GlüWürmchen oder TaschenLampen, wie zu TschernoblZeiten ,
in Bayern konnte man es gut an den Pilzen messe,. wer da mit einer Geige musizierte , hatte
gleich immer den Richtigen Tackt ich hoffe es hat jeder sein Dach mit RandomFolie unterfüttert
Gruss
alibaba
PS: Und wenn die erste Bombe auf Berlin platziert, wir die ganze Welt den Knopf der Pandorra drücken
vermutlich wird es den Amis so gehen, wie ihre Indianer "Zurück in die Vergangenheit", der Chines
drückt alle Knöpfe mit der Iran die Welt ist tot Hauptsache der PizaBote kommt pööönktlich
um SchirTörje, oder Pjatsch -
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Moin,
da mäht man quasi für einen anderen Eigentümer den Rasen und darf dafür auch noch zahlen
Habe ausschließlich Eigentumsgrundstücke und würde nie und nimmer ein Erbpachtgrundstück kaufen.Grüße
GoldhutErbpacht ist wie Anna Kournikova, sieht zwar gut aus, gewinnt aber nie. Für beide Seiten Mist.
Erpachtnehmer -> Wie von Goldhut beschrieben, in den letzten 40 Jahren ist das Recht nahezu wertlos, da die Endschaft nebst Heimfall droht.
Erbpachtgeber -> Hat ne Zecke drauf sitzen, der das Gebäude so runterwirtschaftet, dass am Ende nur noch der Abriss geht (natürlich auf Kosten des Grundstückseigentümer), weil es keinerlei Anreize für nachhaltigeInvestitionen in den letzten 40 Jahren gibt (siehe oben). Dazu ständige Rechtsstreitigkeiten, da sich Vertrage selten auf 99 Jahre schon zu Beginn fr alle Eventualitäten formulieren lassen.
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Dazu ständige Rechtsstreitigkeiten, da sich Vertrage selten auf 99 Jahre schon zu Beginn fr alle Eventualitäten formulieren lassen.
die erste Frage wäre ja schon, wie auf so einen langen Zeitraum die Höhe der Pacht festgelegt wird?
wie hat man 1932 (für ein Grundstück in Leipzig oder einem edlen Ostsee-Bad) die spätere Umrechnung erst in Mark der DDR, dann DM und jetzt Euro geregelt?
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die erste Frage wäre ja schon, wie auf so einen langen Zeitraum die Höhe der Pacht festgelegt wird?
Mit ner Anpassungsklausesl für den Erbbauzins, gekoppelt an den Lebenshaltungs-Index !
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Mit ner Anpassungsklausesl für den Erbbauzins, gekoppelt an den Lebenshaltungs-Index !
und wenn es (Beispiel DDR 1949 bis 1989) erst 40 Jahre keine Teuerung in der Statistik gibt?
und dann 1:1 eine DM kommt, in der die Schrippe statt 0,05 M plötzlich 25 Westpfennige kostet?
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Mit ner Anpassungsklausesl für den Erbbauzins, gekoppelt an den Lebenshaltungs-Index !
Korrekt, man schaut so alle 7-10 Jahre und rechnet bzw. Wiedervorlage für eine Erbpachanpassung. Die neuen Tabellen kommen jedes Jahr raus.
Bei den momentanen Inflationszenarien könnte der Zeitraum auch kürzer werden.
Wie so vieles steigen wird (Strom, Gas, Lebensmittel).
Aber wenn es galoppiert, dann könnte eh vieles den Bach runtergehen.Z
Im Namen des Volkes
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Da es in der DDR unerheblich war, was das Grundstück gekostet hat, es war immer zu wenig, wurde der Erbbauzins entsprechend der alten Richtwerte ohne Anpassung weiter gezahlt. Allerdings änderten sich in den 40 Jahen oft die Hauseigentümer, ohne dass die Verträge geändert wurden. Nach 1990 durften dann die neuen Eigentümer, um die Immobilie zu behalten, neue Verträge über den Grund und Boden schließen, mit einer aktuellen Verzinsung zu aktuellen Bodenrichtwerten. Einige wenige wurden über die entsprechenden offiziellen Umrechnungskurse angepasst und waren für westliche Verhältnisse günstig bis zum Auslaufen. Jeder Eigentumswechsel bietet auch die Möglichkeit zur Anpassung. Da hat der Erbbaurechtsgeber den Erbbaurechtsnehmer über den Beleihungswert und somit die Finanzierung schön an den Eiern. Die Zustimmung zur Grundschuld, für die der Geber bei Insolvenz des Nehmers haftet, ist nicht einfach zu bekommen. Mit Glück bekommt man 80%, mit Pech 60% des Wertes des Erbbaurechts durch. Der Wert des Erbbaurechts ist quasi der Wert der alten Hütte. Da musst du 40% für das alte Gebäude plus deine Sanierung selbst mitbringen. Alles ander erhöht das Risiko und der Geber fordert einen höheren Zins.
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@alibaba
Ich schätze dich und deinen Humor, bei dem Thema ist mein Humor allerdings nicht vorhanden.ich habe kein Humor, wenn du es nicht kaufst, kauft es ein anderer mit Hirn, das Leben ist nun mal gemein,
drum sei wie die PrinzenSänger, "Du musst ein Schwein sein, in dieser Welt"
wenn die Tür für einen kurzen Spalt in der Periode sich öffnet, sei ein Mann und gönne dir den
Golden€iSprung
Gruss
alibaba
PS: ein ganz normales Geschäft du musst es positiv sehen, es kommt in gute Hände und du tust gutes -
Da es in der DDR unerheblich war, was das Grundstück gekostet hat, es war immer zu wenig, wurde der Erbbauzins entsprechend der alten Richtwerte ohne Anpassung weiter gezahlt. Allerdings änderten sich in den 40 Jahen oft die Hauseigentümer, ohne dass die Verträge geändert wurden. Nach 1990 durften dann die neuen Eigentümer, um die Immobilie zu behalten, neue Verträge über den Grund und Boden schließen, mit einer aktuellen Verzinsung zu aktuellen Bodenrichtwerten. Einige wenige wurden über die entsprechenden offiziellen Umrechnungskurse angepasst und waren für westliche Verhältnisse günstig bis zum Auslaufen. Jeder Eigentumswechsel bietet auch die Möglichkeit zur Anpassung. Da hat der Erbbaurechtsgeber den Erbbaurechtsnehmer über den Beleihungswert und somit die Finanzierung schön an den Eiern. Die Zustimmung zur Grundschuld, für die der Geber bei Insolvenz des Nehmers haftet, ist nicht einfach zu bekommen. Mit Glück bekommt man 80%, mit Pech 60% des Wertes des Erbbaurechts durch. Der Wert des Erbbaurechts ist quasi der Wert der alten Hütte. Da musst du 40% für das alte Gebäude plus deine Sanierung selbst mitbringen. Alles ander erhöht das Risiko und der Geber fordert einen höheren Zins.
In Praxi kaum. Das Erbbaurecht ist ein vom Grundstück getrenntes Recht, das separat veräußert werden kann. Im Erbbaugrundbuch sind die Verträge, und damit auch die Verzinsungen (inkl. Preisgleitklauseln) festgelegt. Verkaufst Du das Erbbaurecht, gehen alle Regelungen das Verhältnis Grundstückseigentümermer - Erbbaurecht, also auch die Verzinsung, 1:1 auf den neuen Eigentümer über.
Möglichkeiten zur Preisanpassung hast Du als Erbbaurechtsgeber in dem Fall keine. Eine kleine Klippe ist, dass der Grundstückseigentümer bei Verkauf Zustimmung erteilen muss. Klingt zwar gut (und böte ja potentiell einen Hebel), allerdings kannst Du die Zustimmung nicht einfach so verweigern, sondern bist zustimmungspflichtig, wenn nichts gravierendes entgegen steht.
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In Praxi kaum. Das Erbbaurecht ist ein vom Grundstück getrenntes Recht, das separat veräußert werden kann. Im Erbbaugrundbuch sind die Verträge, und damit auch die Verzinsungen (inkl. Preisgleitklauseln) festgelegt. Verkaufst Du das Erbbaurecht, gehen alle Regelungen das Verhältnis Grundstückseigentümermer - Erbbaurecht, also auch die Verzinsung, 1:1 auf den neuen Eigentümer über.
Möglichkeiten zur Preisanpassung hast Du als Erbbaurechtsgeber in dem Fall keine. Eine kleine Klippe ist, dass der Grundstückseigentümer bei Verkauf Zustimmung erteilen muss. Klingt zwar gut (und böte ja potentiell einen Hebel), allerdings kannst Du die Zustimmung nicht einfach so verweigern, sondern bist zustimmungspflichtig, wenn nichts gravierendes entgegen steht.Gut und umfassend erklärt !
Z
Im Namen des Volkes
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Klingt zwar gut (und böte ja potentiell einen Hebel), allerdings kannst Du die Zustimmung nicht einfach so verweigern, sondern bist zustimmungspflichtig, wenn nichts gravierendes entgegen steht.
Falsch erklärt.
Selbstverständlich kannst du über die Beleihung richtig gut steuern. Nur wer privat ohne hohe Grundschuld (im Verhältnis zum Wert der Immobilie) finanziert, kommt durch. Wer hohe Grundschulden benötigt, ist an den Erbbaugeber gebunden und muss mitspielen oder es sein lassen. Einfach mal lesen und sacken lassen :
ImmoTipsBeitrag_2013-4_erbbaurecht.pdf -
Falsch erklärt.
Selbstverständlich kannst du über die Beleihung richtig gut steuern. Nur wer privat ohne hohe Grundschuld (im Verhältnis zum Wert der Immobilie) finanziert, kommt durch. Wer hohe Grundschulden benötigt, ist an den Erbbaugeber gebunden und muss mitspielen oder es sein lassen. Einfach mal lesen und sacken lassen :
ImmoTipsBeitrag_2013-4_erbbaurecht.pdfMoin,
es gibt noch weitere Hebel, die stark wirken: Die Immobilienfinanzierung muss vor Ablauf des Erbbaurechts zurückgeführt sein (häufig 10 Jahre vor Ablauf) und die Restlaufzeit des Erbbaurechts reicht der Bank nicht aus. Dann muss der Käufer mit dem Erbbaurechtsgeber neu und meistens erheblich teurer einen neuen Vertrag aushandeln. Häufig gibt es eine Begrenzung bzgl. der max. Eintragungshöhe einer Grundschuld z. B. nur max. bis 80% des Kaufpreises. Der Erbbaurechtsgeber räumt dem Grundschuldgläubiger keinen Vorrang ein und das Erbbaurecht wird von der Bank als Vorlast bei der Beleihungswertermittlung kapitalisiert usw. Ich zähle hier jetzt nicht alles auf, aber der Erbbaurechtsgeber steht selten auf verlorenem Posten...
Grüße
Goldhut -