Edelmetall und Scheidung

  • Hallo Zusammen,


    werde wohl bald einen Scheidungsantrag von meiner Frau erhalten.


    Überlege 80% meines Vermögens in Edelmetalle zu investieren und bei Scheidung anzugeben, diese nach dem Kauf privat weiterverkauft zu haben und das Geld im Puff verhurt zu haben. Wird das klappen???? :)


    Lagerung natürlich privat bei Freunden nicht im Banksafe oder so etwas

  • Wenn Du deine noch Ehefrau über den Tisch ziehen willst, denke ich bist Du hier falsch mit Deinen betrügerischen Absichten :wall: :wall: :wall:

    „Wenn kein Mensch mehr die Wahrheit suchen und verbreiten wird, dann verkommt alles Bestehende auf der Erde, denn nur in der Wahrheit sind Gerechtigkeit, Frieden und Leben!“ Friedrich von Schiller

  • Hast du Kinder?
    Dann guck hier http://www.papa.com/
    oder hier
    http://www.scheidungskrieg.de/

    Die Seele hat die Farbe deiner Gedanken. Marc Aurel (121-180)
    Die Großen werden aufhören zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen. Friedrich von Schiller (1759 – 1805)
    Wer eine friedliche Revolution unmöglich macht, macht eine gewaltsame unvermeidbar. John Fitzgerald Kennedy (1917-1963)
    Ich bedaure nicht, was ich getan habe. Ich bedauere, was ich nicht getan habe.
    Ingrid Bergman (1915-1982)

  • gerade Menschen die fleissig sind
    und versuchen ein kleines Kapital anzusammeln
    können sehr schnell wieder alles verlieren


    man kann sein Kapital mit einer falschen Geldanlage verlieren ( Lehman-Zertifikate )
    man kann Kapital verlieren wenn der Goldpreis sinkt


    man kann Kapital erwirtschaften
    und trotzdem durch eine Heirat alles verlieren


    Der Standesbeamte klärt auf ???










    Lupus


    Danke für den Link



    [url]http://www.trennungsfaq.de/ehe.html#betreuungsunterhalt
    [/url]




    Ich will heiraten. Kann ich mich gegen Trennungskatastrophen absichern?


    In engen Grenzen. Leider werden selbst diese Möglichkeiten von den wenigsten
    Männern berücksichtigt. Zusammengefasst bestehen die wenigen Schutzmassnahmen
    aus:


    • Gütertrennung oder eine „modifizierte Zugewinngemeinschaft
      ist wichtig, um eventuelle Scheidungskosten niedrig zu halten und den
      Versorgungsausgleich auszuschliessen. Zugewinngemeinschaft vereinbaren und die
      Klausel aufnehmen, dass Gütertrennung gilt, falls die Ehe nicht durch Tod
      endet, sondern geschieden wird. Je weniger in der Scheidung „drin“ ist, desto
      billiger. Mindestens Ausschluss des Versorgungsausgleichs
      vereinbaren, sofern man während der Ehe voraussichtlich mehr verdient.
    • Wer sich dem Versorgungs- und Zugewinnausgleich bei Eheende unterwerfen
      will, muss sein Anfangsvermögen später nachweisen können, ansonsten wird es
      auf Null gesetzt
      und der Zugewinnausgleich erfasst auch Eigentum, das man
      schon vor der Ehe besessen hat.
      Entweder einen notariellen Vertrag machen oder
      Originalbelege im Bankschliessfach (nicht zu Hause) aufbewahren.
    • Eheverträge sind meistens rechtlich nur begrenzt
      hilfreich, sie versagen gerade in den wichtigsten Punkten. Mit den Jahren
      reduzierten die hohen Gerichte ihre zulässigen Inhalte auf ein immer weniger
      interessantes Minimum. Seit einer BGH-Entscheidung 2003 können Eheverträge für
      komplett sittenwidrig erklärt werden, falls sie das staatlich gewünschte Mass
      an Alimentierung der Exfrau verhindern. Im Nachhinein, trotz notarieller
      Prüfung beim Abschluss! Ein Ehevertrag ist niemals eine Alternative zur
      Nichtheirat. Besser eine Lebensgemeinschaft mit Partnerschaftsvertrag als eine
      Ehe mit Ehevertrag. Helfen können sie nur, wenn ein Ehepartner Firmen aus
      einer Ehe und Scheidung heraushalten will. Der Wert eines Ehevertrages liegt
      vor allem auf psychologischer Ebene: Man fühlt sich vielleicht daran gebunden,
      ausserdem wird für die Abfassung eines Ehevertrages zwischen den Partnern über
      Themen gesprochen, die leider unter Verliebten grundsätzlich unter den Tisch
      fallen. Wenn sich schon beim Ehevertrag eine problematische Einstellung der
      Partnerin offenbart, ist grosse Vorsicht geboten!
    • Der wichtigste Punkt: adäquate Erwerbspflichten oder
      Rollentausch der Ehepartner. Wer sich selbst auf die
      Sonnenseiten der Ehe setzt, eheprägend wenig verdient sowie während der Ehe
      den Job aufgibt, um Kinder zu betreuen, baut kräftig zivilrechtliche Ansprüche
      auf. Bei Heiratskandidatinnen, die auf einer eigenen Hausfrau- und Mutterrolle
      bestehen, müssen den Männern alle roten Warnlichter aufleuchten. Darauf
      bestehen, dass die Ehepartnerin ihre Erwerbspflichten gleichwertig erfüllt.
      Vor allem, wenn Kinder kommen! Als Vater Erziehungszeiten unbedingt
      wahrnehmen. Nach einer Trennung hilft das freilich nichts, wenn es um den
      Verbleib der Kinder geht, die unabhängig vom vorigen Einsatz des Vaters fast
      immer automatisch der Mutter zugesprochen werden. Gleichwertige eheprägende
      Erwerbstätigkeit wirkt sich aber deutlich auf die Ehegattenunterhaltsfragen
      aus.
    • Keine Vollmachten über das Gehaltskonto ausstellen. Ein
      drittes gemeinsames Konto einrichten, auf das beide für gemeinschaftliche
      Ausgaben einzahlen. Ein eigenes Konto mit Alleinzugangsmöglichkeit erhalten.
      Auszüge nirgendwo herumliegen lassen. Informationen grundsätzlich
      verschleiern. Alle bekannten Informationen können im Trennungsfall von der
      Gegenseite als Startrampe für Tiefschläge benutzt werden.
    • Eigene Sicherheitsreserven schaffen, von denen niemand
      (auch der Staat nicht!) etwas weiss: Bargeld, Edelmetall, Auslandskonten in
      geeigneten Ländern (z.B. Österreich) sind nützlich.
    • Erbschaften sauer machen. Mit Nacherben beschweren, für
      Immobilien Wohnrechte vergeben, Testamentsvollstrecker einsetzen, der bei
      frühzeitigem Dahinscheiden das Erbe des noch nicht volljährigen Kindes anstatt
      der Mutter verwaltet.
    • Auswandern und woanders heiraten. Bereits in Österreich
      sieht es ein wenig heller aus. Schweden (Ehegattenunterhalt: Null) oder
      Frankreich (modernes
      Familienrecht
      statt hemmungslosem Mutterkult) wären Alternativen.
    • Eigenständigkeit bewahren, nicht alles zusammenwerfen,
      nicht alles offenbaren. Eigene Freundschaften pflegen. Wenn es einmal nicht so
      gut läuft, sind das hilfreiche Rückzugsareale.
  • Rosinenbomber


    Jetzt bleib mal ganz cool.


    Klar, die Nerven liegen blank.


    Du willst sofort handeln.



    MACH JETZT ERSTMAL GARNICHTS! und dann denk nach.


    Wieso glaubst Du denn, Du kannst Freunden auf einmal besser trauen, als der Frau, die Du immerhin geliebt hast? :S


    Und red nicht mit Gott und der Welt über Deine Metalle!!!!!


    Versuche, eine gütliche Lösung zu finden - die gibt es mit klarem Kopf garantiert.


    Willst die Unzen den Anwälten überlassen? Die haben von EM keine Ahnung! ;)


    Und nach ein paar Tagen/Wochen willst Du vielleicht Deine Frau garnicht mehr im Regen stehen lassen ...


    Alles schon passiert. Zerschlag jetzt auf die Schnelle kein Porzellan. :sleeping:


    Alles Gute für Dich - und auch für Deine Frau :) , P.


  • [url]http://www.trennungsfaq.de/ehe.html#betreuungsunterhalt
    [/url]

    zitiert:
    Nach einer Trennung
    beutet das endlos Ehegattenunterhalt und einen dicken Versorgungsausgleich, bis
    über das eigene Grab hinaus.

    Vermögens- und erwerbsschwache Frauen zu
    heiraten bedeutet grundsätzlich finanziellen Selbstmord im Trennungsfall.
    Ende vom Zitat.


    Nur mit Ehevertrag kann man hier eine mögliche finanzielle Katastrophe verhindern !!!

  • Wenn, dann sollte man besser vor Zustellung des Scheidungsantrags aktiv werden, in der einen oder anderen Weise - der Zugang des Scheidungsantrags gilt als "Stichtag" sozusagen, danach wäre Beiseiteschaffen von (gemeinsamen) Vermögenswerten einer Zugewinngemeinschaft (so heißt das wohl) unredlich... Am besten versöhnen, versteht sich... :huh:

  • der Zugang des Scheidungsantrags gilt als "Stichtag" sozusagen


    oder im Sinne der Frage : in verhurungsfähigen Portionen abheben und auch dafür sorgen dass eine nette Zeugin da ist ( erotische Massage z.B.) denn schließlich kam auch
    die Frau ja Ihren ehelichen Pflichten nicht nach ...


    >>> jeder 2 te. Richter hat bestimmt dafür Verständniss...


    das passt auch nach einer eventuellen Versöhnung noch ... >>> sollte diese dann doch schiefgehen - die EM`s bleiben ... :)


    gruß
    goldei


  • Nihm die 80 % von Deiner Frau :thumbup: und lege in Aktien an und für den Rest jehste bei Puuufmutti .


    ,, Herr Richter , wer kann erahnen , dass Glaskugel nicht wahrheit spricht ,,


    War extra noch bei Mutti gefahren , wegen Kopfschmerzen , ,, Herr Richter ,, hinterher waren


    meine Kopfschmerzen , weggeblasen wie die Aktien meiner Frau .


    Der Richter hat mitleid , da Er auch ein Opfer der Aktien ist .


    Sei vor das es nicht bei einer Bank verhandelt wird , den der Bänker sagt :


    ,, Pech jehabt , selber Schuld , wat koofste dat Zeug ,,


    Gruss


    alibaba


    :thumbup:

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

  • Der heimliche Entzug von Teilen der Zugewinngemeinschaft dürfte ein Straftatbestand sein.
    Hast Du das EM aus dem Vermögen der Zugewinngemeinschaft (ZG) gekauft ? Dann gehört es ihr
    sowieso zur Hälfte.
    Was beide in die ZG bei Heirat mitgebracht haben, verbleibt jedem ungeteilt.
    Ich würde Euch empfehlen, die Aufteilung ehrlich, ohne Hilfe von außen vorzunehmen. Da wird
    jeder den anderen am schnellsten los mit einem Minimum an Gebühren.
    Die "Alte" los zu werden, sollte Dir einige EM wert sein.
    Jeder Spekulationsgewinn oder -verlust in der ZG wird ebenfalls geteilt.
    Ich würde die Fragen und Tricks der Anwälte vor Gericht nicht unterschätzen. Vielleicht hast Du
    Deiner Frau einmal in besseren Zeiten erzählt, dass Du Deine Zinsen oder EM der Steuer nicht
    erklärt hast. Das würde sie möglicherweise vorbringen.


    Grüße

  • Nun,


    es geht hier erstmla nicht um einige Unzen. Wir reden über zig Kilo.


    Weiterhin gibt es einen Ehevertrag, aber der ist wahrscheinlich sittenwidrig. Jedenfall besteht das Risiko.


    Meine Frau hatte nichts, hat auch ncith gearbeitet. Ich habe sehr viel Geld verdient.


    Und nun was soll ich machen.


    Scheidung wird kommen, von Seiten meiner Frau nicht von mir. Bin kein Übeltäter.


    Un nun? Was soll ich tun??? ?)

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