Ohne Bauakte können die Umbauten/energetischen Maßnahmen jedoch nicht nachgewiesen werden und somit noch nicht Mal ein Energieausweis erstellt werden.
Moin,
ein paar Aussagen muss ich einmal gerade rücken. Einen Energieausweis gibt es in zwei verschiedenen Qualitäten (bedarfsorientierter oder verbrauchsorientierter Ausweis). Letzter kann sehr einfach mittels der Verbrauchsabrechnungen der letzten 3 Jahre erstellt werden. Selbst ein bedarfsorientierter Ausweis ist ohne Probleme möglich. Da kommt der Energieberater raus und begutachtet sämtliche wichtigen Bauteile. Alter der Fenster, Art des Maueraufbaus, Dachdämmung, Heizung usw. sind bestimmbar (Ausführung und Alter). Dieser Ausweis kostet aber um die 800-1000 EUR, der andere lediglich 100-150 EUR.
Zum Thema Erbpacht: Es ist ein grundstückgleiches Recht, d. h. Du kannst das Grundstück entsprechend nutzen und die "Früchte" daraus ziehen. Bei einer Restlaufzeit von 30 Jahren kann Dir nichts passieren, weil Du dann die Radieschen von unten anschaust. Der Erbbauzins kann i. d. R. nur nach dem Lebenshaltungskostenindex angepasst werden. Da greift der Basiseffekt, da der aktuelle Erbbaurecht-Zins niedrig ist
Bloß nicht jetzt verlängern!! Es gibt sogar eine aktuelle Gesetzesinitiative, die vorsieht, bei Neuregelung max. 100% des bisherigen Erbaurechtszinses vereinbaren zu dürfen
Deine Erben bekommen immer etwas raus, selbst beim Heimfall.
Das Bauamt ist übrigens Dir ggü. nicht (!) verpflichtet, die Unterlagen vorzuhalten. Bei uns gab es einmal einen Wasserschaden und da wurde viel zerstört. Im Krieg sind auch viele Akten verbrannt. Ich habe die Bauakten meiner Objekte immer eingesehen und habe mir entsprechende Kopien fertigen lassen.
Grüße
Goldhut