Sorry, dass ich diesen alten Passus wieder vorkrame, aber irgendwie scheine ich auf dem Schlauch zu stehen. Wieso muss man nie 2x seine Kredite zurückbezahlen?
Nach meinem Kenntnisstand wurden bisher bei Währungsreformen die Schulden/Verbindlichkeiten entweder genauso wie Guthaben umgestellt oder meist sogar zu einem schlechteren Kurs (ausgenommen Staatstitel o.ä.), d.h. der relative Geldwert der Schulden war nach einer Währungsreform meist höher als ein zuvor gleich hohes Guthaben. (Beispiel Währungsreform 1948 in der BRD: Guthaben/eingezahltes Bargeld 100 RM = 6,50 DM , Schulden/Verbindlichkeiten 100RM = 10 DM)
Auch bin ich davon ausgegangen, dass Zwangshypotheken, Lastenausgleiche, etc. jeden Immobesitzer trifft, ungeachtet dessen, ob auf der Immo noch Verbindlichkeiten lasten oder nicht, d.h. dies ist ein allgemeines fremdkapitalunabhängiges Immoeigentumsrisiko, oder?
...diese angeblich unterschiedliche Behandlung von Schulden und Geldguthaben durch die unterschiedlichen Umrechnungskurse bei der damaligen Währungsreform habe ich auch schon öfters gelesen..... nur ist diese absolut unlogisch und kann nmE nicht stimmen, weil in einem Geldsystem 1 EURO GELD = 1 EURO Schulden, und diese sind UNTRENNBAR systembedingt miteinander VERBUNDEN - deshalb kann man die nicht einfach unterschiedlich umrechenen
Wie soll das denn funktionieren? ![]()
Dies ist eine logische Folge der sehr guten Erläuterungen zum Geldsystem von Herrn Prof. Dr. Binswanger, die ich Euch hier angeheftet habe und deren Durchlesen ich Allen dringend empfehle, weil das pdf ein grundlegend anderes Grundverständnis zu unserem Geld gibt...lasse mich natürlich gern eines Besseren erklären - aber bitte mit Begründung, die ich auch verstehe.. ![]()
Der eigentliche "Haircut" kommt dann mit dem "Lastenausgleich" oder was auch immer, aber auch bei dem gab es ja damals einen "Freibetrag" glaube ich - d.h. man bekam erst ab einem gewissen Immobilienwert eine Zwangshypothek eingetragen, die unter dem Freibetrag bekamen gar keine Zwangshypthek ins Grundbuch....die genaue Freibetrags-Höhe ist mir allerdings nicht bekannt.... ![]()
Vor diesem Hintergrund hätte dann wohl auch der ein Vorteil, wenn beim Finanzamt (bei dem ja der Kaufvertrag einer Immobilie mit dem entsprechenden Kaufpreis hinterlegt ist) ein entsprechend "Kleiner Kaufpreis" vermerkt ist und die Immo evtl. nachträglich durch "Renovierungen" o.ä. im Wert gesteigert wurde bzw. wenn einer die Immo schon sehr viele Jahre besitzt und damals recht preiswert erworben hat.
Natürlich könnte der Staat auch durch "Gutachter" alle Immos schätzen lassen, aber das würde natürlich den Erhebungsaufwand signifikant erhöhen..[smilie_denk]
LG