Achje, ein Prototyp des deutschen MSM-Bärchens….
Wenn eine ganze Nation kollektiv auf dem Holzweg ist, können Einzelne vielleicht noch stoppen und beizeiten umkehren. Doch die große Masse ist unrettbar verloren. Sie hat sich hoffnungslos verrannt, glaubt aber auf dem Weg ins Glück zu sein und dieser Glaube lässt sie den einmal eingeschlagenen Weg bis zum bitteren Ende weitergehen.
Wer die eigene Finanzgeschichte nicht kennt, ist dazu verdammt, die Fehler der Väter und Großväter zu wiederholen
Die meisten der heutigen Immobilienkäufer sind sich „ziemlich sicher“ ein gutes und sinnvolles Investment zu tätigen. Das gilt für Renditekäufer, die die gekauften Immobilien vermieten wollen, ebenso wie für die Eigennutzer. Beide kommen gar nicht auf die Idee, dass sie mit ihrem Kauf den Grundstein für eine finanzielle Katastrophe der Extraklasse gelegt haben könnten.
Dabei ist die Gefahr näher als viele meinen und es ist bei Leibe keine unbekannte, neue Gefahr, vor der man sich nicht rechtzeitig in Acht nehmen und schützen könnte. Die Gefahr selbst ist in jedem besseren Geschichtsbuch zur deutschen Geschichte im 20. Jahrhundert verzeichnet. Nur hat die Masse der Deutschen das Lesen verlernt und überlässt das Denken viel zu oft und viel zu gerne dem Fernseher und der warnt aus gutem Grund nicht vor dieser Gefahr – zumindest nicht zur Hauptsendezeit.
Auch ein Blick ins Grundgesetz könnte durchaus helfen. Artikel 14 ist an dieser Stelle besonders aufschlussreich. Machen wir uns daher die Mühe und lesen ihn einmal: „Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.“ Na das klingt doch schon mal recht vernünftig, wenn da nur nicht der Hinweis mit den Schranken wäre.
Aber freuen Sie sich nicht zu früh, denn in Artikel 14, Absatz 2 fahren die Väter des Grundgesetzes schweres Geschütz auf: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Von Verpflichtungen mag in unserer stark individualisierten Gesellschaft niemand mehr etwas wissen und das Wohl der Allgemeinheit interessiert auch nur noch am Rande.
Doch so richtig dick kommt es erst im dritten Absatz. „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.“
Das kleine Wort „nur“ können Sie an dieser Stelle streichen, denn es lässt sich bei Bedarf auch sehr großzügig interpretieren. Übrig bleibt dann folgende Grundaussage: Enteignungen zum Wohl der Allgemeinheit sind zulässig. Sie bedürfen allerdings einer gesetzlichen Grundlage. Diese erforderliche gesetzliche Grundlage wird aber mit hoher Wahrscheinlichkeit nie zu einem Problem werden, denn, was konkret das Wohl der Allgemeinheit ist, beschließt im Zweifelsfall ebenso wie Gesetze selbst niemand anderes als der Deutsche Bundestag, also jene Damen und Herrn, die bei der Warnung der Bundesbank vermutlich besonders aufmerksam zugehört haben.
Immobilien im Visier von Regierungen und Umverteilungspolitikern
Auf die Gesetze wird es am Ende ankommen, und wie die im Fall der Fälle aussehen könnten, zeigt ein aufmerksamer Blick in die Geschichtsbücher. Daneben sollte man auch das politische Tagesgeschehen nicht ganz außer Acht lassen. Letzteres zeigt seit 2011 deutlich, dass Gesetze und Verträge längst nicht mehr den Schutz und die Sicherheit bieten, die wir eigentlich mit ihnen verbinden möchten.
Wäre es anders, hätte Griechenland aufgrund der harten No-bailout-Klausel der Maastrichter Verträge niemals gemeinschaftlich gerettet und die vielen Flüchtlinge aufgrund der Dubliner Verträge nicht unkontrolliert ins Land gelassen werden dürfen. Doch das Eine wie das Andere ist geschehen, weil es angeblich „alternativlos“ war.
Nun, wenn schon die Griechenlandrettung und die Politik der unkontrollierten Grenzen alternativlos sind, dann ist es die Enteignung Ihres Immobilienbesitzes im Zweifelsfall auch. Erste Schritte in diese Richtung werden bereits unternommen bzw. vorbereitet. Noch geht es „nur“ darum, leerstehende Häuser und Wohnungen zu enteignen, um sie den Flüchtlingen als Unterkünfte zur Verfügung zu stellen.
Der nächste logische Schritt wäre die Heranziehung der Immobilienvermögen im Rahmen einer umfassenden Lösung des Schuldenproblems. Sie meinen, das sei nicht möglich, weil die Damen und Herrn im Bundestag selbst zu viele Immobilien besitzen und sich nicht selber zur Kasse bitten möchten?
https://www.finanztrends.de/mi…uinieren-klappt-bestimmt/
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