https://x.com/Your_Tweety/status/1974861891185893402#m
mit Korrektur:
Bis zum 1. November 2025 galt gemäß der EU-Gas-Speicher-Verordnung (EU/2022/1032) tatsächlich ein Befüllungsziel von mindestens 90% der Kapazität der Gasspeicher in der EU. Dieses Ziel war eine befristete Maßnahme infolge der angespannten Gasversorgungslage seit 2022 und sollte die Sicherheit der Gasversorgung insbesondere für den Winter gewährleisten.Allerdings wurde im Jahr 2025 die nationale deutsche Gasspeicherfüllstandsverordnung angepasst: Die verpflichtenden Füllstände der Gasspeicher zum 1. November wurden von 90% auf 80% und für bestimmte Speicher sogar auf 45% gesenkt, um sich an die veränderten Markt- und Versorgungsbedingungen anzupassen. Dabei bleibt das EU-Ziel zwar grundsätzlich bestehen, aber die Mitgliedstaaten können Ausnahmen und Absenkungen geltend machen, was Deutschland bereits im Rahmen seiner Verordnung nutzt.
Die EU-Verordnung (EU/2022/1032) mit der 90-%-Pflicht läuft zum Jahresende 2025 aus, und es wurde eine Verlängerung bzw. Anpassung diskutiert, aber für 2025 gilt aktuell das angepasste nationale Ziel von etwa 80% oder weniger bei den meisten Speichern. Damit ist die alte Formulierung nicht mehr zutreffend für das Jahr 2025 und November 2025 im Speziellen, wenn man Deutschland betrachtet.
In Rumänien gabs früher mal Gesetze, dass ab 10°C Heizpflicht in öffentlichen Gebäuden besteht.
Als die Energie knapp wurde, hat man dann im Wetterbericht bei Schneefall gesagt, es sind 11°C. ![]()