Es gibt noch keine Bargeldobergrenze, aber eine Obergrenze für anonyme Goldkäufe.
Das dieser Staat übergriffig ist, regelmäßig gegen seine eigenen Gesetze verstößt und mit dem Rücken zur Wand steht, da werde hier kaum jemandem etwas neues erzählen.
Ob man unter diesen Umständen will, dass die eigenen Goldkäufe für den Staat nachvollziehbar sind, muss jeder für sich entscheiden.
Auch das mit dem alten Beweislastprinzip halte ich bei Ärger mit deutschen Behörden und Ämtern für sehr optimistisch.
Bei aller berechtigten Paranoia gegenüber der BRD, wie soll das konkret ablaufen?
Wenn dem Staat bekannt ist, wann gekauft wurde, bist du, was die Spekulationssteuer angeht, nach nem Jahr aus dem Schneider.
Will er konfiszieren, muss er beweisen, dass du es noch hast. Verschenken, verhuren, verlieren, vergessen, verkaufen... bis dato alles legal.
Kommt ein Handels- oder Besitzverbot, bitte. Dann gibts zwar ein Legalitätsproblem, aber auch ein Preisproblem. Welches dann nicht das Problem des Verkäufers sein wird und die Sache irgend wo ausgleicht.